Zu den Aufgaben der deutschen Friedensbewegung beim ... - DSS
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Von ernstzunehmen<strong>der</strong> Bedeutung sind in diesem <strong>Zu</strong>sammenhang <strong>der</strong> 1996<br />
abgeschlossene Vertrag über militärisches <strong>Zu</strong>sammenwirken zwischen <strong>der</strong><br />
Türkei und Israel 12 sowie die im November 1999 während des OSZE-Gipfels<br />
in Istanbul abgeschlossenen Verträge zwischen <strong>der</strong> Türkei, Georgien und Aserbaidschan<br />
sowie <strong>der</strong> Türkei, Turkmenistan und Kasachstan über <strong>den</strong> Bau<br />
von Pipelines, die Erdöl und Erdgas aus <strong>den</strong> Län<strong>der</strong>n um das Kaspische Meer<br />
an die türkische Mittelmeerküste bringen sollen, ohne noch russisches Territorium<br />
zu berühren.<br />
Der nach immerhin sechsjährigen Verhandlungen auf dem OSZE-Gipfel in<br />
Istanbul vorgenommene Abschluß <strong>der</strong> Pipeline-Verträge veranlaßte <strong>den</strong> russischen<br />
Präsi<strong>den</strong>ten Jelzin, diesen Gipfel wutschnaubend zu verlassen, und<br />
führte dazu, daß Rußland wenige Tage später - gegen <strong>den</strong> wüten<strong>den</strong> Protest<br />
<strong>der</strong> USA - mit dem Iran vereinbarte, <strong>den</strong> Bau des Kernkraftwerkes Buschehr<br />
fortzusetzen. Es ist immerhin ein Projekt von 2 Milliar<strong>den</strong> Dollar und durchaus<br />
geeignet, dem Iran die Voraussetzungen für die Produktion von Kernwaffen<br />
zu verschaffen.<br />
Konsequenzen für die Frie<strong>den</strong>sbewegung<br />
Bereits aus dem bisher Skizzierten ergeben sich eine Reihe von Entwicklungsten<strong>den</strong>zen<br />
und Konsequenzen, mit <strong>den</strong>en sich die Frie<strong>den</strong>sbewegung bisher<br />
noch kaum auseinan<strong>der</strong>gesetzt hat. Einige seien hier hervorgehoben:<br />
Das in Kapitel VI <strong>der</strong> UNO-Charta völkerrechtlich verbindlich festgelegte<br />
Monopol des UN-Sicherheitsrates, über die Anwendung von militärischer<br />
Gewalt bei internationalen Streitigkeiten zu entschei<strong>den</strong>, wird durch<br />
die permanente Mißachtung dieses Monopols seitens <strong>der</strong> USA, Großbritanniens<br />
und <strong>der</strong> NATO de facto bereits weitgehend ignoriert. Ich erinnere<br />
hier nur daran, daß die nun schon seit Jahren ohne UN-Mandat erfolgende<br />
beinahe tägliche Bombardierung irakischen Territoriums durch USamerikanische<br />
und britische Flugzeuge inzwischen kaum noch eine Meldung<br />
in <strong>den</strong> Medien wert ist.<br />
Der völkerrechtlich entschei<strong>den</strong>de Hintergrund für die Mißachtung des<br />
Gewaltmonopols <strong>der</strong> UN ist die immer offenere Infragestellung <strong>der</strong> souveränen<br />
Gleichheit aller ihrer Mitglie<strong>der</strong>, laut Art. 2.1 <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong> UN<br />
die Basis dieser Staatengemeinschaft, aus <strong>der</strong> auch das Verbot resultiert,<br />
sich in Angelegenheiten einzumischen, „die ihrem Wesen nach zur inneren<br />
<strong>Zu</strong>ständigkeit eines Staates gehören“ (Art 2.7). Allerdings gehört zur Diskussion<br />
<strong>der</strong> Problematik Gewaltmonopol <strong>der</strong> UN auch die Tatsache, daß<br />
12 Vgl. E. Woit, Panzer für die Türkei, in: Marxistische Blätter, Essen, Heft 37/1999, S.1.<br />
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