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Geschäftsjahr 2009 - Fundamenta Real Estate AG

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Aktionariat<br />

Das Aktionariat der <strong>Fundamenta</strong> <strong>Real</strong> <strong>Estate</strong> <strong>AG</strong> konzentriert<br />

sich auf Personen mit Nationalität oder Domizil in der<br />

Schweiz. Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Ausrichtung<br />

auf Wohnimmobilien verpflichtet, die Bestimmungen des<br />

Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch<br />

Ausländer in der Schweiz (BewG) vom 16. Dezember 1983<br />

(Stand 1. Januar 2008) jederzeit einzuhalten. Die Aktien<br />

der <strong>Fundamenta</strong> <strong>Real</strong> <strong>Estate</strong> <strong>AG</strong> sind bisher an keiner öffentlichen<br />

Börse kotiert. Die Aktien sind am OTC-Markt<br />

Schweiz zum freien Handel zugelassen.<br />

Verabschiedung Jahresrechnung<br />

Die Jahresrechnung der <strong>Fundamenta</strong> <strong>Real</strong> <strong>Estate</strong> <strong>AG</strong> für<br />

das am 31. Dezember <strong>2009</strong> abgeschlossene <strong>Geschäftsjahr</strong><br />

wurde vom Verwaltungsrat am 4. März 2010 genehmigt<br />

und der Generalversammlung vom 13. April 2010 zur Annahme<br />

empfohlen.<br />

GrUndsätze der<br />

rechnUnGsleGUnG<br />

Swiss GAAP FER<br />

Die vorliegende Jahresrechnung der <strong>Fundamenta</strong> <strong>Real</strong><br />

<strong>Estate</strong> <strong>AG</strong> wurde in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen<br />

für die Rechnungslegung in der Schweiz<br />

Swiss GAAP FER in Schweizer Franken (CHF) erstellt.<br />

Änderungen der Swiss GAAP FER<br />

Rechnungslegungsgrundsätze<br />

Neu werden per 31. Dezember <strong>2009</strong> die Vorauszahlungen<br />

brutto ausgewiesen, beziehungsweise die Ausweisung<br />

erfolgt separat. Die anderen Rechnungslegungsgrundsätze<br />

und die Bewertungsgrundsätze entsprechen denjenigen<br />

des Vorjahres.<br />

Wesentliche Einschätzungen und Annahmen<br />

Die Erstellung des Swiss GAAP FER-Abschlusses erfordert<br />

vom Verwaltungsrat Einschätzungen und Annahmen.<br />

Geschäftsbericht <strong>2009</strong> | anhanG zUr JahresrechnUnG<br />

REAL ESTATE<br />

Diese beeinflussen den Ausweis von Vermögenswerten,<br />

Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen sowie die<br />

Offenlegung von Eventualverbindlichkeiten und anderen<br />

Angaben in der Jahresrechnung. Die tatsächlichen Werte<br />

können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen.<br />

Falls die getroffenen Annahmen nachfolgend von<br />

den tatsächlichen Umständen abweichen, werden die ursprünglichen<br />

Einschätzungen und Annahmen revidiert und<br />

im entsprechenden <strong>Geschäftsjahr</strong> in der Jahresrechnung<br />

berücksichtigt. Die angewendeten Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsgrundsätze werden in weiteren Einzelheiten<br />

im Anhang zur Jahresrechnung beschrieben. Die wesentlichen<br />

Einschätzungen und Annahmen, die den Geschäftsabschluss<br />

beeinflussen, beziehen sich auf folgende Fälle:<br />

®<br />

Bewertung der<br />

Anlageimmobilien<br />

Die Bewertung des Immobilienportfolios beinhaltet die<br />

Ermittlung der Marktwerte der einzelnen Immobilien. Der<br />

Marktwert wird in Übereinstimmung mit der entsprechenden<br />

Verordnung des «Royal Institution of Chartered<br />

Surveyors» (RICS) und des «International Valuation<br />

Standards Committee» (IVSC) wie folgt definiert:<br />

«Der Marktwert (Market Value) ist der geschätzte Wert,<br />

für den ein Objekt am Bewertungsstichtag zwischen<br />

einem willigen Käufer und einem willigen Verkäufer<br />

getauscht wird, wobei jede der Parteien unabhängig<br />

und nach ordnungsmässiger Vermarktung, wohlwissend,<br />

umsichtig und ohne Zwang gehandelt hat.»<br />

Diese Definition schliesst besondere persönliche Komponenten<br />

der Parteien wie Liebhaberaufschläge oder Gegengeschäfte<br />

als wertbeeinflussend aus und steht im<br />

Einklang mit dem nach Swiss GAAP FER 18 zur Bewertung<br />

von als Finanzanlage gehaltenen Immobilien anzusetzenden<br />

Zeitwert (Fair Value). Beim Verbuchen von Marktwerten<br />

werden keine Transaktionskosten zulasten der potenziellen<br />

Käufer, wie zum Beispiel Handänderungssteuern,<br />

abgezogen.<br />

Zur Bestimmung des am Bewertungsstichtag geltenden<br />

Marktwerts findet das Discounted-Cash-Flow Verfahren<br />

(DCF) Anwendung. Nach dem DCF-Verfahren entspricht<br />

der Wert eines realen oder finanziellen Vermögensgegenstands<br />

der Summe aller abdiskontierten Mittelzuflüsse,<br />

die dem Eigentümer zustehen. Im Rahmen des DCF-<br />

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