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GESUNDHEITSREFORM U<br />
Steuerung von Spitälern und Arztpraxen in Angriff genommen. Die Versorgungsprozesse<br />
sollen besser auf die Bedürfnisse der Patienten ausgerichtet werden, die<br />
Versorgung soll am „best point of service“ erfolgen: Zum richtigen Zeitpunkt, am<br />
richtigen Ort und mit optimaler medizinischer und pflegerischer Qualität.<br />
Im Bundes-Zielsteuerungsvertrag soll unter vielem anderen auch eine gemeinsame<br />
„Medikamentenkommission“ für den intra- und extramuralen Bereich, insbesondere<br />
für hochpreisige und spezialisierte Medikamente eingerichtet werden. Die Medi -<br />
kamentenkommission hat auf Antrag eines Bundeslandes oder des Hauptverbandes<br />
der österreichischen Sozialversicherungsträger Empfehlungen vorzulegen, welche<br />
hochpreisigen und spezialisierten Medikamente in welchem Versorgungssektor<br />
eingesetzt werden und welches Kostenerstattungssystem bzw. welcher Versorgungssektor<br />
nach dem „best point of service-Prinzip“ die dabei anfallenden Kosten zu<br />
übernehmen hat.<br />
Wir erachten es als unabdingbar, dass ein Apotheker als Arzneimittelfachmann als<br />
Mitglied in diese Medikamentenkommission aufgenommen wird. Die Einbindung<br />
eines Apothekers ist notwendig, um Praxisnähe und kohärentes Vorgehen zu gewährleisten.<br />
Begrüßt wird die in der Gesundheitsreform vorgesehene Ausweitung der Prävention,<br />
der Disease-Management-Programme und der Konzepte zur integrierten Versorgung<br />
der Patienten.<br />
Für die Apothekerschaft ist es im Interesse der besseren Nutzung ihrer Ausbildung<br />
und Fähigkeiten besonders wichtig, im Bereich der Prävention und im Rahmen der<br />
vorgesehenen Weiterentwicklung von evidenzbasierten und qualitätsgesicherten<br />
Disease-Management-Programmen miteinbezogen zu werden. Dafür müssen taugliche<br />
Programme entwickelt und präsentiert werden.<br />
Ansprechperson<br />
Dr. iur. Hans Steindl, Kammeramtsdirektor<br />
ÖSTERREICHISCHE APOTHEKERKAMMER _27