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bremer fibel - Feuerwehr Bremen

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12<br />

Einleitung<br />

<strong>bremer</strong> <strong>fibel</strong><br />

2. Körperverletzung<br />

Darüber hinaus könnte sich der Rettungsassistent durch die durchgeführte Notkompetenzmaßnahme<br />

einer Körperverletzung gemäß § 223 StGB des Patienten strafbar gemacht haben. Auch hierfür benötigt<br />

der Rettungsassistent eine Rechtfertigung. Diese kann er über die Einwilligung des Patienten erhalten.<br />

§ 223 StGB Körperverletzung<br />

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt,<br />

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Der Versuch ist strafbar.<br />

§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung<br />

(1) Wer die Körperverletzung<br />

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen<br />

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs<br />

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung<br />

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen<br />

mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.<br />

(2) Der Versuch ist strafbar.<br />

Die Rechtsprechung unterscheidet drei verschiedene Arten von Einwilligungen:<br />

(1) Ausdrückliche Einwilligung<br />

(2) Konkludente Einwilligung<br />

(Aus den Umständen heraus erkennbar, dass der Patient einwilligt)<br />

(3) Mutmaßliche Einwilligung<br />

(Wenn der Patient ansprechbar wäre, und er aufgeklärt worden wäre, hätte er ja gesagt)<br />

Voraussetzung für eine Einwilligung des Patienten ist jedoch die vorherige Aufklärung des Patienten<br />

bezüglich der invasiven Maßnahme. Hierbei stellt die Rechtsprechung bei Notsituationen keine hohen<br />

Anforderungen an das Aufklärungsgespräch.

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