IV - JScholarship
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festgestellt werden soll, wie viel bebaut ist, und darnach der Mietzins berechnet<br />
wird, so 1178—1180 und 1186 (HI S. 244).<br />
Bei der Teilpacht zahlt der Pächter, wie bereits bekannt ist (III S. 246,<br />
<strong>IV</strong> S. 96), gewöhiüich '/g, so 1182£; ganz deutllcli ergibt sich dies namentlich<br />
aus 1183 und 1185: der Bewirtschafter bekommt '-/g, der Eigentümer '/g. In<br />
einem Falle 1184, wo auch von Sesam-Produktion die Eede ist, wird nur '/^ entrichtet.<br />
Sonst findet sich die Drittelabgabe auch bei der Gartenpacht (Datteln)<br />
1187, 1189.<br />
B.<br />
Prozeß.<br />
§ 13.<br />
Auch die vorliegenden Prozeßurkunden zeigen die Zuständigkeit geistlicher<br />
und weltlicher Eichter und das richterliche Kollegialsystem<br />
d. h. die Mitwirkung mehrerer Eichter. In 1194 urteilen die Ältesten der<br />
Stadt, in 1195 sind es 5 Eichter, die entscheiden, in 1197 mehrere Eichter, ein<br />
Militär an der Spitze, in 1201 unter Ammiditana der Bürgermeister und<br />
8 Eichter. Neben dem Eicliter wird auch der Marker erwähnt, etwa vergleichbar<br />
dem deutschen Frohnboten, der die Gewalt ausübt und die Strafe<br />
einzieht; so 1201 und 1196.<br />
Das Urteilsgelübde findet sich überall. Nachdem die Sache entschieden<br />
oder vergleichsweise erledigt ist, wird vor Zeugen erklärt, daß die Parteien, insbesondere<br />
der Kläger, nicht mehr auf die Sache zurückkommen werden, und<br />
diese Erklärung wird beschworen, so 1192, 1193, 1194, 1195, 1201.<br />
Ganz besonders interessant ist, daß uns in 1198 eine Terminliste, wir<br />
würden sagen, eine Prozeßrolle, wenn wir diesen Ausdruck auf die Tonurkunden<br />
anwenden dürften, erhalten geblieben ist. Hier findet sich unter Angabe<br />
der Parteien eine Eeihe anhängiger Prozesse verzeichnet, die teils bei dem<br />
Tore des Samas, teils im Tempel der Lstar, teils beim Kar von ASar-ebinim<br />
zu erledigen waren.<br />
Die Prozeßfähigkeit der Frau wird klar erwiesen; so prozessieren<br />
beispielsweise in 1195 mehrere Frauen, in 1201 eine Hierodule.<br />
Im übrigen ergeben die Urkunden, folgendes: in 1192 ist davon die<br />
Kode, daß die Eechtsnachfolgor des Verkäufers eine Eücktrittserklärung<br />
abgaben und die seinerzeit verkaufte Sache wieder zurückverlangten. Das<br />
Begehren wurde zurückgewiesen, weil alles in Ordnung war.<br />
Besseren Erfolg hat die Anfochtung in 1193. Es handelte sich um ausgetauschte<br />
Grundstücke, und der Grund der Anfechtung bestand darin, daß die<br />
Tauschobjekte falsch ausgemessen waren und infolgedessen die Kläger zu<br />
wenig erhalten hatten. Die Eeklamation wurde dadurch erledigt, daß ihnen<br />
die Gegenpartei 5 Sekel darauf zahlen mußte.