bremer fibel - Feuerwehr Bremen
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Einleitung<br />
<strong>bremer</strong> <strong>fibel</strong><br />
Die Kenntnisse sind im Rahmen jährlicher Fortbildungen zu vertiefen und zu überprüfen. Der Erfolg<br />
wird durch einen Arzt bescheinigt. Der Notarzt vor Ort soll dem RA / RS die Möglichkeit geben, in der<br />
Indikationsstellung Sicherheit zu erlangen bzw. nach dem Einsatz die Indikationsstellung mit dem<br />
RA / RS besprechen.<br />
Die jeweiligen Bescheinigungen sind von Ärzten auszustellen. In Frage kommen:<br />
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Der ausbildende / prüfende Arzt in den Rettungsschulen<br />
Ein ausbildender / prüfender Arzt im Rahmen der Fortbildung<br />
Der Notarzt vor Ort<br />
Der Verbandarzt der jeweiligen Organisation<br />
Die Empfehlung der Bundesärzte der Hilfsorganisationen haben eine Erlangung der Kenntnisse mit<br />
entsprechender Bescheinigung innerhalb der Ausbildung zum RA nicht ausgeschlossen. Des Weiteren<br />
ist eine Notkompetenz auch für den RS vorgesehen.<br />
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Notärzte Deutschland (BAND) zur Frage der Inhalte<br />
der Rettungsassistentenausbildung nach dem RettAssG im Hinblick auf Maßnahmen im Rahmen der<br />
„Notkompetenz“ (18.11.1993)<br />
Die BAND hat sich in ihrer Empfehlung gegen eine Notkompetenz für RS, als auch gegen eine generelle<br />
Notkompetenzqualifikation bereits durch die Ausbildung zum RA ausgesprochen. Ähnlich wie in der<br />
Empfehlung der Bundesärztekammer wird darauf verwiesen, dass<br />
die individuelle und sichere Beherrschung von Maßnahmen der Notkompetenz zur eigenverantwortlichen<br />
Durchführung an eine fortlaufende und nachweisbare ärztliche Überprüfung der Qualifikation<br />
durch eine weisungsbefugten Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes gebunden ist, um<br />
einem Organisationsverschulden vorzubeugen, wenn aus der Hilfeleistung durch Maßnahmen der<br />
Notkompetenz Schäden resultieren.<br />
die verantwortliche Vermittlung der sicheren individuellen Beherrschung von Maßnahmen der<br />
Notkompetenz soll daher nach Abschluss der Ausbildung zum Rettungsassistenten unter Verantwortung<br />
des regional zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst unter fortlaufender individueller<br />
Kontrolle erfolgen.