Dossier - Portail de l'Agriculture wallonne
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Photo : Filière porcine <strong>wallonne</strong><br />
FPW<br />
Die Investitionen, die notwendig sind, um ein landwirtschaftliches Projekt durch-<br />
zuführen, verschlingen große Beträge. Daher ist je<strong>de</strong> finanzielle Hilfe willkommen.<br />
Wenn beson<strong>de</strong>re für die Schweinefleischproduktion gelten<strong>de</strong> Bedingungen einge-<br />
halten wer<strong>de</strong>n, bestehen Möglichkeiten, öffentliche Investitionsbeihilfen zu erlan-<br />
gen. Wenn Sie sich in <strong>de</strong>r Produktion für die differenzierte Qualität entschei<strong>de</strong>n,<br />
können Ihnen bei <strong>de</strong>r Gründung einer Produktionseinheit für Schweine o<strong>de</strong>r bei<br />
einer Erhöhung <strong>de</strong>r Kapazität für Betriebe <strong>de</strong>r Klassen 2 und ausschließlich, Hilfen<br />
gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
Regionalbeihilfen für<br />
Schweinefleischproduktion<br />
Diese Beihilfen können landwirtschaftlichen<br />
Betreibern, die haupt- o<strong>de</strong>r nebenberuflich<br />
tätig sind sowie einigen ihrer<br />
Vereinigungen, <strong>de</strong>ren Betriebsleiter o<strong>de</strong>r<br />
landwirtschaftlicher Betreiber haupt- o<strong>de</strong>r<br />
nebenberuflich tätig ist, in Form einer Zinssubvention,<br />
einer öffentlichen Bürgschaft<br />
und einer Kapitalprämie 1 gewährt wer<strong>de</strong>n.<br />
Differenzierte Qualität<br />
Die Investitionen müssen mit <strong>de</strong>m Produktionszweig<br />
<strong>de</strong>r differenzierten Qualität<br />
zu tun haben, <strong>de</strong>ren gesetzliche Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
und einzuhalten<strong>de</strong>n Auflagen in<br />
einem genehmigten Lastenheft stehen. Der<br />
Erzeuger-Antragsteller muss dieses Lastenheft<br />
während <strong>de</strong>s gesamten Beteiligungszeitraums<br />
<strong>de</strong>r WR einhalten (für Lastenhefte,<br />
s. Rahmentext <strong>de</strong>r nächsten Seite).<br />
1 Die Bedingungen für die Bezuschussbarkeit und die hier angegebenen Arten <strong>de</strong>r beihilfefähigen Investitionen<br />
sind Auszüge <strong>de</strong>s Erlasses <strong>de</strong>r Wallonischen Regierung vom 17. Juli 1997 über die Beihilfen in <strong>de</strong>r Landwirtschaft<br />
und seinen Abän<strong>de</strong>rungserlass vom 26. Oktober 2000.<br />
L e s n o u v e l l e s F R ü j a h R – 2 . V i e r t e l j a h r 2 0 0 6