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EINFÜHRENDE REFERATE<br />

Œ<br />

Ein leistungsfähiger Staat, der<br />

Vertrauen und Stabilität vermitteln,<br />

der die für jede Gesellschaft<br />

elementaren Grundfunktionen sicherstellen<br />

und der im internationalen<br />

Rahmen verbindlich und<br />

umsetzungsfähig handeln kann;<br />

Œ Hierzu gehört auch ein an den<br />

Menschenrechten und an Rechtsstaatlichkeit<br />

ausgerichteter Sicherheitssektor,<br />

der die unmittelbare<br />

Sicherheit der Menschen<br />

gewährleistet und dessen Aktivitäten<br />

und Ressourcen demokratischer<br />

und zivilgesellschaftlicher<br />

Kontrolle unterliegen.<br />

Hinzukommen insbesondere in akuten<br />

Konfliktlagen sowie in Post-<br />

Conflict-Situationen gezielte Vertrauen<br />

stiftende Maßnahmen, Dialogprogramme<br />

und Friedenserziehung, die<br />

Förderung von Versöhnung und gesellschaftlichem<br />

Wiederaufbau sowie<br />

die Betreuung der Opfer von Menschenrechtsverletzungen<br />

und gewaltsamen<br />

Konflikten. Friedenskonsolidierung<br />

in der Konfliktfolgezeit ist eine<br />

besonders wichtige Präventionsstrategie,<br />

um einen erneuten Ausbruch<br />

von Gewalt zu verhindern.<br />

Zu diesen vielfältigen Aufgaben können<br />

staatliche wie nicht-staatliche<br />

Träger in unterschiedlicher Weise<br />

beitragen. Gerade auch für die staatliche<br />

TZ finden sich hier wichtige Aufgabenfelder.<br />

Entwicklungszusammenarbeit im Umfeld<br />

von Krisen und gewaltsamen<br />

Konflikten stellt uns immer wieder vor<br />

schwierige Entscheidungen. So sind<br />

in solchen Situationen oft die Erfolgsvoraussetzungen<br />

einer Zusammenarbeit,<br />

wie sie in den fünf Kriterien<br />

zum Ausdruck kommen, nur eingeschränkt<br />

gegeben. Andererseits beschreiben<br />

die Kriterien gerade auch<br />

die Bereiche, in denen aktives Handeln<br />

der Entwicklungszusammenarbeit<br />

zur Konfliktbewältigung beitragen<br />

kann. Bei Ländern, die sich in inneren<br />

oder äußeren militärischen Auseinandersetzungen<br />

befinden, muss genau<br />

geprüft werden, ob und in welchen<br />

Bereichen die staatliche Zusammenarbeit<br />

fortgesetzt werden<br />

kann.<br />

Ein wichtiges Kriterium ist die Friedensbereitschaft<br />

der Partnerregierung<br />

nach Innen und Außen. Wichtig<br />

sind auch die Fragen, ob der Projekterfolg<br />

durch die gewaltsamen Ausein-andersetzungen<br />

gefährdet wird<br />

und ob der mit der Entwicklungszusammenarbeit<br />

verbundene Ressourcentransfer<br />

mittelbar die kriegerischen<br />

Handlungen erleichtert. Diese<br />

Fragen zeigen aber auch, dass es<br />

auch im Umfeld gewaltsamer Konflikte<br />

im Interesse der Menschen und<br />

der Konfliktbewältigung Ansatzpunkte<br />

für Entwicklungszusammenarbeit geben<br />

kann.<br />

Entwicklungspolitik ist im Umfeld von<br />

Krisen und Konflikten nicht nur neutraler<br />

Moderator. Sie muss auch<br />

Partei ergreifen: Für die Menschen,<br />

ihre Würde und ihre Rechte.<br />

(3) Inlands- und Kohärenzarbeit.<br />

Im dritten Handlungsfeld globaler<br />

Strukturpolitik, der Inlands- und Kohärenzarbeit,<br />

geht es um die Stärkung<br />

der zivilen, und damit auch der entwicklungspolitischen<br />

Komponenten in<br />

der deutschen Krisenpräventionspolitik.<br />

Dies erfolgt in Zusammenarbeit<br />

mit und in Unterstützung von nicht-<br />

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