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bremer fibel - Feuerwehr Bremen

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Einleitung<br />

Rechtliche Grundlagen der Notkompetenz<br />

<strong>bremer</strong> <strong>fibel</strong><br />

Die in diesem Kapitel aufgeführten Gesetze, Stellungnahmen und Bemerkungen sind Grundlage für<br />

das Konstrukt „Notkompetenz“.<br />

Der Begriff „Notkompetenz“ führt bei vielen Rettungsassistenten immer wieder zu Missverständnissen.<br />

Insofern werden im Folgenden die wichtigsten Quellen und deren Konsequenzen erläutert.<br />

Empfehlung der Bundesärztekammer (1992)<br />

... Trotz einer flächendeckenden notärztlichen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland sind im<br />

Einzelfall für den Rettungsassistenten Situationen denkbar, in denen er nach Entscheidung ohne ärztliche<br />

Delegation und Weisung und damit in voller eigener Verantwortung überbrückende Maßnahmen<br />

zur Lebenserhaltung und Abwendung schwerer gesundheitlicher Störungen durchführen muss, die ihrer<br />

Art nach ärztliche Maßnahmen sind.<br />

Für den objektiv gegebenen Verstoß gegen den Arztvorbehalt zur Ausübung der Heilkunde kann der<br />

Rettungsassistent in dieser Situation den rechtfertigenden Notstand in Anspruch nehmen.<br />

Ein Handeln unter Berufung auf die „Notkompetenz“ setzt voraus, dass<br />

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›<br />

der RA am Notfallort auf sich alleine gestellt ist und rechtzeitig ärztliche Hilfe,<br />

etwa durch An- oder Nachforderung des Notarztes nicht erreichbar ist<br />

die Maßnahmen, die er aufgrund eigener Diagnosestellung und therapeutischer<br />

Entscheidung durchführt, zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit<br />

des Notfallpatienten dringend erforderlich sind<br />

das gleiche Ziel durch weniger invasive Maßnahmen nicht erreicht werden kann<br />

die Hilfeleistung nach den besonderen Umständen des Einzelfalles für den<br />

Rettungsassistenten zumutbar ist.<br />

Folgende Maßnahmen können im Rahmen der Notkompetenz in Betracht kommen:<br />

› Intubation ohne Relaxantien<br />

› Venenpunktion<br />

› Applikation kristalloider Infusionslösungen<br />

› Frühdefibrillation<br />

› Applikation ausgewählter Medikamente<br />

Die Bundesärztekammer hat in ihrer Empfehlung vom 11.03.2004 die Applikation von ausgewählten<br />

Medikamenten spezifiziert:<br />

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›<br />

›<br />

Reanimation und Anaphylaktischer Schock Adrenalin<br />

Hypoglykämischer Schock Glukose 40 %<br />

Obstruktive Atemwegszustände ß2-Sympathomimetikum als Spray<br />

Krampfanfall Benzodiazepin als Rektiole<br />

Akutes Koronarsyndrom Nitrat-Spray / -Kapsel<br />

Verletzungen und ausgewählte Schmerzsymptome Analgetikum

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