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Dossier - Portail de l'Agriculture wallonne

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2<br />

Photo : Filière porcine <strong>wallonne</strong><br />

FPW<br />

Die Investitionen, die notwendig sind, um ein landwirtschaftliches Projekt durch-<br />

zuführen, verschlingen große Beträge. Daher ist je<strong>de</strong> finanzielle Hilfe willkommen.<br />

Wenn beson<strong>de</strong>re für die Schweinefleischproduktion gelten<strong>de</strong> Bedingungen einge-<br />

halten wer<strong>de</strong>n, bestehen Möglichkeiten, öffentliche Investitionsbeihilfen zu erlan-<br />

gen. Wenn Sie sich in <strong>de</strong>r Produktion für die differenzierte Qualität entschei<strong>de</strong>n,<br />

können Ihnen bei <strong>de</strong>r Gründung einer Produktionseinheit für Schweine o<strong>de</strong>r bei<br />

einer Erhöhung <strong>de</strong>r Kapazität für Betriebe <strong>de</strong>r Klassen 2 und ausschließlich, Hilfen<br />

gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

Regionalbeihilfen für<br />

Schweinefleischproduktion<br />

Diese Beihilfen können landwirtschaftlichen<br />

Betreibern, die haupt- o<strong>de</strong>r nebenberuflich<br />

tätig sind sowie einigen ihrer<br />

Vereinigungen, <strong>de</strong>ren Betriebsleiter o<strong>de</strong>r<br />

landwirtschaftlicher Betreiber haupt- o<strong>de</strong>r<br />

nebenberuflich tätig ist, in Form einer Zinssubvention,<br />

einer öffentlichen Bürgschaft<br />

und einer Kapitalprämie 1 gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />

Differenzierte Qualität<br />

Die Investitionen müssen mit <strong>de</strong>m Produktionszweig<br />

<strong>de</strong>r differenzierten Qualität<br />

zu tun haben, <strong>de</strong>ren gesetzliche Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

und einzuhalten<strong>de</strong>n Auflagen in<br />

einem genehmigten Lastenheft stehen. Der<br />

Erzeuger-Antragsteller muss dieses Lastenheft<br />

während <strong>de</strong>s gesamten Beteiligungszeitraums<br />

<strong>de</strong>r WR einhalten (für Lastenhefte,<br />

s. Rahmentext <strong>de</strong>r nächsten Seite).<br />

1 Die Bedingungen für die Bezuschussbarkeit und die hier angegebenen Arten <strong>de</strong>r beihilfefähigen Investitionen<br />

sind Auszüge <strong>de</strong>s Erlasses <strong>de</strong>r Wallonischen Regierung vom 17. Juli 1997 über die Beihilfen in <strong>de</strong>r Landwirtschaft<br />

und seinen Abän<strong>de</strong>rungserlass vom 26. Oktober 2000.<br />

L e s n o u v e l l e s F R ü j a h R – 2 . V i e r t e l j a h r 2 0 0 6

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