Bundestagsabgeordneter Volker Kauder zur Sommertour 2013:
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Der Europaabgeordnete KREISTEIL<br />
Dr. Andreas Schwab, Europaabgeordneter für Südbaden:<br />
Berufsanerkennung: EU-Einigung<br />
sichert deutsches Modell!<br />
Krankenpfleger und Handwerk werden<br />
als Berufe der dualen Ausbildung europaweit<br />
anerkannt / Einigung zwischen Europaparlament<br />
und Rat erzielt.<br />
Die neuen EU-Regeln <strong>zur</strong> Anerkennung<br />
von Berufsqualifikationen sind unter Dach<br />
und Fach. Am 12. Juni einigten sich die Unterhändler<br />
von Europaparlament und den<br />
nationalen Regierungen auf die neue<br />
Richtlinie. Die Ausbildung von Krankenpflegern<br />
in Deutschland wird nun europaweit<br />
anerkannt. Das ist der Durchbruch für<br />
die Anerkennung der dualen Ausbildung<br />
auf EU-Ebene. Damit wird dieses erfolgreiche<br />
Modell nun erstmals europaweit offiziell<br />
gleichberechtigt mit der Fachhochschulausbildung<br />
anerkannt.<br />
Künftig gibt es für die Anerkennung des<br />
Berufs der Krankenpflegerin und des Krankenpflegers<br />
zwei Möglichkeiten: Eine<br />
zwölfjährige allgemeine Schulbildung plus<br />
eine akademische Ausbildung oder eine<br />
mindestens 10-jährige allgemeine Schulbildung<br />
plus einer berufsfachschulischen<br />
Ausbildung. Beide Wege müssen dabei am<br />
Ende festgelegte Kernqualifikationen beinhalten.<br />
Damit ist die bewährte Ausbildung<br />
von Krankenschwestern und Krankenpflegern<br />
in Deutschland europaweit<br />
anerkannt!<br />
Die EU-Kommission hatte ursprünglich<br />
eine Mindestschulbildung von zwölf Jahren<br />
vorgeschlagen, was aber ein Abitur als<br />
Zugangsvoraussetzung für den Krankenpflegerberuf<br />
bedeutet hätte. Der Fachkräftemangel<br />
im Gesundheitsbereich ist in<br />
Deutschland schon heute ein Problem. Mit<br />
dem ursprünglich geforderten Abitur-<br />
Zwang würde gut jedem zweiten jungen<br />
Schulabgänger in Deutschland der Weg in<br />
Rottweil 7-8/<strong>2013</strong> >>> Seite 7<br />
den Pflegeberuf versperrt. Nun bleibt es in<br />
Deutschland bei der bewährten Voraussetzung<br />
Realschulabschluss.<br />
Parlament und Rat müssen die Einigung<br />
nun noch formal billigen. Die neue EU-<br />
Richtlinie wird voraussichtlich Anfang<br />
2014 in Kraft treten. Im Ergebnis wird hierdurch<br />
die Mobilität im EU-Binnenmarkt<br />
deutlich verbessert und das kommt auch<br />
dem Wirtschaftswachstum insgesamt zugute.<br />
Dass dabei die bewährten Ausbildungsberufe<br />
in Deutschland gestärkt wurden,<br />
ist eine sehr gute Nachricht!<br />
Sammelklagen: Rahmen in der EU<br />
muss klar begrenzt werden!<br />
Die Europäische Kommission hat am 11.<br />
Juni eine Empfehlung mit Rahmenvorgaben<br />
für Sammelklagen an die Mitgliedstaaten<br />
gerichtet. Parallel hierzu hat EU-Wettbewerbskommissar<br />
Almunia einen Richtlinienvorschlag<br />
zu Schadensersatzklagen<br />
bei Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts<br />
veröffentlicht. Die Kommission hat hier<br />
zunächst das einzig Richtige getan und<br />
ihre Empfehlung auf den europäischen<br />
Verfassungstraditionen aufgebaut: Strafschadensersatzzahlungen,Erfolgshonorare<br />
und Offenlegungspflichten sind in den<br />
USA bekannte „Folterinstrumente“, die in<br />
Europa nichts verloren haben. Uns muss es<br />
vielmehr um einen fairen und objektiven<br />
Schadensausgleich und nicht um Konjunkturprogramme<br />
für klagewillige Anwälte<br />
gehen!<br />
Wenn wir aber für Verbraucher und Unternehmen<br />
den Zugang zum Recht sinnvoll<br />
vereinfachen wollen, dann müssen wir den<br />
Rahmen für Sammelklagen in Europa klar<br />
eingrenzen und verbindlich abstecken. Der<br />
nun vorgelegte Vorschlag <strong>zur</strong> Regelung<br />
von Schadensersatzklagen im EU-Wettbewerbsrecht<br />
erstreckt sich erfreulicherweise<br />
ausdrücklich nicht auf Sammelklagen.<br />
Es kommt hier aber entscheidend darauf<br />
an, dass Sammelklagen nach US-amerikanischem<br />
Vorbild nicht doch noch am Ende<br />
durch die Hintertür eingeführt werden.<br />
Hierauf werden wir weiterhin ein wachsames<br />
Auge haben. In der jetzigen Wirtschaftskrise<br />
in Europa würde uns der Aufbau<br />
einer Klageindustrie wie in den Vereinigten<br />
Staaten gerade noch fehlen.<br />
Bürokratieabbau:<br />
Kein jährlicher Auto-TÜV!<br />
Im Verkehrssausschuss des Europäischen<br />
Parlaments haben wir am 30. Mai das überarbeitete<br />
Verkehrssicherheitspaket erfolgreich<br />
verabschiedet. Darin lehnen wir eine<br />
jährliche Überprüfung von Autos, die älter<br />
als sechs Jahre sind oder von Autos ab einem<br />
Kilometerstand von 160.000, entschieden<br />
ab. Festgelegt wird dagegen ein<br />
Mindestniveau für technische Normen im<br />
Hinblick auf die Überprüfung selbst. Außerdem<br />
haben wir uns für europaweit einheitliche<br />
Standards bei technischen Unterwegskontrollen<br />
ausgesprochen. Insgesamt<br />
kann auf diese Weise im Transitland<br />
Deutschland die Verkehrssicherheit aller<br />
Verkehrsteilnehmer entscheidend verbessert<br />
werden. Eine Erhöhung des bürokratischen<br />
Aufwands ohne einen zusätzlichen<br />
Sicherheitsgewinn konnten wir dagegen<br />
erfolgreich stoppen.