bremer fibel - Feuerwehr Bremen
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Einleitung<br />
<strong>bremer</strong> <strong>fibel</strong><br />
2. Körperverletzung<br />
Darüber hinaus könnte sich der Rettungsassistent durch die durchgeführte Notkompetenzmaßnahme<br />
einer Körperverletzung gemäß § 223 StGB des Patienten strafbar gemacht haben. Auch hierfür benötigt<br />
der Rettungsassistent eine Rechtfertigung. Diese kann er über die Einwilligung des Patienten erhalten.<br />
§ 223 StGB Körperverletzung<br />
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt,<br />
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Der Versuch ist strafbar.<br />
§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung<br />
(1) Wer die Körperverletzung<br />
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen<br />
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs<br />
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung<br />
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen<br />
mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.<br />
(2) Der Versuch ist strafbar.<br />
Die Rechtsprechung unterscheidet drei verschiedene Arten von Einwilligungen:<br />
(1) Ausdrückliche Einwilligung<br />
(2) Konkludente Einwilligung<br />
(Aus den Umständen heraus erkennbar, dass der Patient einwilligt)<br />
(3) Mutmaßliche Einwilligung<br />
(Wenn der Patient ansprechbar wäre, und er aufgeklärt worden wäre, hätte er ja gesagt)<br />
Voraussetzung für eine Einwilligung des Patienten ist jedoch die vorherige Aufklärung des Patienten<br />
bezüglich der invasiven Maßnahme. Hierbei stellt die Rechtsprechung bei Notsituationen keine hohen<br />
Anforderungen an das Aufklärungsgespräch.