Eherecht - Studentenverbindung Concordia Bern
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Hegnauer/Breitschmid, <strong>Eherecht</strong> Zusammenfassung von David Vasella<br />
• Ersatzanschaffungen für Eigengut 108<br />
n Errungenschaft<br />
(enumerative Aufzählung, da alles, was das Gesetz nicht zu Eigengut erklärt, Errungenschaft<br />
ist 109 ), 197:<br />
• Generell alle Vermögenswerte, die ein Gatte während der Dauer der Ehe entgeltlich er-<br />
wirbt 110<br />
• Insbesondere<br />
• Arbeitserwerb<br />
• Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozial- und So-<br />
zialfürsorgeeinrichtungen (AHV/IV, BVG) 111<br />
• Entschädigung wegen Arbeitsunfähigkeit (insb. haftpflichtrecht-<br />
lich)<br />
• Erträge des Eigenguts!<br />
• Ersatzanschaffungen für Errungenschaft<br />
Zur Errungenschaft gehört auch der Betrag zur freien Verfügung, 164, und auch die Entschädi-<br />
gung für Mitarbeit.<br />
n Ehevertraglicher Spielraum, 199<br />
Zu Eigengut kann Berufs- und Gewerbevermögen, z.B. Aktien und Gesellschaftsanteile, erklärt<br />
werden, ferner Erträge des Eigenguts.<br />
n Hinzurechnung<br />
Nach 208 sind zum Wert im Zeitpunkt der Vermögensentäusserung, 214, hinzuzurechnen:<br />
• Unentgeltliche Zuwendungen in den letzten 5 Jahren vor Auflösung des Güterstandes<br />
ohne Zustimmung des Ehegatten, ausser übliche Gelegenheitsgeschenke.<br />
• Alle unentgeltlichen Zuwendungen mit der Absicht, die Vorschlagsbeteiligung des Gat-<br />
n Schulden<br />
ten zu schmälern.<br />
... sind der Vermögensmasse zuzurechnen, mit der sie sachlich zusammenhängen, im Zweifel der<br />
Errungenschaft, 209 II. 112<br />
Schulden, die zur Bestreitung des Unterhalts, 163, eingegangen wurden, sind nach Aufgabentei-<br />
lung der Ehegatten und dem Verhältnis ihrer Kräfte den beiden Errungenschaften zu belasten.<br />
108 d.h. alles, was mit Eigengut bezahlt worden ist, massgebend ist der Wertersatz, nicht ein funktionaler Zusammenhang.<br />
109 Nach 200 III ist alles vermutungsweise Errungenschaft.<br />
110 Wie gesagt: nicht, wenn diese entgeltlich erworbenen Gegenstände ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen;<br />
auch nicht Ersatzanschaffungen für Eigengut.<br />
111 Nur die Renten; das Stammrecht bleibt Eigengut. Ist während des Güterstandes eine Kapitalleistung angefallen, so wird<br />
diese Kapitalleistung im Kapitalwert der Rente, die dem Gatten bei Auflösung der Ehe zustünde, dem Eigengut zugerechnet;<br />
es werden also die hypothetischen Renten während der Ehe trotz der Auszahlung als Kapitalleistung der Errungenschaft<br />
zugerechnet.<br />
112 Bei Liegenschaften sind Hypothekarschulden immer der Masse zuzurechnen, der die Liegenschaft zugehört.<br />
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