Das größte Verbrechen des Strafgesetzes. - Welcker-online.de
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Wir haben gefun<strong>de</strong>n, daß die Eigenschaften <strong><strong>de</strong>s</strong> Nasciturus an sich seinen<br />
strafrechtlichen Schutz nicht berechtigen. Die Bevölkerungszunahme, die<br />
durch Verbot <strong>de</strong>r Fruchtabtreibung garantiert wird, ist nicht so groß, wie <strong>de</strong>r<br />
erste Blick annimmt, überdies für <strong>de</strong>n Staat nicht wünschenswert. Durch das<br />
Verbot <strong>de</strong>r Fruchtabtreibung wird <strong>de</strong>r Kin<strong><strong>de</strong>s</strong>mord gezüchtet. Die ärztliche Indikation<br />
ist zu eng gesteckt Die schwangeren Frauen wer<strong>de</strong>n gewissenlosen<br />
Pfuschern in die Hän<strong>de</strong> getrieben. Durch die Angst vor <strong>de</strong>r Konzeption wird<br />
ein großes Stück Lebensglück vergiftet und <strong>de</strong>r Alkoholismus genährt.<br />
Aus diesen Grün<strong>de</strong>n müssen die §§ 144 —146 ö. St.—G. fallen, die da<br />
lauten:<br />
Abtreibung <strong>de</strong>r eigenen Leibesfrucht.<br />
144. Eine Frauensperson, welche absichtlich was immer für eine Handlung<br />
unternimmt, wodurch die Abtreibung ihrer Leibesfrucht verursacht, o<strong>de</strong>r<br />
ihre Entbindung auf solche Art, daß das Kind tot zur Welt kommt, bewirkt<br />
wird, macht sich eines <strong>Verbrechen</strong>s schuldig.<br />
Strafe. § 145. Ist die Abtreibung versucht, aber nicht erfolgt, so soll die<br />
Strafe auf Kerker zwischen sechs Monaten und einem Jahre ausgemessen; die<br />
zustan<strong>de</strong>gebrachte Abtreibung mit schwerem Kerker zwischen einem und fünf<br />
Jahren bestraft wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 146. Zu eben dieser Strafe, jedoch mit Verschärfung, ist <strong>de</strong>r Vater <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
abgetriebenen Kin<strong><strong>de</strong>s</strong> zu verurteilen, wenn er mit an <strong>de</strong>m <strong>Verbrechen</strong> Schuld<br />
trägt.<br />
Aufrecht bleiben mögen die §§ 147, 148, die da lauten:<br />
Abtreibung einer frem<strong>de</strong>n Leibesfrucht.<br />
§ 147. Dieses <strong>Verbrechen</strong>s macht sich auch <strong>de</strong>rjenige schuldig, <strong>de</strong>r aus<br />
was immer für einer Absicht, wi<strong>de</strong>r Wissen und Willen <strong>de</strong>r Mutter, die Abtreibung<br />
ihrer Leibesfrucht bewirkt, o<strong>de</strong>r zu bewirken versucht.<br />
Strafe. § 148. Ein solcher Verbrecher soll mit schwerem Kerker zwischen<br />
einem und fünf Jahren; und wenn zugleich <strong>de</strong>r Mutter durch das <strong>Verbrechen</strong><br />
Gefahr am Leben o<strong>de</strong>r Nachteil an <strong>de</strong>r Gesundheit zugezogen wor<strong>de</strong>n<br />
ist, zwischen fünf und zehn Jahren bestraft wer<strong>de</strong>n.<br />
Strenge zu handhaben wäre § 343 (Unbefugte Ausübung <strong>de</strong>r Arznei—<br />
und Wundarzneikunst als Gewerbe) und neu zu schaffen ein Gesetz zum<br />
Schutze <strong><strong>de</strong>s</strong> bereits außerhalb <strong>de</strong>r Mutter lebensfähigen, aber noch nicht ausgetragenen<br />
Kin<strong><strong>de</strong>s</strong>. Diesbezüglich sei auf <strong>de</strong>n vorletzten Absatz <strong><strong>de</strong>s</strong> ersten Kapitels<br />
verwiesen.<br />
Man faselt vom Jahrhun<strong>de</strong>rt <strong><strong>de</strong>s</strong> Kin<strong><strong>de</strong>s</strong>. Man spricht sehr viel vom<br />
Säuglingsschutz. Die angegebenen Gesetzesän<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Jahrhun<strong>de</strong>rt<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Kin<strong><strong>de</strong>s</strong> als wirksamster Säuglingsschutz empfohlen. Alle an<strong>de</strong>ren<br />
Mittel, die vielgestaltige Wohltätigkeit, Gratismilch, Waisenhäuser, Kin<strong>de</strong>rspitäler<br />
sind be<strong>de</strong>nkliche Palliativmittel. Es könnte sein, daß sie wie <strong>de</strong>r Windshauch<br />
wirken, <strong>de</strong>r zwar eine kleine Flamme erstickt, <strong>de</strong>r großen aber Nahrung<br />
für höheres Lo<strong>de</strong>rn bietet.<br />
Avicenna.<br />
IV.<br />
* * *<br />
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