Zur Idee einer globalen Friedensordnung - DSS
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vertrages strukturiert, gliedern sich in Präliminar- und in Definitivartikel, ergänzt<br />
durch Zusätze und Anhänge. (25)<br />
Die „Präliminarartikel“ umschreiben die sechs negativen Bedingungen eines<br />
dauerhaften Friedens, das heißt diejenigen Verhältnisse und Verhaltensweisen,<br />
die beseitigt werden müssen, wenn man den „unendlichen Krieg“<br />
beenden will. Zu diesen Verbotsnormen zählt Kant:<br />
(1) Es darf kein geheimer Vorbehalt bei einem Friedensvertrag gemacht<br />
werden, das heißt, alle wechselseitigen Ansprüche der Staaten, die zu einem<br />
künftigen Krieg zwischen ihnen Anlaß geben könnten, sind null und nichtig.<br />
(Daß der Wahrheitsfanatiker Kant - „Die Lüge ist der eigentliche faule Fleck<br />
in der menschlichen Natur [...] Es ist ein heiliges, durch keine Konvenienzen<br />
einzuschränkendes Vernunftgebot: in allen Erklärungen wahrhaft zu sein“<br />
(26) - jede reservatio mentalis bei einem so grundlegenden völkerrechtlichen<br />
Vertragsabschluß ablehnen würde war zu erwarten.)<br />
(2) Da der Staat ein sich selbst beherrschendes Volk ist, darf er nicht durch<br />
Heirat, Kauf, Tausch, Schenkung oder Vererbung erworben werden können.<br />
(3) Berufsarmeen sollen allmählich beseitigt werden.<br />
(4) Staatsschulden dürfen nicht für Rüstung und Kriegführung gemacht<br />
werden.<br />
(5) Kein Staat darf sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen<br />
gewalttätig einmischen.<br />
(6) Kein Krieg darf mit Mitteln und Methoden geführt werden, die ein<br />
wechselseitiges Vertrauensverhältnis in einem künftigen Frieden unmöglich<br />
machen.<br />
Die „Definitivartikel“ umschreiben die drei positiven Bedingungen, das heißt<br />
diejenigen Verhältnisse und Verhaltensweisen, die vorhanden sein müssen,<br />
wenn der auf der Grundlage der Präliminarartikel erreichte Zustand von<br />
Kriegsabwesenheit in einen wirklichen Friedenszustand überführt werden<br />
soll. Zu diesen Gebotsnormen zählt Kant:<br />
(1) Das Staatsbürgerrecht solle das <strong>einer</strong> republikanischen Verfassung sein<br />
(worunter Kant - nach heutigem Sprachgebrauch - repräsentative Demokratie<br />
und Rechtsstaat versteht).