Untitled - Gtz
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KRISENPRÄVENTION IN DER PRAXIS<br />
Grenzen zu Sudan und DR Kongo in<br />
sicherere Gebiete abgewandert sind.<br />
2. Flüchtlingspolitik in Uganda<br />
Angesichts dieser Lage in einer Krisenregion<br />
besteht ein reales Risiko<br />
zusätzlicher Flüchtlingsströme nach<br />
Uganda. Vor diesem Hintergrund hat<br />
die ugandische Regierung erkannt,<br />
dass Flüchtlingspolitik mehr sein<br />
muss als „nur“ auf die Zuwanderung<br />
von Flüchtlingen zu reagieren und<br />
humanitäre Hilfe zu leisten, und dass<br />
es einer vorausschauenden, präventiven<br />
und entwicklungsorientierten<br />
Flüchtlingspolitik bedarf.<br />
Eine solche Flüchtlingspolitik ist auf<br />
folgende Zielsetzungen ausgerichtet:<br />
(1) Bestmögliche Vorbereitung auf<br />
Flüchtlingszuwanderungen durch<br />
Vorsorge;<br />
(2) Schutz natürlicher Ressourcen<br />
und Lebensräume;<br />
(3) Gestaltung der Flüchtlingshilfe<br />
unter Berücksichtigung von Interessen<br />
der Regionalentwicklung bei<br />
gleichzeitiger Sicherung der Interessen<br />
und Bedürfnisse der Flüchtlinge;<br />
(4) Proaktive Konfliktbearbeitung<br />
durch Maßnahmen, die den mit der<br />
Ansiedlung großer Bevölkerungsgruppen<br />
einhergehenden Konfliktpotenzialen<br />
ausdrücklich und gezielt<br />
Rechnung tragen;<br />
(5) Vermeidung zukünftiger gewaltbereiter<br />
Generationen unter den Flüchtlingen<br />
durch eine Gestaltung von<br />
Programmen und Maßnahmen, die<br />
ausdrücklich auch die Botschaft von<br />
Versöhnung und friedlicher Kooperation<br />
vermitteln.<br />
3. Ziele des GTZ-Vorhabens<br />
Das Vorhaben „Beratung der ugandischen<br />
Flüchtlingsbehörde“ soll einen<br />
Beitrag zur Umsetzung dieser anspruchsvollen<br />
Zielsetzungen leisten.<br />
Die genannten Ziele sind teils noch<br />
Zukunftsvisionen, teils jedoch bereits<br />
durch konkrete Programme und<br />
Maßnahmen in der Umsetzung. Träger<br />
des Vorhabens ist das in der Behörde<br />
des Prime Ministers angesiedelte<br />
Directorate of Refugees, das für<br />
alle flüchtlingsbezogenen Fragen in<br />
Uganda zuständig ist.<br />
Folgende Ergebnisse werden angestrebt:<br />
(E1) Die Kernaufgaben der Behörde<br />
(auch) vis-a-vis anderer Regierungsstellen<br />
und beteiligter Organisationen<br />
klären und eine daran ausgerichtete<br />
Organisationsstruktur gestalten und<br />
einführen;<br />
(E2) Mitarbeiter der Behörde, beteiligter<br />
Fachministerien und von Distriktverwaltungen<br />
fortbilden;<br />
(E3) Systeme zur Planung, Steuerung<br />
und Wirkungsbeobachtung von<br />
Flüchtlingsmaßnahmen entwickeln<br />
und in Anwendung bringen;<br />
(E4) Eine zweckmäßige und effiziente<br />
Koordination zwischen den Beteiligten<br />
(NRO, Internationale Organisationen,<br />
Ministerien, Projekte etc.) gestalten<br />
und einführen;<br />
(E5) Strategien und Maßnahmen einer<br />
vorausschauenden (präventiven)<br />
Flüchtlingspolitik entwickeln und einführen.<br />
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