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FERNABSATZ U<br />
zumindest mit rezeptfreien Humanarzneimitteln auch durch inländische Anbieter<br />
zuzulassen. Durch diese EU-Richtlinie wird es somit einem Mitgliedstaat verwehrt,<br />
höhere gesundheitspolitische Standards bzw. ein höheres Schutzniveau aufrechtzuerhalten.<br />
Um ein von der Europäischen Kommission angekündigtes Vertragsverletzungsverfahren<br />
und Strafzahlungen zu vermeiden, wurde diese EU-Richtlinie durch die<br />
am 12. März 2013 kundgemachte Novelle zum AMG umgesetzt.<br />
Apothekerkammer und Apothekerverband haben sich im Jahr 2012 intensiv<br />
bemüht, vor dem und im Begutachtungsverfahren sowie im Rahmen der parla -<br />
mentarischen Behandlung der Novelle zum AMG Verbesserungen im Interesse<br />
der Arzneimittelsicherheit und der nahversorgenden Apotheken zu erreichen.<br />
Dies ist auch gelungen.<br />
Weitere Details sind in einer vom Bundesminister für Gesundheit 2013 noch zu<br />
erlassenden „Fernabsatz-Verordnung“ , insbesondere über den Bestellvorgang, die<br />
Verpackung, den Transport, die Lagerung, die Lieferung, die Abholung, die Sicherstellung<br />
der pharmazeutischen Beratung und das Erfordernis eines Qualitätssicherungssystems<br />
zu regeln. Im Hinblick auf die Zusage des Ministers, im Vorfeld<br />
miteinbezogen zu werden, hat die Apothekerkammer die Vorstellungen über die<br />
Regelungsinhalte bereits übermittelt.<br />
Es sollte außerdem nochmals geprüft bzw. erwogen werden, bestimmte – besonders<br />
beratungsintensive – rezeptfreie Arzneimittel oder solche, die besonders wechselwirkungsrelevante<br />
Wirkstoffe enthalten, im Sinne eines besonderen Schutzinteresses<br />
des Patienten/Kunden vom Versandhandel auszunehmen.<br />
Die neuen Fernabsatzregelungen werden ein Jahr nach der Veröffentlichung der<br />
Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission über das Sicherheitslogo<br />
der Versandapotheken – somit voraussichtlich nicht vor Juni 2014 – in Kraft treten.<br />
ÖSTERREICHISCHE APOTHEKERKAMMER _13