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Konzern-Anhang der Andreae-Noris Zahn AG zum 31. März ... - Anzag

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3.10 | Leasingverhältnisse<br />

Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften<br />

verwendet werden können. Temporäre Differenzen, die beim erstmaligen Ansatz<br />

eines Geschäfts- o<strong>der</strong> Firmenwerts entstehen, werden nicht in die Berechnung <strong>der</strong> Latenten<br />

Steuern einbezogen.<br />

Der Buchwert <strong>der</strong> Latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft<br />

und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes<br />

zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das <strong>der</strong> Latente<br />

Steueranspruch <strong>zum</strong>indest teilweise verwendet werden kann.<br />

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand <strong>der</strong> Steuersätze bemessen, <strong>der</strong>en<br />

Gültigkeit für die Periode, in <strong>der</strong> ein Vermögenswert realisiert o<strong>der</strong> eine Schuld erfüllt wird,<br />

erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die<br />

<strong>zum</strong> Abschlussstichtag gültig sind o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Eintritt aufgrund schon verabschiedeter Gesetze<br />

faktisch sicher ist.<br />

Ertragsteuern (Latente Steuern), die sich auf Posten beziehen, die direkt im Sonstigen Ergebnis<br />

erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung<br />

erfasst.<br />

Zum <strong>31.</strong> <strong>März</strong> 2012 waren keine latenten Steuerschulden für Steuern auf nicht abgeführte<br />

Gewinne von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen o<strong>der</strong> Gemeinschaftsunternehmen<br />

des <strong>Konzern</strong>s erfasst. Der <strong>Konzern</strong> hat entschieden, dass in absehbarer Zukunft<br />

die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne seiner Tochterunternehmen nicht ausgeschüttet<br />

werden.<br />

Finanzierungsleasingverhältnisse<br />

Finanzierungsleasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen<br />

Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den <strong>Konzern</strong><br />

übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses <strong>zum</strong> beizulegenden Zeitwert<br />

des Leasingobjekts o<strong>der</strong> mit dem Barwert <strong>der</strong> Mindestleasingzahlungen, sofern dieser<br />

Wert niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden so in Finanzierungskosten einerseits<br />

und Tilgung <strong>der</strong> Leasingverbindlichkeit an<strong>der</strong>erseits aufgeteilt, sodass ein konstanter Zinssatz<br />

auf den verbleibenden Restbuchwert <strong>der</strong> Leasingverbindlichkeit entsteht. Finanzierungskosten<br />

werden aufwandswirksam erfasst.<br />

Aktivierte Leasingobjekte werden über den kürzeren <strong>der</strong> beiden Zeiträume aus Laufzeit des<br />

Leasingverhältnisses o<strong>der</strong> Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.

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