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186 V. DAS KINO IN STAAT UND GEMEINDE<br />

Schulkino gegründet werden soll, oder ob die Stadtgemeinde gldch<br />

auch ein Unterhaftungskino, ein »Musterkino«, wie es heißt, zu haben<br />

wünscht Im ersteren Falle tritt sie dem Bbb als außerordentiiches, im<br />

letzteren als ordentiiches Mitglied bd. Der Vertrauensmann für das<br />

Schulkino setzt sich zum Zweck der Gründung eines solchen mit dem<br />

Leiter der Betriebsstelle in Stettin, Direktor der Urania Schnalle, in<br />

Verbindung, der zum Zweck örtlicher Beratung bereft ist, sich auf<br />

Wunsch persönlich einzufinden. Außerdem muß er mit dem Leiter<br />

des Stettiner Schulfilmarchivs, Lyzeallehrer Reepel, in Verbindung treten,<br />

der den Verkauf und die Veridhung der Schulfilme unter sich hat Falls<br />

die Einrichtung eines Unterhaltungskinos oder einer »Bilderbühne«, also<br />

der Beitritt der Gemeinde als ordentliches Mitglied in Betracht gezogen<br />

wird, muß der Büderbühnenausschuß sich entscheiden, ob die Gemeinde<br />

selbst eine solche einrichten und verwalten will, oder ob ein Verein<br />

oder mehrere Vereine (z. B. Kunstverein, Dürerbund, Goethebund,<br />

Volksbildungsverein, Verein für Wohlfahrtspflege, Lehrerverein usw.)<br />

damit zu betrauen sind. Ferner muß Entscheidung getroffen werden,<br />

ob ein Neubau oder der Ankauf bzw. die Miefung eines der schon bestehenden<br />

Privatkinos oder irgend eines anderen Gebäudes gewünscht<br />

wird. Eine weitere Möglichkeit wäre die, daß die Stadt mit einem<br />

zuveriässigen Unternehmer, etwa einem ansässigen Kinobesitzer, einen<br />

Vertrag abschlösse, in wdchem Falle dieser sich allerdings auf die Reformgrund<br />

säfze, so wie sie in Stettin angenommen sind, verpflichten<br />

müßte. Isf alles dies entschieden und die Organisation vollendet, so<br />

tritt die neugegründete Bilderbühne der »Befriebsgemeinschaft<br />

ordentlicher Mitglieder des Bilderbühnenbundes deutscher<br />

Städte« bei, wodurch sie sich die regelmäßige Versorgung<br />

mft Filmen sichert. Dabd ist ein wöchentiicher Wechsd des Programms<br />

vorgesehen. Die Programme bzw. Eriäuterungen, die mit den<br />

Filmen zusammen von Stettin aus regelmäßig an die dnzdnen Bühnen<br />

verschickt werden, sind so zusammengestellt und abgefaßt, daß ihre<br />

Vorführung höchstens zwei Stunden dauert Der Bbb schließt ausländische<br />

Filme nicht grundsätzlich aus. Er wird sie so lange vertrdben,<br />

wie die ausländische Industrie auf dem betreffenden Gebide<br />

bessere Filme liefert als die deutsche. Doch hofft er, daß die deutschen<br />

Filmgesdlschaften mit der Zeft alle notwendigen Filme in guter Qualität<br />

herstdien werden, so daß man schließlich des ausländischen Imports<br />

ganz entraten kann.<br />

Die Entwicklung des Bbb ist nicht sehr rasch vonstatten gegangen.<br />

Mögen nun die Ausgaben beim Eintritt und die Jahresbeiträge manchen<br />

Gemeinden zu hoch erschienen sein, oder mag die Schwerfälligkeit der<br />

Organisation hier und da abgeschreckt haben, Tatsache ist, daß gegen-

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