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GESUNDHEITSREFORM U<br />

Steuerung von Spitälern und Arztpraxen in Angriff genommen. Die Versorgungsprozesse<br />

sollen besser auf die Bedürfnisse der Patienten ausgerichtet werden, die<br />

Versorgung soll am „best point of service“ erfolgen: Zum richtigen Zeitpunkt, am<br />

richtigen Ort und mit optimaler medizinischer und pflegerischer Qualität.<br />

Im Bundes-Zielsteuerungsvertrag soll unter vielem anderen auch eine gemeinsame<br />

„Medikamentenkommission“ für den intra- und extramuralen Bereich, insbesondere<br />

für hochpreisige und spezialisierte Medikamente eingerichtet werden. Die Medi -<br />

kamentenkommission hat auf Antrag eines Bundeslandes oder des Hauptverbandes<br />

der österreichischen Sozialversicherungsträger Empfehlungen vorzulegen, welche<br />

hochpreisigen und spezialisierten Medikamente in welchem Versorgungssektor<br />

eingesetzt werden und welches Kostenerstattungssystem bzw. welcher Versorgungssektor<br />

nach dem „best point of service-Prinzip“ die dabei anfallenden Kosten zu<br />

übernehmen hat.<br />

Wir erachten es als unabdingbar, dass ein Apotheker als Arzneimittelfachmann als<br />

Mitglied in diese Medikamentenkommission aufgenommen wird. Die Einbindung<br />

eines Apothekers ist notwendig, um Praxisnähe und kohärentes Vorgehen zu gewährleisten.<br />

Begrüßt wird die in der Gesundheitsreform vorgesehene Ausweitung der Prävention,<br />

der Disease-Management-Programme und der Konzepte zur integrierten Versorgung<br />

der Patienten.<br />

Für die Apothekerschaft ist es im Interesse der besseren Nutzung ihrer Ausbildung<br />

und Fähigkeiten besonders wichtig, im Bereich der Prävention und im Rahmen der<br />

vorgesehenen Weiterentwicklung von evidenzbasierten und qualitätsgesicherten<br />

Disease-Management-Programmen miteinbezogen zu werden. Dafür müssen taugliche<br />

Programme entwickelt und präsentiert werden.<br />

Ansprechperson<br />

Dr. iur. Hans Steindl, Kammeramtsdirektor<br />

ÖSTERREICHISCHE APOTHEKERKAMMER _27

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