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Zur Idee einer globalen Friedensordnung - DSS

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Zweitens ist das Kants Warnung vor einem „Ausrottungskrieg“, der schließlich<br />

„den ewigen Frieden nur auf dem großen Kirchhofe der Menschgattung<br />

statt finden lassen würde“.(2) Gegen einen solchen Krieg formulierte Kant<br />

den bis heute praktisch politisch nicht realisierten kategorischen Imperativ:<br />

„Ein solcher Krieg also, mithin auch der Gebrauch der Mittel, die dahin<br />

führen, muß schlechterdings unerlaubt sein.“(3) Wie aktuell ist dieser<br />

kategorische Imperativ angesichts der heute vorhandenen und zur Auslöschung<br />

allen menschlichen Lebens auf unserem Planeten mehrfach ausreichenden<br />

Massenvernichtungsmittel! Ich stimme deshalb Georg Geismann<br />

ausdrücklich zu, der bereits 1983 gefordert hatte, „der kantischen Verbotsliste<br />

heute u.a. hinzuzufügen: Krieg gegen die Zivilbevölkerung und der<br />

Ersteinsatz jedweder ABC-Waffen“.(4)<br />

Drittens lehrt uns Kant, daß die Vernunft angesichts scheinbar unausrottbarer<br />

Kriegführungspraktiken nicht resignieren darf, sondern sich anzustrengen hat,<br />

für unvermeidliche Konflikte zwischen den Staaten friedliche Lösungen zu<br />

finden. In diesem Zusammenhang halte ich zwei Gedanken Kants für<br />

besonders wichtig. Das ist einmal seine illusionslose Einschätzung: „Der<br />

Friedenszustand unter Menschen, die neben einander leben, ist kein Naturzustand<br />

(status naturalis), der vielmehr ein Zustand des Krieges ist [...]“ Der<br />

Frieden muß deshalb nach Kant gegen diese menschliche Natur „gestiftet“<br />

werden.(5) Zum anderen scheint mir nicht weniger wichtig die Erkenntnis zu<br />

sein, die Verwirklichung des „ewigen Friedens“ als einen durchaus<br />

langwierigen Prozeß zu begreifen, „nämlich den Krieg [...] erstlich nach und<br />

nach menschlicher, darauf seltener, endlich als Angriffskrieg ganz schwinden<br />

zu lassen“,(6) bis, wie Kant in seinem „Krakauer Fragment“ formulierte,<br />

„beim Fortgange der Cultur die Kriege immer weniger werden und auf dem<br />

Wege sind gantz aufzuhören“.(7)<br />

Viertens schließlich sind jene Überlegungen für uns heute von kaum zu überschätzender<br />

Bedeutung, die Kant angestellt hat, um eine politische Strategie<br />

zu begründen, die schrittweise weltweit friedliche Konfliktlösungen auf der<br />

Grundlage eines demokratischen Völkerrechts ermöglicht. Das „Fortschreiten<br />

dorthin enthält nach Kant: „1. Die <strong>Idee</strong> von einem Zweck wohin man zielt.<br />

2. Die Gründung eines Princips darnach zu streben. 3. Die Verfolgung der<br />

Absicht die ununterbrochen fortdauert.“(8)<br />

Subjekte des Völkerrechts sind die Staaten. „Also von Staaten nicht vom Volk<br />

(von Oben nicht von Unten) muß dieses Fortschreiten zum Besseren eingeleitet<br />

werden.“ Doch, so fährt Kant fort: „Die innere Form des Staats muß

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