06.10.2013 Aufrufe

lIllIlM - JScholarship

lIllIlM - JScholarship

lIllIlM - JScholarship

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

168 V. DAS KINO IN STAAT UND GEMEINDE<br />

versfändigenausschüsse der Polizeidirektionen oder Stadtverwaftungen<br />

zu kämpfen haften, die Notwendigkeft sehr raschen Eingreifens bei<br />

der überhasteten Abwicklung des Geschäftes und der Mangel an Zeit<br />

auf selten der ehrenamtlich tätigen Mitglieder führte zu dem Gedanken,<br />

ob nicht die Gemeinden selbst die Zensur in die Hand nehmen, das<br />

heißt Musterkinos gründen sollten, in denen die Grundsätze der Reform<br />

Anwendung fänden. Dabei wird es sich allerdings zunächst<br />

nur um ein Kino handeln, das von der Stadt in Betrieb genommen<br />

wird. Neben ihm würden die übrigen Kinos als Privatunternehmungen<br />

fortbestehen. Wir haben es also hier zunächst noch nicht mit einer<br />

Kommunaiisierung oder dnem städtischen Monopol zu tun. Dem<br />

freien Wettbewerb wird nichts in den Weg gelegt Aber die Stadt<br />

stellt in diesem Musterkino ein Beispiel auf, wie sie sich den Betrieb<br />

eines guten Kinos denkt, wobei sie vidleicht die stille Hoffnung hat,<br />

die übrigen Kinobesitzer werden sich ihrem Vorgang anschließen und<br />

ihren Betrieb in demselben Sinn reformieren.<br />

Die Gründung eines Gemeindekinos kann in zwei verschiedenen<br />

Formen erfolgen: entweder durch Erbauung eines neuen Lichtspielhauses<br />

oder durch Ankauf eines schon bestehenden. Im letzteren<br />

Falle kann der bisherige Besitzer in den Dienst der Stadt übernommen<br />

werden und als städtischer Beamter den Betrieb weifer leiten Er<br />

würde dabei nur der Oberaufsicht der Stadtverwaltung unterstehen<br />

und müßte sich bei der Auswahl der zu entleihenden Filme eine fortwährende<br />

Kontrolle gefallen lassen. Natürlich könnte die Stadt auch<br />

mehrere Kinos gründen und ankaufen, doch kommt das voriäufig in<br />

den meisten Fällen wohl nicht in Frage.<br />

Als Zweck des Gemeinde- oder Musterkinos kommt ein Doppeltes<br />

in Betracht Man wird es am besten mit den Worten »Schulkino«<br />

und sUnterhaltungskino« kennzeichnen. Die Gründung eines Schulkinos<br />

wird, da die Schulen in der Regel ganz oder teilweise städtisch<br />

sind, als die nächsthegende Pflicht empfunden werden. Sie wird auch<br />

neuerdings immer dringender gefordert. Die Bedeutung der sinnlichen<br />

Anschauung für den Unterricht ist jetzt wohl allgemein anerkannt Die<br />

Bedenken, wdche die ältere Pädagogik dagegen hatte, daß die Überfütterung<br />

der Schüler mft Anschauungsstoff die gdstige Konzentration<br />

verhindere und die Fähigkeit des scharfen logischen Denkens schwäche,<br />

mögen bis zu einem gewissen Grade berechtigt sein. Aber sie sprechen<br />

nur gegen eine Übertreibung des Prinzips, nicht gegen die Anwendung<br />

der Bilder in der Schule überhaupt Die Zeiten, wo man,<br />

wie in meiner Jugend, Lessings Laokoon in der Unterprima des<br />

Gymnasiums lesen konnte, ohne daß es auch nur für nötig gehalten<br />

wurde, eine große Abbildung des Laokoon auszuhängen, sind end-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!