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Die Liturgie als Locus theologicus

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25<br />

in Mailand hat Augustinus erkannt, daß die <strong>Liturgie</strong> eine bedeutende Trägerin der Tradition ist,<br />

122<br />

ohne daß diese von der apostolischen Sukzession zu trennen wäre .<br />

Allgemein gilt, dass die <strong>Liturgie</strong> für die Kirchenväter eine entscheidende Autorität war, um<br />

Glaubensunsicherheiten zu beheben und um die Angriffe der Gegner gegen den Glauben<br />

zurück-zuweisen. In den Auseinandersetzungen mit dem Donatismus und dem Pelagianismus<br />

sowie in den trinitarischen und in den christologischen Auseinandersetzungen beriefen sich die<br />

Kirchen-väter immerfort auf die <strong>Liturgie</strong>. Das Problem <strong>Liturgie</strong> und Glaube beschäftigte sie<br />

sehr, es bildete allerdings nicht den Hauptgegenstand ihres Interesses in diesem Bereich, mehr<br />

123<br />

noch be-schäftigte sie der Mysteriencharakter der <strong>Liturgie</strong> .<br />

Liturgische Texte sind dogmatisch nach analogen Prinzipien zu werten, wie sie für die<br />

Irrtumslosigkeit der Schrift gelten. Das heißt: Irrtumslosigkeit besteht nur bei intendierten<br />

Glaubensaussagen bzw. wenn eine Materie des Glaubens vorliegt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Liturgie</strong> oder das Beten der Kirche ist deshalb das Gesetz des Glaubens, weil der Glaube<br />

124<br />

das Gesetz der <strong>Liturgie</strong> oder des Betens der Kirche ist .<br />

Wenn John Henry Newman (+ 1890) später das Ritual der Kirche zusammen mit der Heiligen<br />

Schrift <strong>als</strong> “Schatzkammer des Glaubens und der Frömmigkeit” bezeichnet, so dürfen wir darin<br />

einen Spiegel seiner intensiven Beschäftigung mit den Kirchenvätern erblicken, von denen er<br />

125<br />

sagt, dass sie ihn zur römischen Kirche geführt haben . Es ist bezeichnend, dass er die <strong>Liturgie</strong><br />

wiederholt <strong>als</strong> Zeugnis der Lehrtradition apostrophiert. Bald tritt sie hervor “durch den Mund<br />

der Bischöfe, bald durch die Kirchenlehrer, bald durch das Volk, bald durch die <strong>Liturgie</strong>, die<br />

124.<br />

122<br />

Karl Federer, <strong>Liturgie</strong> und Glaube. Eine theologiegeschichtliche Untersuchung, Freiburg/Schweiz 1950,<br />

123<br />

Cypriano Vagaggini, Theologie der <strong>Liturgie</strong>, Einsiedeln 1959, 348-350.<br />

124 2<br />

Karl Federer, Art. Lex orandi - lex credendi in: Lexikon für Theologie und Kirche VI, Freiburg 1961,<br />

1001 f; vgl. Bernard Capelle, Autorité de la liturgie chez les Pères, in: Recherches de Théologie ancienne et<br />

médiévale 21, 1954, 5-8; Karl Federer, <strong>Liturgie</strong> und Glaube. Eine theologiegeschichtliche Untersuchung, Freiburg/Schweiz<br />

1950, 108 f.<br />

125<br />

John Henry Newman, Entwurf einer Zustimmungslehre (Matthias Laros und Werner Becker, Hrsg.,<br />

Ausgewählte Werke, VII), Mainz 1961, 95.

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