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Eherecht - Studentenverbindung Concordia Bern

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Hegnauer/Breitschmid, <strong>Eherecht</strong> Zusammenfassung von David Vasella<br />

n Geldzahlungen<br />

Fällig ist der Saldo des Ehegatten mit grösserem Vorschlag mit Abschluss der güterrechtlichen<br />

Auseinandersetzung; der Anspruch ist dispositiv verzinslich.<br />

Es sind auch die übrigen noch offenen Schulden zwischen den Gatten zu tilgen.<br />

n Klage gegen Dritte<br />

Deckt das Vermögen eines Gatten die Beteiligungsforderung nicht, können der berechtigte Gatte<br />

oder dessen Nachkommen Zuwendungen, die der Errungenschaft zugehören, bei Dritten einfor-<br />

dern, 208 I, 119 bis zur Höhe des Fehlbetrages, 220 I. Diese Forderungen verjähren in 1/10 Jahren.<br />

Subsidiär gelten die Bestimmungen der erbrechtlichen Herabsetzungsklage, 220 III.<br />

n Wohnung und Hausrat<br />

Der überlebende Gatte kann bei Auflösung des Güterstandes durch Tod zur Beibehaltung seiner<br />

bisherigen Lebensweise auf Anrechnung seiner güterrechtlichen Forderung und gegebenenfalls<br />

unter Leistung einer Ausgleichszahlung die Zuteilung verlangen von...<br />

... Hausrat zu Eigentum, 219 II<br />

... ehelichen Wohnung zur Nutzniessung, 745 ff., oder Wohnrecht, 776 ff.<br />

n Gerichtsstand<br />

Bei Klagen aus güterrechtlicher Auseinandersetzung ist bei Tod der Richter am letzten Wohnsitz<br />

des Verstorbenen, bei Scheidung, Trennung, gerichtlicher Gütertrennung oder Ungültigerklä-<br />

rung der Richter am hierfür geltenden Gerichtsstand, in den übrigen Fällen am Wohnsitz des<br />

beklagten Gatten.<br />

VERTRAGLICHE GÜTERSTÄNDE<br />

Gütergemeinschaft<br />

n Merkmal<br />

Die Gütergemeinschaft kann nur durch Ehevertrag begründet werden. Den Gatten steht hier ein<br />

Teil des Vermögens, das Gesamtgut, zu Gesamteigentum zu. Es existiert also das Gesamtgut und<br />

das Eigengut jedes Gatten, 221. Ersatzanschaffungen gehören jeweils zur Masse, aus der sie ange-<br />

schafft wurden. Erfolgt die Anschaffung aus Eigengut beider Gatten, entsteht Miteigentum. 120<br />

Wird eine Anschaffung aus verschiedenen Mitteln getätigt, so gehört sie zur Masse mit dem<br />

grössten Anteil, im Zweifel zum Gesamtgut.<br />

119 Die unentgeltlichen Zuwendungen der letzten 5 Jahre ohne Zustimmung oder alle, die zur Verminderung der Beteiligungsforderung<br />

getätigt worden sind.<br />

120 Nicht Gesamteigentum, da die Anschaffung nicht zum Gesamtgut gehört (Mittelersatz), sondern eigentlich zum Eigengut.<br />

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