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U VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN (EUGH)<br />
Apothekengesetz beim Europäischen Gerichtshof<br />
Bedarfsgerecht, flächendeckend, leistungsfähig<br />
Bekanntlich hat die Europäische Kommission im November 2005 gegen die Republik<br />
Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren zu einzelnen Bestimmungen des<br />
österreichischen Apothekengesetzes – zur Beteiligungsregelung der Apotheken<br />
und zur Bedarfsprüfung für neu zu errichtende Apotheken – eingeleitet. Dieses<br />
Vertragsverletzungsverfahren wurde von der Europäischen Kommission formell<br />
mit Beschluss vom 24. November 2011 eingestellt. Vorausgegangen waren umfangreiche<br />
Stellungnahmen, Gutachten und Verhandlungen mit der Europäischen<br />
Kommission. Unsere intensiven Bemühungen und der Einsatz des Bundeskanzleramtes<br />
Verfassungsdienst und des Gesundheitsministeriums waren erfolgreich.<br />
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) war in den letzten Jahren mehrfach mit<br />
der Zulässigkeit nationaler Apothekenerrichtungskriterien befasst. Er hat in den<br />
Fällen Asturien, Granada, Campania und Piemont in den Jahren 2010 bis 2012 die<br />
grundsätzliche Vereinbarkeit geografischer und demografischer Kriterien mit EU-<br />
Recht ausgesprochen.<br />
Richtungsweisend war auch die Entscheidung des EuGH vom 19. Mai 2009, mit<br />
der das italienische und das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken als sachlich<br />
gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit beurteilt wurden.<br />
Auf Grund dieses Urteils ist auch die Beteiligungsregelung des § 12 Apotheken -<br />
Dr. iur. Hans Steindl / Kammeramtsdirektor<br />
20_ LEISTUNGSBILANZ 2012/13<br />
„Ein sorgsamer Umgang mit<br />
den Rechtsmitteln in Apothekenerrichtungsverfahrenerhöht<br />
die Aussicht auf Erhaltung<br />
des funktionierenden<br />
österreichischen Apothekensystems.<br />
Es dient der bedarfsgerechten<br />
Versorgung, dem<br />
Schutz der Bevölkerung und<br />
gibt den Apothekerinnen und<br />
Apothekern Sicherheit.“