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Michael Liska Ein Vergleich der rumänischen und bulgarischen Juden

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ahnbau, im Steinbruch, etc. , wie überall in Europa eingesetzt.<br />

Die ersten Maßnahmen zur Konzentration gingen auf das „Gesetz zum Schutze<br />

<strong>der</strong> Nation“ zurück. <strong>Ein</strong> Beispiel für die Genauigkeit <strong>der</strong> <strong>Ein</strong>haltung <strong>der</strong> <strong>Juden</strong>gesetze:<br />

Es bestand seit dem Frühjahr 1941 das Verbot, ohne Genehmigung durch die<br />

Polizei eine Reise zu unternehmen, ebenso gab es eine Klausel, die die Regierung<br />

ermächtigte, auf Antrag des Innenministers <strong>Juden</strong> einen neuen Wohnsitz zuzuweisen.<br />

Zuerst hatten diese beiden Vorschriften keine weiteren Folgen. Die Polizei, verärgert<br />

durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, erteilte den <strong>Juden</strong> uneingeschränkt<br />

Reisegenehmigungen. Ab dem Frühjahr 1942 wurden sie dann verweigert. Die Zuweisung<br />

in neue Wohnsitze, die sowieso erst nach <strong>der</strong> <strong>Ein</strong>führung eines allgemeinen<br />

Reiseverbots ihren Zweck erfüllt hätte, war potentiell eine äußerst gefährliche Maßnahme<br />

für die <strong>Juden</strong>, da sie <strong>der</strong> Beginn <strong>der</strong> Deportation sein konnte. Für die <strong>Juden</strong> in<br />

Bulgarien war diese Bedrohung beson<strong>der</strong>s groß, da in <strong>der</strong> Hauptstadt Sofija, wo man<br />

den leichtesten Zugriff auf die <strong>Juden</strong> hatte, mehr als die Hälfte <strong>der</strong> jüdischen Bewohner<br />

lebte. In <strong>der</strong> Slowakei führte dies zur Deportation aller Preßburger <strong>Juden</strong>, in Bulgarien<br />

hatten Maßnahmen wie diese keine weitere Wirkung. Mit <strong>der</strong> Notwendigkeit<br />

<strong>der</strong> Zustimmung des Kabinetts konnte man alle weiteren Maßnahmen verzögern, die<br />

Deutschen hinhalten <strong>und</strong> beschwichtigen, o<strong>der</strong> man hatte überhaupt eine Rechtfertigung,<br />

um die Deportation von <strong>Juden</strong> zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Ende November 1941 fand eine Besprechung zwischen Popov <strong>und</strong> dem deutschen<br />

Reichsaußenminister von Ribbentrop 92 statt. Der bulgarische Außenminister<br />

meinte, daß seine Regierung bei <strong>der</strong> Umsetzung ihrer antijüdischen Gesetzgebung<br />

auf Schwierigkeiten stoße. <strong>Ein</strong>e Reihe von Staaten, darunter Ungarn, Rumänien <strong>und</strong><br />

Spanien würde dagegen protestieren, wenn ihre Staatsangehörigen solchen Gesetzen<br />

unterlägen. Popov schlug vor, dieses Problem auf gemeinsamer Basis aller europäischen<br />

Län<strong>der</strong> zu regeln. Ribbentrops Antwort war eindeutig: er erwi<strong>der</strong>te, „daß am<br />

Ende des Krieges sämtliche <strong>Juden</strong> Europa würden verlassen müssen. Dies sei ein<br />

92 Joachim von Ribbentrop: geboren am 30.4.1893 in Wesel, gestorben am 16.10.1946 in Nürnberg (hingerichtet). Im<br />

Ersten Weltkrieg zuletzt Oberleutnant, dann Export- <strong>und</strong> Importkaufmann <strong>der</strong> Firma seines Schwiegervaters Henkell.<br />

Seit 1925 führte er durch Adoption durch eine adelige Tante den Titel „von“. Seit 1932 war er einer <strong>der</strong> außenpolitischen<br />

Berater Hitlers, <strong>und</strong> war beteiligt an den Verhandlungen, die 1933 zu dessen Regierungsübernahme führten.<br />

1934 wurde er Beauftragter <strong>der</strong> Reichsregierung für Abrüstungsfragen, 1935 Son<strong>der</strong>botschafter. Schloß als solcher<br />

das deutsch-britische Flottenabkommen ab, <strong>und</strong> war von 1936 bis 1938 Botschafter in London. Seit 1938 Reichsaußenminister,<br />

unterzeichnete er am 23.8.1939 den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt. Ribbentrop litt im Krieg<br />

unter <strong>der</strong> sinkenden Bedeutung des Außenministeriums. Um den Anschluß nicht zu verlieren, stellte er sich <strong>und</strong> sein<br />

Amt ganz in den Dienst <strong>der</strong> Endlösung, indem er auf abhängige <strong>und</strong> verbündete Län<strong>der</strong> Druck ausübte, die jüdischen<br />

Bürger <strong>der</strong> SS auszuliefern. Am 14.6.1945 verhaftet, wurde Ribbentrop im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher<br />

in allen Anklagepunkten für schuldig bef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> zum Tod verurteilt. (ZENTNER <strong>und</strong> BE-<br />

DÜRFTIG, Das Große Lexikon des Dritten Reiches, München 1985).<br />

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