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lIllIlM - JScholarship

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4. DAS GEMEINDEKINO<br />

vorführen werden, und müssen darnach ihre Dispositionen treffen. Die<br />

gekauften Glasbilder und Filme können außer für Schulzwecke auch<br />

für Öffentliche Vorträge in Vereinen oder in geschlossenen Gesellschaffen<br />

sowie für Volkshochschulkurse verwendet werden. Auf diese<br />

Weise kommen die Kosten des Ankaufs bald wieder herdn. Selten<br />

benötigte Filme wird man besser nicht käuflich erwerben, sondern<br />

nach Bedarf entleihen. Die Ufa hält mit Recht die Einrichtung eines<br />

eigenen SchulEilmarchivs für größere Städte und ganze Staaten oder<br />

Provinzen für das erstrebenswerte Ziel, da das Veridhgeschäft bd der<br />

häufigen Benutzung der regdmäßig gebrauchten Filme nicht gut zentralisiert<br />

werden kann. Sie rät diese Filmarchive in den Landes- und<br />

Provinzhauptstädten in Verbindung mit den örtlichen Provinzialschulkollegien<br />

anzulegen.<br />

Nicht nur die städtischen Schulen, sondern auch die Landschulen<br />

kommen für Anschaffung von Kinematographen und für Abnahme von<br />

Filmen in Frage. Als Apparat wird für sie der billigere, auf Hand-,<br />

gewünschtenfalls auch Moforbefrieb eingerichtete empfohlen, der an<br />

jede elektrische Lichtidtung angeschlossen oder, mangels einer solchen,<br />

auch mit Ersatzlicht versehen weiden kann. Die Universalfilmaktiengesellschaft<br />

Beriin W 9, Köthenerstr. 43, liefert diese Apparate. Die Filme<br />

wären aus dem betreffenden Kreisschulfilmarchiv oder Provinzialschulfilmarchiv<br />

leihweise in regelmäßiger Folge zu liefern. Solange es noch<br />

nicht möglich ist daß jede Stadt oder jede kleine Gruppe von Städten<br />

einen eigenen Vorführungsapparat erhäft, müssen die in Preußen auf Veranlassung<br />

des Landwirtschaftsministeriums in der Einrichtung begriffenen<br />

Kreis- und Dorf-Wanderkinos für den Schulunterricht herangezogen<br />

werden. Den Schulleitern und Lehrern wird man das Recht geben<br />

müssen, die von ihnen gewünschten Filme auf Grund der von der Ufa<br />

ausgegebenen Verzeichnisse auszuwählen, wobei ihnen die zugehörigen<br />

Erläuterungen und Vorträge mitgeschickt werden. Diese sind natüriich<br />

nicht zum wörtlichen Vortrag bestimmt, sondern müssen dem jedesmaligen<br />

Zweck angepaßt werden. Daß für das Land besonders die landwirtschaftlichen<br />

Filme von großer Bedeutung sind, besonders wenn sie nicht<br />

nur in den Volksschulen, sondern auch in den Ackerbauschulen, Landwirtschaftskammern,<br />

landwirtschaftlichen Vereinen, Genossenschaften,<br />

Volksbildungsvereinen usw. vorgeführt werden, braucht nicht erwähnt<br />

zu werden. Die großen Wohlfahrtsfllme über die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten<br />

und die Förderung der Säuglingspflege können<br />

vom Kreisarzt erläutert und zur Kenntnis weiter Kreise gebracht<br />

werden. Das wird besser als alle sAufklärungsftlme« wirken.<br />

Die preußische Regierung hat schon im Januar 1910 dnen Erlaß<br />

über die Gründung von »Dorfkinos« herausgegeben und dabei<br />

Lange, Das Kino in Oegenwart und Zukunfl. . 12

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