06.08.2013 Aufrufe

RZ_20130606_GB_APOTHEKENKAMMER_inkl_Umschlag_Layout 1

RZ_20130606_GB_APOTHEKENKAMMER_inkl_Umschlag_Layout 1

RZ_20130606_GB_APOTHEKENKAMMER_inkl_Umschlag_Layout 1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

U VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN (EUGH)<br />

Apothekengesetz beim Europäischen Gerichtshof<br />

Bedarfsgerecht, flächendeckend, leistungsfähig<br />

Bekanntlich hat die Europäische Kommission im November 2005 gegen die Republik<br />

Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren zu einzelnen Bestimmungen des<br />

österreichischen Apothekengesetzes – zur Beteiligungsregelung der Apotheken<br />

und zur Bedarfsprüfung für neu zu errichtende Apotheken – eingeleitet. Dieses<br />

Vertragsverletzungsverfahren wurde von der Europäischen Kommission formell<br />

mit Beschluss vom 24. November 2011 eingestellt. Vorausgegangen waren umfangreiche<br />

Stellungnahmen, Gutachten und Verhandlungen mit der Europäischen<br />

Kommission. Unsere intensiven Bemühungen und der Einsatz des Bundeskanzleramtes<br />

Verfassungsdienst und des Gesundheitsministeriums waren erfolgreich.<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) war in den letzten Jahren mehrfach mit<br />

der Zulässigkeit nationaler Apothekenerrichtungskriterien befasst. Er hat in den<br />

Fällen Asturien, Granada, Campania und Piemont in den Jahren 2010 bis 2012 die<br />

grundsätzliche Vereinbarkeit geografischer und demografischer Kriterien mit EU-<br />

Recht ausgesprochen.<br />

Richtungsweisend war auch die Entscheidung des EuGH vom 19. Mai 2009, mit<br />

der das italienische und das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken als sachlich<br />

gerechtfertigte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit beurteilt wurden.<br />

Auf Grund dieses Urteils ist auch die Beteiligungsregelung des § 12 Apotheken -<br />

Dr. iur. Hans Steindl / Kammeramtsdirektor<br />

20_ LEISTUNGSBILANZ 2012/13<br />

„Ein sorgsamer Umgang mit<br />

den Rechtsmitteln in Apothekenerrichtungsverfahrenerhöht<br />

die Aussicht auf Erhaltung<br />

des funktionierenden<br />

österreichischen Apothekensystems.<br />

Es dient der bedarfsgerechten<br />

Versorgung, dem<br />

Schutz der Bevölkerung und<br />

gibt den Apothekerinnen und<br />

Apothekern Sicherheit.“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!