20.11.2013 Aufrufe

TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

TC/36/9<br />

Seite 15<br />

UPOV arbeitete außerdem einen UPOV-Musterbericht über die technische<br />

Prüfung und die UPOV-Sortenbeschreibung aus (Abschnitt 23 der UPOV-<br />

Sammlung).<br />

ii) Chrysanthemen beispielsweise werden im Auftrag der meisten übrigen<br />

Verbandsstaaten im Vereinigten Königreich geprüft. Im Gegenzug hat Südafrika<br />

Prüfungsmöglichkeiten für einige seiner einheimischen Ziergattungen angeboten.<br />

Ein großer Vorteil der zentralen Prüfung ist, dass sie eine einzige Grundlage für<br />

Entscheidungen bezüglich der Unterscheidbarkeit, der Homogenität und der<br />

Beständigkeit für alle Sorten einer gegebenen Gattung oder Art bereitstellt.<br />

iii) Dokument TGP/5, das weitere Informationen über die Zusammenarbeit bei<br />

der Prüfung vermittelt, enthält auch den für jede ordentliche Ratstagung<br />

abgefassten Wortlaut.<br />

iv) Dokument TGP/5 enthält ferner die Liste der Arten, an denen praktische<br />

technische Kenntnisse erworben oder für die nationale Richtlinien aufgestellt<br />

wurden. Sie wird jährlich aktualisiert und vermittelt den technischen<br />

Sachverständigen zweckdienliche Informationen über die bezüglich einer<br />

gegebenen Art in anderen Verbandsstaaten zu kontaktierenden Personen.<br />

v) Eine Liste der E-Mail-Adressen der technischen Sachverständigen in den<br />

UPOV-Verbandsstaaten ist auf der Internetsite abrufbar unter<br />

http://www.bioss.sari.ac.uk/links/upov/upemail. html.<br />

4.2 Zusammenarbeit mit Züchtern und Antragstellern<br />

43. In den meisten Ländern wird die Sortenprüfung von einer amtlichen Behörde verwaltet,<br />

obwohl sich die Züchter in unterschiedlichem Ausmaß an den Anbauprüfungen beteiligen.<br />

44. Eine enge Zusammenarbeit mit den Züchtern wurde von der UPOV stets gefördert,<br />

selbst im Falle von Staaten mit einem straffen System staatlich durchgeführter Prüfungen.<br />

Einzelne Verbandsstaaten verfügen über ein System, bei dem die Züchter oder Antragsteller<br />

ersucht werden, die gesamte Prüfung aufgrund der vorgeschriebenen nationalen<br />

Prüfungsrichtlinien oder Technischen Fragebogen durchzuführen. Sie nehmen die<br />

Erfassungen vor und erarbeiten einen vollständigen Prüfungsbericht gemäß den strengen<br />

technischen Verfahren und den von der UPOV verlangten hohen Normen. Die Entscheidung<br />

über DUS beruht vollständig auf den vom Züchter oder Antragsteller vermittelten und von der<br />

nationalen Behörde überprüften Prüfungsergebnissen.<br />

45. Die UPOV erstellte eine Liste von Bedingungen für die Prüfung einer Sorte aufgrund<br />

der von oder im Auftrag von Antragstellern oder Züchtern durchgeführten Versuche. Die<br />

Einzelheiten der Bedingungen sind in Dokument TGP/6 enthalten.<br />

46. Das Dokument TPG/6 vermittelt ebenfalls zweckdienliche Informationen über die<br />

verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung der Antragsteller an den Anbauprüfungen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!