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U EUROPA<br />
Unser Einsatz in Brüssel<br />
Verordnungen, Richtlinien, Delegierte Rechtsakte<br />
Das wichtigste Gremium für die Apothekerschaft – auf europäischer Ebene – ist die<br />
PGEU, der Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union. Sowohl<br />
durch diese Interessenvertretung als auch weltweit im Rahmen der International<br />
Pharmaceutical Federation (FIP) machen wir unsere politische Einflussnahme für<br />
die österreichischen Apothekerinnen und Apotheker geltend.<br />
Die europäische Apothekerschaft hat eine Vision für eine bessere Gesundheitsversorgung<br />
in den Mitgliedstaaten präsentiert. In Zusammenarbeit mit der PGEU<br />
wurde das Strategiepapier „Die öffentliche Apotheke in Europa“ erstellt. Der Apotheker<br />
muss von der Bevölkerung und der Politik in erster Linie als Heilberufler<br />
und nicht als Kaufmann wahrgenommen werden, daher soll in Zukunft die Rolle<br />
des Apothekers als Heilberufler und Verbraucherschützer noch gestärkt werden.<br />
Die Europäische Union hat mit der sog. „Fälschungsrichtlinie“ einen Katalog von<br />
Maßnahmen festgelegt, mit denen das Eindringen von Fälschungen in die legale<br />
Vertriebskette von Arzneimitteln verhindert werden soll. Hauptziel ist der Schutz<br />
der Patienten vor Arzneimittelfälschungen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden<br />
Sicherheitsmerkmale und ein „Anti-Manipulationsmerkmal“ auf verschreibungspflichtigen<br />
Arzneimitteln angebracht. Das Sicherheitsmerkmal wird höchstwahrscheinlich<br />
ein Data-Matrix-Code sein. Ebenso müssen eigene Datenbanken geschaffen<br />
werden, um ein Arzneimittel von der Herstellung bis zur Abgabe an den<br />
Patienten eindeutig identifizieren zu können. Wurde eine Arzneimittelpackung<br />
beispielsweise bereits in Portugal abgegeben, muss dies auch in Österreich nach -<br />
vollziehbar sein. Die Kosten für die Datenbanken und Sicherheitsmerkmale hat<br />
die pharmazeutische Industrie zu tragen. Die Belastungen der Apotheker werden<br />
bei der Anschaffung von Scannern, der Softwareanpassung und der Integration<br />
der Arzneimittelverifizierung in die Betriebsabläufe liegen. Wir sind sowohl in die<br />
Entwicklung einer zentralen europäischen als auch einer nationalen Datenbank<br />
eingebunden, um eine für alle akzeptable Lösung zu erreichen.<br />
Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie legt unter anderem fest, dass in Österreich<br />
erworbene Berufsqualifikationen im Ausland anerkannt werden – und umgekehrt.<br />
Um die Mobilität in Europa weiter zu steigern, hat die Kommission Ende 2011 einen<br />
Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt. Die wichtigsten Änderungen<br />
sind: Die Erweiterung der Tätigkeitsfelder des Apothekers, die mögliche Abschaffung<br />
der „3-Jahres-Regelung“ und die Einführung eines freiwilligen Berufsausweises.<br />
Noch werden sämtliche Vorschläge diskutiert und geprüft. Die Plenarabstimmung<br />
18_ LEISTUNGSBILANZ 2012/13