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322 V, DAS KINO IN STAAT UND GEMEINDE<br />

werden, können sie auch kein Interesse am Erzeugen von Schundfilmen<br />

haben. Das schlösse nicht aus, daß sie zur Regehaltung ihres<br />

Interesses und zur Hebung des technischen Niveaus ihrer Fabrik eine<br />

Tantieme vom Reingewinn bezögen. Der letztere würde gleich sein<br />

der Differenz zwischen den Erzeugungskosten der Filme und den Leihgebühren,<br />

die die städtischen Kinos an den Staat zu zahlen hätten.<br />

Im Unterschied von den Fabrikdirektoren wären die Filmdichter<br />

wie gesagt keine Staafsbeamten. ihre Tätigkeit würde sich frei von<br />

amtlichem Zwang, lediglich nach künstlerischen Gesichtspunkten gestalten.<br />

Die Furcht des Reichsminisfers Dr. Koch (S. 258), eine Filmerzeugungsstelle<br />

unter sein Ministerium zu bekommen und beaufsichtigen<br />

zu müssen, wäre also gegenstandslos. Er würde in Zukunft nur von<br />

einem oder zweien seiner Beamten im Reichsfilmamt vertreten sein.<br />

Diese hätten mit anderen Sachverständigen zusammen über die Qualität<br />

der von den Dichtern selbständig geschaffenen Entwürfe und später<br />

der nach ihnen ausgeführten Filme zu urteilen. Die Erfindung der<br />

Filme würde ohne seine und seiner Beamten Mitwirkung vonstatten<br />

gehen. Allerdings müßten es sich die Dichter gefallen lassen, daß<br />

kompetente Richter über ihre Entwürfe urteilten und sie auf ihre Zulässigkeif<br />

prüften. Dagegen werden sich nur diejenigen unter ihnen<br />

wehren, die schon bisher mit Voriiebe Unanständigkeiten produziert<br />

haben. Sie würden eben bei dieser Gelegenheit lernen, daß man<br />

interessant und doch zugleich anständig sein kann.<br />

Wird bei der Prüfung der Entwürfe durch das Filmamf ein Manuskript<br />

gut befunden, so wird es vom Reich angekauft und einer Fabrik<br />

zur Ausführung zugewiesen. Wird eine Idee zwar im allgemeinen<br />

gebilligt, aber ihre Durchführung bemängelt, so kann das Manuskript<br />

zu neuer Bearbeitung zurückgegeben werden — genau so wie bei<br />

architektonischen Konkurrenzen off Entwürfe zwar angekauft werden,<br />

aber vor der Ausführung zum Zweck der Umarbeitung wieder an den<br />

Architekten zurückgehen. Innerhalb des Kreises der Fabriken werden<br />

sich vermutlich bald Spezialitäten entwickeln, so daß im einzelnen Falle<br />

kein Zweifel sein kann, welcher Fabrik ein Entwurf von bestimmtem<br />

Charakter zur Ausführung überwiesen werden muß. Schon deshalb<br />

ist es nicht zweckmäßig, die ganze Fabrikation in einen Topf zusammenzuwerfen.<br />

Individuelle Unterschiede sind im künstlerischen<br />

Interesse erwünscht. Eine Bevorzugung einzelner Fabriken wäre ausgeschlossen,<br />

da das Reich ja nach der Verstaatlichung nicht mehr<br />

Aktionär bestimmter Gesellschaffen sein würde.<br />

Die Entwürfe könnten von den Dichtern auch den Fabrikdirektoren<br />

direkt zur Prüfung übersandt werden, besonders wenn ein solcher etwa<br />

als Regisseur oder Schauspieler schon in engeren Beziehungen zu einer

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