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108<br />

recht entstehen kann, zeigt u. a. die Möglichkeit eines<br />

Widerstandsrechts, das viele naturrechtstheorien<br />

dem Menschen als Möglichkeit einräumen, wenn das<br />

positive recht das naturrecht pervertiert. naturrechtstheorien<br />

räumen den Menschen unabänderli che<br />

rechte ein, die unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit,<br />

Geschlecht oder Herkunft gültig sind. John lockes<br />

philosophische Begründung der Menschenrechte<br />

hat die Virginia Declaration of Rights und die Declaration<br />

of Independence im Jahre 1776 beeinflusst.<br />

nach locke kommt den Menschen eine „natürliche<br />

Gleichheit“ und Freiheit zu. im naturzustand haben<br />

die Menschen, „die ohne Unterschied <strong>zum</strong> Genuss derselben<br />

Vorteile der Natur und <strong>zum</strong> Gebrauch derselben<br />

Fähigkeiten geboren sind, ohne Unterordnung und<br />

Unterwerfung einander gleichgestellt leben sollen“,<br />

die gleichen rechte und auch die gleiche Pflicht, das<br />

Gesetz der natur zu befolgen, das verbietet, andere<br />

Menschen „zu beeinträchtigen und sich einander zu<br />

benachteiligen“ (John locke: Zwei Abhandlungen<br />

über die Regierung, II. Über den wahren Ursprung,<br />

die Reichweite und den Zweck der staatlichen Regierung,<br />

2. Kapitel). im Grundgesetz der Bundesrepublik<br />

deutschland ist die Menschenrechtsidee – wie in den<br />

Verfassungen anderer demokratischer Staaten auch<br />

– in der Zusicherung un abänderlicher Grundrechte<br />

verankert. der anspruch des Grundgesetzes geht<br />

somit dahin, die achtung der Menschenrechte in den<br />

Status rechtsverbindlicher normen zu erheben. artikel<br />

1 garantiert die unantastbarkeit der „Würde des<br />

Menschen“, artikel 2 das recht auf freie entfaltung<br />

der Persönlichkeit, artikel 3 die Gleichheit vor dem<br />

Gesetz. in artikel 20, ab satz 4 des Grundgesetzes<br />

wird den Bürgerinnen und Bürgern ein Widerstandsrecht<br />

zugesprochen, das dann Widerstand gegen die<br />

Staatsgewalt erlaubt, wenn der Staat die unabänderlichen,<br />

höchsten rechtsnormen außer Kraft zu setzen<br />

versucht.<br />

die naturrechtsidee findet ihren ausgang in der antike<br />

bei Gorgias; denker der Stoa be gründen eine erste<br />

naturrechtslehre. Für die Stoa hat das – als ontologisch<br />

charakterisier bare – naturrecht sein Fundament<br />

in der Überzeugung der Vernünftigkeit des Kosmos.<br />

Für den römischen Stoiker cicero „stellt sich das wahre<br />

Gesetz in der rechten Vernunft dar, die mit der Natur<br />

in Einklang steht, die allen Menschen gemeinsam ist,<br />

die festen, dauernden Bestand hat, die zur Pflicht ruft<br />

durch Gebot, die vom Bösen abschreckt durch Verbot“<br />

(cicero: De re publica III). Für cicero ist es somit<br />

auch evident, dass das naturrecht als höheres recht<br />

Vorrang vor dem niederen, positiven recht genießt<br />

und durch dieses nicht rechtmäßig außer Kraft gesetzt<br />

werden kann. die Position von Hugo Grotius<br />

stellt ein Bei spiel einer theologisch inspirierten naturrechtslehre<br />

dar. der Wahrheitsgehalt des naturrechts,<br />

in dem sich einerseits Gott offenbart, stellt<br />

andererseits eine Vernunftwahrheit dar, die auch von<br />

Gott nicht außer Kraft gesetzt oder verändert werden<br />

kann. die aufgabe des naturrechts besteht darin,<br />

„Quelle“ und „Korrektiv allen positiven Rechts, besonders<br />

aber des Völkerrechts“ zu sein (Hugo Grotius:<br />

De Jure Belli ac Pacis). die deutung des „natürlichen<br />

Rechtes“ bei thomas Hobbes hat die nach Selbsterhaltung<br />

strebende natur des Men schen im Blick.<br />

es besagt, dass der Mensch das recht habe, alle ge-<br />

eigneten Mittel dafür einzusetzen, das eigene leben<br />

zu erhalten. dem „natürlichen Recht“ stehen die<br />

„Gesetze der Natur“ gegenüber, die „Vorschriften“<br />

der Vernunft <strong>zum</strong> ausdruck bringen, wie der Frie den<br />

„als Mittel der Selbsterhaltung“ zu erlangen sei<br />

(Leviathan, 14. Kapi tel). das natürliche recht ermächtigt<br />

zu einem schrankenlosen Gebrauch der<br />

Freiheit des Men schen, um das Überleben zu er-<br />

möglichen, die Gesetze der natur, die Hobbes als<br />

„unveränderlich und ewig“ bezeichnet und die in<br />

vereinfachter Form durch die Goldene regel zusammengefasst<br />

werden können, „befehlen“ diese<br />

Freiheit einzuschränken. das zweite Ge setz beinhal-<br />

tet die Grundzüge eines Vertragskonzeptes, dessen<br />

Kern die Übertragung von rechten, deren „Beibehaltung<br />

den Frieden der Menschheit verhindert“, vorsieht,<br />

das neunte Gesetz den Gleichheitsgrundsatz der<br />

Menschen („Jedermann soll den anderen für Seinesgleichen<br />

von Natur aus ansehen“). Moral und naturrecht<br />

sind bei Hobbes nicht scharf zu unterscheiden,<br />

wie er selbst herausstellt: „Und die Wissenschaft von<br />

diesen Gesetzen ist die wahre und einzige Moralphilosophie.<br />

Denn die Moralphilosophie ist nichts anderes<br />

als die Wissenschaft von dem, was im Verkehr und in der<br />

Gesellschaft gut und böse ist“ (Leviathan, 15. Kapitel).<br />

in seiner Spätschrift Die Metaphysik der Sitten definiert<br />

immanuel Kant den rechtsbegriff im ausgang<br />

von der Handlungsfreiheit des Menschen. das recht<br />

ist nämlich für Kant ein Postulat der praktischen<br />

politische philosophie – rechtsphilosophie

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