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Zur Idee einer globalen Friedensordnung - DSS

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vertrages strukturiert, gliedern sich in Präliminar- und in Definitivartikel, ergänzt<br />

durch Zusätze und Anhänge. (25)<br />

Die „Präliminarartikel“ umschreiben die sechs negativen Bedingungen eines<br />

dauerhaften Friedens, das heißt diejenigen Verhältnisse und Verhaltensweisen,<br />

die beseitigt werden müssen, wenn man den „unendlichen Krieg“<br />

beenden will. Zu diesen Verbotsnormen zählt Kant:<br />

(1) Es darf kein geheimer Vorbehalt bei einem Friedensvertrag gemacht<br />

werden, das heißt, alle wechselseitigen Ansprüche der Staaten, die zu einem<br />

künftigen Krieg zwischen ihnen Anlaß geben könnten, sind null und nichtig.<br />

(Daß der Wahrheitsfanatiker Kant - „Die Lüge ist der eigentliche faule Fleck<br />

in der menschlichen Natur [...] Es ist ein heiliges, durch keine Konvenienzen<br />

einzuschränkendes Vernunftgebot: in allen Erklärungen wahrhaft zu sein“<br />

(26) - jede reservatio mentalis bei einem so grundlegenden völkerrechtlichen<br />

Vertragsabschluß ablehnen würde war zu erwarten.)<br />

(2) Da der Staat ein sich selbst beherrschendes Volk ist, darf er nicht durch<br />

Heirat, Kauf, Tausch, Schenkung oder Vererbung erworben werden können.<br />

(3) Berufsarmeen sollen allmählich beseitigt werden.<br />

(4) Staatsschulden dürfen nicht für Rüstung und Kriegführung gemacht<br />

werden.<br />

(5) Kein Staat darf sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen<br />

gewalttätig einmischen.<br />

(6) Kein Krieg darf mit Mitteln und Methoden geführt werden, die ein<br />

wechselseitiges Vertrauensverhältnis in einem künftigen Frieden unmöglich<br />

machen.<br />

Die „Definitivartikel“ umschreiben die drei positiven Bedingungen, das heißt<br />

diejenigen Verhältnisse und Verhaltensweisen, die vorhanden sein müssen,<br />

wenn der auf der Grundlage der Präliminarartikel erreichte Zustand von<br />

Kriegsabwesenheit in einen wirklichen Friedenszustand überführt werden<br />

soll. Zu diesen Gebotsnormen zählt Kant:<br />

(1) Das Staatsbürgerrecht solle das <strong>einer</strong> republikanischen Verfassung sein<br />

(worunter Kant - nach heutigem Sprachgebrauch - repräsentative Demokratie<br />

und Rechtsstaat versteht).

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