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Eherecht - Studentenverbindung Concordia Bern

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Hegnauer/Breitschmid, <strong>Eherecht</strong> Zusammenfassung von David Vasella<br />

• Ersatzanschaffungen für Eigengut 108<br />

n Errungenschaft<br />

(enumerative Aufzählung, da alles, was das Gesetz nicht zu Eigengut erklärt, Errungenschaft<br />

ist 109 ), 197:<br />

• Generell alle Vermögenswerte, die ein Gatte während der Dauer der Ehe entgeltlich er-<br />

wirbt 110<br />

• Insbesondere<br />

• Arbeitserwerb<br />

• Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozial- und So-<br />

zialfürsorgeeinrichtungen (AHV/IV, BVG) 111<br />

• Entschädigung wegen Arbeitsunfähigkeit (insb. haftpflichtrecht-<br />

lich)<br />

• Erträge des Eigenguts!<br />

• Ersatzanschaffungen für Errungenschaft<br />

Zur Errungenschaft gehört auch der Betrag zur freien Verfügung, 164, und auch die Entschädi-<br />

gung für Mitarbeit.<br />

n Ehevertraglicher Spielraum, 199<br />

Zu Eigengut kann Berufs- und Gewerbevermögen, z.B. Aktien und Gesellschaftsanteile, erklärt<br />

werden, ferner Erträge des Eigenguts.<br />

n Hinzurechnung<br />

Nach 208 sind zum Wert im Zeitpunkt der Vermögensentäusserung, 214, hinzuzurechnen:<br />

• Unentgeltliche Zuwendungen in den letzten 5 Jahren vor Auflösung des Güterstandes<br />

ohne Zustimmung des Ehegatten, ausser übliche Gelegenheitsgeschenke.<br />

• Alle unentgeltlichen Zuwendungen mit der Absicht, die Vorschlagsbeteiligung des Gat-<br />

n Schulden<br />

ten zu schmälern.<br />

... sind der Vermögensmasse zuzurechnen, mit der sie sachlich zusammenhängen, im Zweifel der<br />

Errungenschaft, 209 II. 112<br />

Schulden, die zur Bestreitung des Unterhalts, 163, eingegangen wurden, sind nach Aufgabentei-<br />

lung der Ehegatten und dem Verhältnis ihrer Kräfte den beiden Errungenschaften zu belasten.<br />

108 d.h. alles, was mit Eigengut bezahlt worden ist, massgebend ist der Wertersatz, nicht ein funktionaler Zusammenhang.<br />

109 Nach 200 III ist alles vermutungsweise Errungenschaft.<br />

110 Wie gesagt: nicht, wenn diese entgeltlich erworbenen Gegenstände ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen;<br />

auch nicht Ersatzanschaffungen für Eigengut.<br />

111 Nur die Renten; das Stammrecht bleibt Eigengut. Ist während des Güterstandes eine Kapitalleistung angefallen, so wird<br />

diese Kapitalleistung im Kapitalwert der Rente, die dem Gatten bei Auflösung der Ehe zustünde, dem Eigengut zugerechnet;<br />

es werden also die hypothetischen Renten während der Ehe trotz der Auszahlung als Kapitalleistung der Errungenschaft<br />

zugerechnet.<br />

112 Bei Liegenschaften sind Hypothekarschulden immer der Masse zuzurechnen, der die Liegenschaft zugehört.<br />

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