06.08.2013 Aufrufe

RZ_20130606_GB_APOTHEKENKAMMER_inkl_Umschlag_Layout 1

RZ_20130606_GB_APOTHEKENKAMMER_inkl_Umschlag_Layout 1

RZ_20130606_GB_APOTHEKENKAMMER_inkl_Umschlag_Layout 1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ä<strong>RZ</strong>TLICHE HAUSAPOTHEKEN U<br />

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 30. Juni 2012 die<br />

Übergangsregelung des § 62a Abs. 1 Apothekengesetz als verfassungswidrig auf -<br />

gehoben, weil er „keinen sachlichen Grund dafür finden konnte, dass ärztliche Hausapotheken<br />

bzw. öffentliche Apotheken in ‚Zwei-Kassenvertragsarzt-Gemeinden‘<br />

anders als im Regelfall des § 29 Abs. 3 und 4 Apothekengesetz behandelt werden.“<br />

Der VfGH konnte keine sachliche Rechtfertigung für einen bis zu zehn Jahre dauernden<br />

Weiterbetrieb einer Hausapotheke neben einer bereits eröffneten öffent -<br />

lichen Apotheke finden. Die Aufhebung ist allerdings erst mit Ablauf des 31. Dezember<br />

2013 erfolgt, sodass dem Gesetzgeber die Möglichkeit einer „Reparatur“<br />

eingeräumt wurde. Davon hat der Nationalrat am 26. April 2013 Gebrauch gemacht<br />

und eine Ersatzregelung ab 1. Jänner 2014 beschlossen. Die Apothekerkammer<br />

steht zum 2006 erzielten Konsens der Abgrenzung zwischen öffentlicher Apotheke<br />

und ärztlicher Hausapotheke. Wir Apotheker sind jedenfalls überzeugt, dass wir<br />

der Bevölkerung mit der öffentlichen Apotheke und den dort tätigen Arzneimittelexperten<br />

die bessere Alternative der Arzneimittelversorgung anbieten können.<br />

Ansprechperson<br />

Mag. iur. Rainer Prinz, stv. Kammeramtsdirektor und Leiter der Rechtsund<br />

sozialpolitischen Abteilung<br />

Mag. pharm. Dr. Martin Hochstöger / Mitglied des Präsidiums<br />

„Ärztliche Hausapotheken<br />

sind eine Notlösung. Die<br />

Apotheken bieten die bessere<br />

und umfangreichere Arzneimittelversorgung<br />

für die<br />

gesamte Bevölkerung.“<br />

ÖSTERREICHISCHE APOTHEKERKAMMER _25<br />

Die langfristige Entwicklung zeigt,<br />

dass wir auf dem richtigen Weg sind:<br />

Die Anzahl der ärztlichen Hausapotheken<br />

ist von 993 (Stand 31.12.2002)<br />

auf derzeit 899 gesunken, während<br />

im Vergleichszeitraum die Anzahl<br />

der öffentlichen Apotheken von 1.141<br />

auf 1.309 gestiegen ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!