Geschäftsjahr 2009 - Fundamenta Real Estate AG
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Aktionariat<br />
Das Aktionariat der <strong>Fundamenta</strong> <strong>Real</strong> <strong>Estate</strong> <strong>AG</strong> konzentriert<br />
sich auf Personen mit Nationalität oder Domizil in der<br />
Schweiz. Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Ausrichtung<br />
auf Wohnimmobilien verpflichtet, die Bestimmungen des<br />
Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch<br />
Ausländer in der Schweiz (BewG) vom 16. Dezember 1983<br />
(Stand 1. Januar 2008) jederzeit einzuhalten. Die Aktien<br />
der <strong>Fundamenta</strong> <strong>Real</strong> <strong>Estate</strong> <strong>AG</strong> sind bisher an keiner öffentlichen<br />
Börse kotiert. Die Aktien sind am OTC-Markt<br />
Schweiz zum freien Handel zugelassen.<br />
Verabschiedung Jahresrechnung<br />
Die Jahresrechnung der <strong>Fundamenta</strong> <strong>Real</strong> <strong>Estate</strong> <strong>AG</strong> für<br />
das am 31. Dezember <strong>2009</strong> abgeschlossene <strong>Geschäftsjahr</strong><br />
wurde vom Verwaltungsrat am 4. März 2010 genehmigt<br />
und der Generalversammlung vom 13. April 2010 zur Annahme<br />
empfohlen.<br />
GrUndsätze der<br />
rechnUnGsleGUnG<br />
Swiss GAAP FER<br />
Die vorliegende Jahresrechnung der <strong>Fundamenta</strong> <strong>Real</strong><br />
<strong>Estate</strong> <strong>AG</strong> wurde in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen<br />
für die Rechnungslegung in der Schweiz<br />
Swiss GAAP FER in Schweizer Franken (CHF) erstellt.<br />
Änderungen der Swiss GAAP FER<br />
Rechnungslegungsgrundsätze<br />
Neu werden per 31. Dezember <strong>2009</strong> die Vorauszahlungen<br />
brutto ausgewiesen, beziehungsweise die Ausweisung<br />
erfolgt separat. Die anderen Rechnungslegungsgrundsätze<br />
und die Bewertungsgrundsätze entsprechen denjenigen<br />
des Vorjahres.<br />
Wesentliche Einschätzungen und Annahmen<br />
Die Erstellung des Swiss GAAP FER-Abschlusses erfordert<br />
vom Verwaltungsrat Einschätzungen und Annahmen.<br />
Geschäftsbericht <strong>2009</strong> | anhanG zUr JahresrechnUnG<br />
REAL ESTATE<br />
Diese beeinflussen den Ausweis von Vermögenswerten,<br />
Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen sowie die<br />
Offenlegung von Eventualverbindlichkeiten und anderen<br />
Angaben in der Jahresrechnung. Die tatsächlichen Werte<br />
können von diesen Annahmen und Schätzungen abweichen.<br />
Falls die getroffenen Annahmen nachfolgend von<br />
den tatsächlichen Umständen abweichen, werden die ursprünglichen<br />
Einschätzungen und Annahmen revidiert und<br />
im entsprechenden <strong>Geschäftsjahr</strong> in der Jahresrechnung<br />
berücksichtigt. Die angewendeten Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsgrundsätze werden in weiteren Einzelheiten<br />
im Anhang zur Jahresrechnung beschrieben. Die wesentlichen<br />
Einschätzungen und Annahmen, die den Geschäftsabschluss<br />
beeinflussen, beziehen sich auf folgende Fälle:<br />
®<br />
Bewertung der<br />
Anlageimmobilien<br />
Die Bewertung des Immobilienportfolios beinhaltet die<br />
Ermittlung der Marktwerte der einzelnen Immobilien. Der<br />
Marktwert wird in Übereinstimmung mit der entsprechenden<br />
Verordnung des «Royal Institution of Chartered<br />
Surveyors» (RICS) und des «International Valuation<br />
Standards Committee» (IVSC) wie folgt definiert:<br />
«Der Marktwert (Market Value) ist der geschätzte Wert,<br />
für den ein Objekt am Bewertungsstichtag zwischen<br />
einem willigen Käufer und einem willigen Verkäufer<br />
getauscht wird, wobei jede der Parteien unabhängig<br />
und nach ordnungsmässiger Vermarktung, wohlwissend,<br />
umsichtig und ohne Zwang gehandelt hat.»<br />
Diese Definition schliesst besondere persönliche Komponenten<br />
der Parteien wie Liebhaberaufschläge oder Gegengeschäfte<br />
als wertbeeinflussend aus und steht im<br />
Einklang mit dem nach Swiss GAAP FER 18 zur Bewertung<br />
von als Finanzanlage gehaltenen Immobilien anzusetzenden<br />
Zeitwert (Fair Value). Beim Verbuchen von Marktwerten<br />
werden keine Transaktionskosten zulasten der potenziellen<br />
Käufer, wie zum Beispiel Handänderungssteuern,<br />
abgezogen.<br />
Zur Bestimmung des am Bewertungsstichtag geltenden<br />
Marktwerts findet das Discounted-Cash-Flow Verfahren<br />
(DCF) Anwendung. Nach dem DCF-Verfahren entspricht<br />
der Wert eines realen oder finanziellen Vermögensgegenstands<br />
der Summe aller abdiskontierten Mittelzuflüsse,<br />
die dem Eigentümer zustehen. Im Rahmen des DCF-<br />
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