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TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

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TC/36/9<br />

Seite 27<br />

6.3.3 Pseudoqualitative Merkmale<br />

91. Im Falle von Merkmalen, die als qualitativ behandelt werden, die jedoch nicht echte<br />

qualitative Merkmale sind, ist bei der Begründung der Unterscheidbarkeit eine mögliche<br />

Schwankung zuzulassen; somit reicht eine verschiedene Stufe in den Prüfungsrichtlinien<br />

möglicherweise nicht aus, um die Unterscheidbarkeit zu begründen (siehe auch Kapitel<br />

5.2.3.3).<br />

6.3.4 Weitere Möglichkeiten für die Prüfung der Unterscheidbarkeit<br />

92. Die obige Methode der DUS-Prüfung beruht auf individuellen Merkmalen, doch kann<br />

das UPOV-Übereinkommen auch andere Möglichkeiten zulassen. Diese sind u. a.:<br />

a) die biologisch sinnvolle Kombination von Merkmalen (z. B. Länge und Breite)<br />

zur Erzielung eines deutlichen Unterschieds, solange dieser definierbar und reproduzierbar ist<br />

(siehe auch Kapitel 5.3);<br />

b) die allgemeine Kombination von Merkmalen (siehe auch Kapitel 5.3; alle von der<br />

UPOV gebilligten Verfahren werden in Dokument TGP/12 dargelegt werden);<br />

c) Merkmale als unterstützender Beweis (siehe auch Kapitel 5.2.1);<br />

d) Hybridformel (siehe Dokument TGP/4).<br />

93. Verschiedene Homogenitätsgrade werden als Merkmal für die Unterscheidbarkeit nicht<br />

akzeptiert.<br />

94. Verschiedene Ausprägungsniveaus, die an Mischproben geprüft werden können, werden<br />

in Dokument TGP/12 untersucht.<br />

6.4 Auswertung der Erfassungen für die Prüfung der Unterscheidbarkeit ohne Anwendung<br />

statistischer Methoden<br />

95. Bei zahlreichen Arten, deren Sorten vegetativ vermehrt werden, werden die Prüfungen<br />

auf Unterscheidbarkeit in der Regel durch visuelle Erfassung vorgenommen, und<br />

grundsätzlich werden keine statistischen Methoden angewandt. Ist in Ausnahmefällen die<br />

Anendung der Statistik zur Prüfung der Unterscheidbarkeit erforderlich, sind statistische<br />

Methoden in Dokument TGP/9 zu finden.<br />

96. Für weitere Einzelheiten über die Prüfung der Unterscheidbarkeit ohne Anwendung<br />

statistischer Methoden siehe Dokument TGP/9.

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