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Zu den Aufgaben der deutschen Friedensbewegung beim ... - DSS

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schen Interventionen, bei <strong>den</strong>en es stets die Interventen sind, die die Gründe<br />

für solche Interventionen definieren, <strong>den</strong> Imperialismus nach dem Ende des<br />

Kalten Krieges als Menschenrechts-Imperialismus bezeichnet haben. 40 Die<br />

US-amerikanische Wissenschaftlerin Ellen Meiksins Wood nennt das unter<br />

dem Eindruck <strong>der</strong> NATO-Aggression gegen Jugoslawien eine Bezeichnung,<br />

die diesen Krieg treffend charakterisiert hat, bevor er stattfand. 41<br />

Von grundsätzlicher Bedeutung für die Einschätzung <strong>der</strong> Menschenrechtsproblematik<br />

im <strong>Zu</strong>sammenhang mit <strong>der</strong> Frage Krieg o<strong>der</strong> Frie<strong>den</strong> sind auch<br />

jene Positionen, die Volkmar Deile, damals Generalsekretär <strong>der</strong> <strong>deutschen</strong><br />

Sektion von amnesty international, zum Golfkrieg II mit <strong>den</strong> Worten bezog:<br />

„Der 2. Golfkrieg ist zwar von alliierter Seite auch mit Menschenrechtsverletzungen<br />

begründet wor<strong>den</strong>. Faktisch aber sind die Menschenrechte<br />

mißbraucht wor<strong>den</strong> ... Der selektive und instrumentalisierende Mißbrauch <strong>der</strong><br />

Menschenrechte hat <strong>der</strong>en Achtungsanspruch schwer geschadet. ... Auch <strong>der</strong><br />

2. Golfkrieg lehrt: Menschenrechte sind nicht mit Krieg durchsetzbar. Menschenrechte<br />

haben eine natürliche Nähe zu ihrer gewaltfreien Realisierung.<br />

Die Menschheit muß lernen, Konflikte ohne Kriege zu lösen. Die UNO ist<br />

dazu das Instrument. Interventionen zugunsten bedrohter Menschen und<br />

Völker und für Opfer von Menschenrechtsverletzungen müssen mit Mitteln<br />

ausgeübt wer<strong>den</strong>, die dem angestrebten Ziel des Schutzes von Menschen<br />

nicht wi<strong>der</strong>sprechen. Es gilt, Instrumente und Durchsetzungsmechanismen<br />

zu entwickeln, mit <strong>den</strong>en ‚Einmischung‘ möglich ist, ohne die territoriale Integrität<br />

und Souveränität eines Staates militärisch zu verletzen.“ 42<br />

Die hier von Volkmar Deile bezogene Position deckt sich völlig mit <strong>der</strong>, die<br />

<strong>der</strong> Internationale Gerichtshof in Den Haag 1986 zu militärischen Interventionen<br />

<strong>der</strong> USA gegen Nicaragua mit <strong>den</strong> Worten bezog: „Die Vereinigten<br />

Staaten mögen ihre eigene Einschätzung hinsichtlich <strong>der</strong> Achtung <strong>der</strong> Menschenrechte<br />

in Nicaragua haben, jedoch kann die Anwendung von Gewalt<br />

keine geeignete Methode sein, die Achtung <strong>der</strong> Menschenrechte zu überwachen<br />

o<strong>der</strong> zu sichern. Hinsichtlich <strong>der</strong> ergriffenen Maßnahmen ist festzustellen,<br />

daß <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Menschenrechte, ein strikt humanitäres Ziel, unvereinbar<br />

ist mit <strong>der</strong> Verminung von Häfen, <strong>der</strong> Zerstörung von Ölraffinerien,<br />

o<strong>der</strong> ... mit <strong>der</strong> Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung <strong>der</strong> Contras. Das<br />

40<br />

Vgl. U.-J-Heuer, G. Schirmer, Human Rights Imperialism. In: Monthly Review, New York,<br />

Vol. 49, Nr. 10 (March 1998), p. 5-16.<br />

41<br />

Vgl. E. M. Wood: Kosovo and the new Imperialism, in: Monthly Review, New York, Vol. 51,<br />

Nr. 02 June 1999, p. 5.<br />

42<br />

V. Deile, Frie<strong>den</strong> und Menschenrechte nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes und dem<br />

zweiten Golfkrieg, in: Shalom, Schwerte, Ausg. 02/1992, S. 14 f.<br />

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