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Dossier - Portail de l'Agriculture wallonne

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Den Ausweis, bitte!<br />

I<strong>de</strong>ntifi kation<br />

von Pfer<strong>de</strong>n<br />

Je<strong>de</strong>s Pferd ist von <strong>de</strong>m Moment seiner Geburt an als ein für die Lebens-<br />

mittelerzeugung bestimmtes Tier zu betrachten, welches zu je<strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt in die Nahrungskette eintreten kann. Um <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>r<br />

Volksgesundheit je<strong>de</strong>rzeit zu gewährleisten, ist es unumgänglich, <strong>de</strong>n<br />

Lebenslauf eines Pfer<strong>de</strong>s zu kennen, um – für <strong>de</strong>n Fall eventueller Rück-<br />

stän<strong>de</strong> verabreichter Medikamente – <strong>de</strong>n Verzehr durch Menschen aus-<br />

zuschließen. Aus diesem Grund wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Königliche Erlass vom 16.<br />

Juni 2005 mit Bezug auf die I<strong>de</strong>ntifi kation und die Kodierung von Pfer-<br />

<strong>de</strong>n in einer zentralen Datenbank verabschie<strong>de</strong>t.<br />

Zeitplan<br />

Die I<strong>de</strong>ntifi kation von Pfer<strong>de</strong>n fi n<strong>de</strong>t<br />

gestaffelt über einen Zeitraum von 3 Jahren<br />

statt:<br />

Zum 1. Juli 2006 müssen Pfer<strong>de</strong>, die für<br />

die Nahrungsmittelproduktion bestimmt<br />

sind, vor Verbringung zum Schlachter<br />

i<strong>de</strong>ntifi ziert wer<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m müssen<br />

Pfer<strong>de</strong>, die für die Verbringung in einen<br />

an<strong>de</strong>ren Bestand o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Export vorgesehen<br />

sind, erfasst wer<strong>de</strong>n, bevor sie<br />

Belgien verlassen dürfen;<br />

zum 1. Juli 2007 müssen alle in 2006<br />

geborenen Fohlen, sowie Pfer<strong>de</strong>, die an<br />

Ausstellungen teilnehmen und auch sol-<br />

che Pfer<strong>de</strong>, die ihren Besitzer wechseln,<br />

i<strong>de</strong>ntifi ziert wer<strong>de</strong>n;<br />

zum 1. Juli 2008 müssen schließlich alle<br />

an<strong>de</strong>ren Pfer<strong>de</strong>, die sich auf belgischem<br />

Gebiet befi n<strong>de</strong>n, erfasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Die generelle Regel fi n<strong>de</strong>t Anwendung ab<br />

2007: alle Fohlen müssen bis spätestens<br />

4 Monate nach ihrer Geburt i<strong>de</strong>ntifi ziert<br />

und registriert wer<strong>de</strong>n und sicherlich dann,<br />

wenn <strong>de</strong>r Besitzer wechselt.<br />

I<strong>de</strong>ntifi kation<br />

Je<strong>de</strong>s Pferd muss durch einen in die linke<br />

Halsseite <strong>de</strong>s Pfer<strong>de</strong>s implantierten Mikrochip<br />

sowie die Ausstellung eines Pfer<strong>de</strong>-<br />

L e s n o u v e l l e s F R ü j a h R – 2 . V i e r t e l j a h r 2 0 0 6<br />

<strong>Dossier</strong><br />

passes i<strong>de</strong>ntifi ziert sein. Der Pfer<strong>de</strong>pass<br />

beinhaltet einen graphischen und beschreiben<strong>de</strong>n<br />

Steckbrief <strong>de</strong>s Tieres, <strong>de</strong>ssen<br />

genauer Inhalt auf EU-Ebene festgelegt<br />

wur<strong>de</strong>. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt<br />

für Fohlen, die noch im Jahr ihrer Geburt<br />

geschlachtet wer<strong>de</strong>n sollen. Sie können<br />

lediglich mit Hilfe einer durch <strong>de</strong>n Inspektor<br />

ausgestellten Erfassungs-Bescheinigung<br />

i<strong>de</strong>ntifi ziert wer<strong>de</strong>n, aus <strong>de</strong>r die I<strong>de</strong>ntifi kationsnummer<br />

<strong>de</strong>r Mutter hervorgeht.<br />

Ein vereinfachtes Verfahren ist vorgesehen<br />

für Pfer<strong>de</strong>, die bereits teilweise o<strong>de</strong>r<br />

vollständig entsprechend <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s Erlasses erfasst wur<strong>de</strong>n. Die I<strong>de</strong>ntifi kation<br />

erfolgt durch einen zugelassenen, als<br />

Inspektor anerkannten Tierarzt.<br />

Endgültige Nutzungsart <strong>de</strong>s Tieres<br />

Je<strong>de</strong>r Eigentümer entschei<strong>de</strong>t, ob sein<br />

Pferd für die Schlachtung zum Verzehr<br />

durch Menschen vorgesehen ist. Im positiven<br />

Fall muss <strong>de</strong>r behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong> Tierarzt<br />

im Pfer<strong>de</strong>pass unter Arzneimittelbehandlungen<br />

<strong>de</strong>n Einsatz gewisser Medikamente<br />

eintragen, um eventuelle Wartezeiten vor<br />

einer Schlachtung berücksichtigen zu können.<br />

Die Deklaration „nicht zur Schlachtung<br />

mit anschließen<strong>de</strong>m Verzehr durch<br />

Menschen zugelassen“ ist unwi<strong>de</strong>rrufl ich<br />

und gilt auch für evtl. Folgebesitzer.<br />

Verwaltung <strong>de</strong>r Datenbank und<br />

I<strong>de</strong>ntifi kationsanfragen<br />

Die Confédération belge du Cheval ist<br />

damit beauftragt, die I<strong>de</strong>ntifi kation und<br />

zentrale Datenbank auf Lan<strong>de</strong>sebene zu<br />

managen. I<strong>de</strong>ntifi kationsanfragen wer<strong>de</strong>n<br />

direkt an <strong>de</strong>n belgischen Zentralverband<br />

gerichtet, wenn es sich um Pfer<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lt,<br />

die nicht für eine Eintragung ins Zuchtbuch<br />

vorgesehen sind o<strong>de</strong>r aber an die Zuchtvereinigungen<br />

für an<strong>de</strong>re Equi<strong>de</strong>n (Pfer<strong>de</strong>arten).<br />

Pressecommuniques, die vom<br />

Fö<strong>de</strong>ralen Öffentlichen Dienst für Volksgesundheit<br />

herausgegeben wer<strong>de</strong>n, erteilen<br />

zu gegebener Zeit weitere Auskünfte.<br />

andré tasiaux,<br />

direktion Produktqualität<br />

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