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bremer fibel - Feuerwehr Bremen

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Einleitung<br />

<strong>bremer</strong> <strong>fibel</strong><br />

Die Kenntnisse sind im Rahmen jährlicher Fortbildungen zu vertiefen und zu überprüfen. Der Erfolg<br />

wird durch einen Arzt bescheinigt. Der Notarzt vor Ort soll dem RA / RS die Möglichkeit geben, in der<br />

Indikationsstellung Sicherheit zu erlangen bzw. nach dem Einsatz die Indikationsstellung mit dem<br />

RA / RS besprechen.<br />

Die jeweiligen Bescheinigungen sind von Ärzten auszustellen. In Frage kommen:<br />

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›<br />

›<br />

›<br />

Der ausbildende / prüfende Arzt in den Rettungsschulen<br />

Ein ausbildender / prüfender Arzt im Rahmen der Fortbildung<br />

Der Notarzt vor Ort<br />

Der Verbandarzt der jeweiligen Organisation<br />

Die Empfehlung der Bundesärzte der Hilfsorganisationen haben eine Erlangung der Kenntnisse mit<br />

entsprechender Bescheinigung innerhalb der Ausbildung zum RA nicht ausgeschlossen. Des Weiteren<br />

ist eine Notkompetenz auch für den RS vorgesehen.<br />

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Notärzte Deutschland (BAND) zur Frage der Inhalte<br />

der Rettungsassistentenausbildung nach dem RettAssG im Hinblick auf Maßnahmen im Rahmen der<br />

„Notkompetenz“ (18.11.1993)<br />

Die BAND hat sich in ihrer Empfehlung gegen eine Notkompetenz für RS, als auch gegen eine generelle<br />

Notkompetenzqualifikation bereits durch die Ausbildung zum RA ausgesprochen. Ähnlich wie in der<br />

Empfehlung der Bundesärztekammer wird darauf verwiesen, dass<br />

die individuelle und sichere Beherrschung von Maßnahmen der Notkompetenz zur eigenverantwortlichen<br />

Durchführung an eine fortlaufende und nachweisbare ärztliche Überprüfung der Qualifikation<br />

durch eine weisungsbefugten Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes gebunden ist, um<br />

einem Organisationsverschulden vorzubeugen, wenn aus der Hilfeleistung durch Maßnahmen der<br />

Notkompetenz Schäden resultieren.<br />

die verantwortliche Vermittlung der sicheren individuellen Beherrschung von Maßnahmen der<br />

Notkompetenz soll daher nach Abschluss der Ausbildung zum Rettungsassistenten unter Verantwortung<br />

des regional zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst unter fortlaufender individueller<br />

Kontrolle erfolgen.

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