06.10.2013 Aufrufe

lIllIlM - JScholarship

lIllIlM - JScholarship

lIllIlM - JScholarship

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

II. ETHISCHES 53<br />

wohlwollenden Kritikern getadelt Man nannte meinen Namen in der<br />

ersten württembergischen Kammer mit einem vielsagenden Lächeln als<br />

den eines Mannes, der gern extreme Ansichten vertritt und deshalb<br />

eigentlich nicht ernst zu nehmen ist Man hielt es deshalb nicht für<br />

der Mühe wert, auf meine Forderung näher einzugehen. Die Folgen<br />

sind nicht ausgeblieben. Da, wenn man das Kinodrama überhaupt<br />

zuläßt, die Grenze zwischen harmlosen Filmen und solchen, die ^die<br />

Sittiichkeit gefährden, eine verrohende oder die Phantasie verderbende<br />

oder überreizende oder den Sinn für Recht und Ordnung verwirrende<br />

oder abstumpfende Einwirkung ausüben«, nicht immer leicht zu ziehen<br />

ist ^^ außerdem in einem von jeher demokratischen Lande wie Württemberg<br />

die Behörden Immer zur Milde geneigt sind, werden jetzt<br />

bei uns Filme wie »Der gelbe Tod«, sDie weiße Sklavin«,<br />

sEs werde Licht«, sOpium« und »Prostitution« gespielt<br />

Das war vorauszusehen. Ich frage mich aber: Wozu haben wir das<br />

Gesetz? Diese HIme konnte man auch unter Nichtbeachtung der<br />

betreffenden Paragraphen des Strafgesetzbuchs passieren lassen, dazu<br />

brauchte man das Lichtspielgesetz nicht Ich gebe zu, daß auf Grund<br />

des letzteren die schlimmsten Stellen solcher Filme herausgeschnitten<br />

sein mögen, aber im ganzen hat man diese doch zugelassen und sie<br />

haben ihre schlimme Wirkung getan. Ich glaube, das ist der beste<br />

Beweis für die Richtigkeit meiner Stellungnahme. Bei der Unsicherheit<br />

darüber, wo genau der Punkt liegt, an dem die Unsittiichkeit beginnt,<br />

kann man die Entscheidung darüber unmöglich den Polizeibehörden<br />

überlassen. Selbst die Sachverständigenkommission, die in<br />

Stuttgart vorgesehen ist, aber wahrscheinlich nur sehr selten zusammentritt,<br />

scheint in dieser Beziehung keinen festen Maßstab zu haben.<br />

Daraus schließe ich, daß die Zensur dem Kinokapital gegenüber<br />

machtlos ist Und daraus wieder ergibt sich, daß die Kulturwidrigkeit<br />

des Kinos nur beseitigt werden kann, wenn entweder die<br />

Filmindustrie sozialisiert oder das Drama mit anstößigem Inhalt überhaupt<br />

verboten wird.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!