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FERNABSATZ U<br />

zumindest mit rezeptfreien Humanarzneimitteln auch durch inländische Anbieter<br />

zuzulassen. Durch diese EU-Richtlinie wird es somit einem Mitgliedstaat verwehrt,<br />

höhere gesundheitspolitische Standards bzw. ein höheres Schutzniveau aufrechtzuerhalten.<br />

Um ein von der Europäischen Kommission angekündigtes Vertragsverletzungsverfahren<br />

und Strafzahlungen zu vermeiden, wurde diese EU-Richtlinie durch die<br />

am 12. März 2013 kundgemachte Novelle zum AMG umgesetzt.<br />

Apothekerkammer und Apothekerverband haben sich im Jahr 2012 intensiv<br />

bemüht, vor dem und im Begutachtungsverfahren sowie im Rahmen der parla -<br />

mentarischen Behandlung der Novelle zum AMG Verbesserungen im Interesse<br />

der Arzneimittelsicherheit und der nahversorgenden Apotheken zu erreichen.<br />

Dies ist auch gelungen.<br />

Weitere Details sind in einer vom Bundesminister für Gesundheit 2013 noch zu<br />

erlassenden „Fernabsatz-Verordnung“ , insbesondere über den Bestellvorgang, die<br />

Verpackung, den Transport, die Lagerung, die Lieferung, die Abholung, die Sicherstellung<br />

der pharmazeutischen Beratung und das Erfordernis eines Qualitätssicherungssystems<br />

zu regeln. Im Hinblick auf die Zusage des Ministers, im Vorfeld<br />

miteinbezogen zu werden, hat die Apothekerkammer die Vorstellungen über die<br />

Regelungsinhalte bereits übermittelt.<br />

Es sollte außerdem nochmals geprüft bzw. erwogen werden, bestimmte – besonders<br />

beratungsintensive – rezeptfreie Arzneimittel oder solche, die besonders wechselwirkungsrelevante<br />

Wirkstoffe enthalten, im Sinne eines besonderen Schutzinteresses<br />

des Patienten/Kunden vom Versandhandel auszunehmen.<br />

Die neuen Fernabsatzregelungen werden ein Jahr nach der Veröffentlichung der<br />

Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission über das Sicherheitslogo<br />

der Versandapotheken – somit voraussichtlich nicht vor Juni 2014 – in Kraft treten.<br />

ÖSTERREICHISCHE APOTHEKERKAMMER _13

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