TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
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TC/36/9<br />
Seite 27<br />
6.3.3 Pseudoqualitative Merkmale<br />
91. Im Falle von Merkmalen, die als qualitativ behandelt werden, die jedoch nicht echte<br />
qualitative Merkmale sind, ist bei der Begründung der Unterscheidbarkeit eine mögliche<br />
Schwankung zuzulassen; somit reicht eine verschiedene Stufe in den Prüfungsrichtlinien<br />
möglicherweise nicht aus, um die Unterscheidbarkeit zu begründen (siehe auch Kapitel<br />
5.2.3.3).<br />
6.3.4 Weitere Möglichkeiten für die Prüfung der Unterscheidbarkeit<br />
92. Die obige Methode der DUS-Prüfung beruht auf individuellen Merkmalen, doch kann<br />
das UPOV-Übereinkommen auch andere Möglichkeiten zulassen. Diese sind u. a.:<br />
a) die biologisch sinnvolle Kombination von Merkmalen (z. B. Länge und Breite)<br />
zur Erzielung eines deutlichen Unterschieds, solange dieser definierbar und reproduzierbar ist<br />
(siehe auch Kapitel 5.3);<br />
b) die allgemeine Kombination von Merkmalen (siehe auch Kapitel 5.3; alle von der<br />
UPOV gebilligten Verfahren werden in Dokument TGP/12 dargelegt werden);<br />
c) Merkmale als unterstützender Beweis (siehe auch Kapitel 5.2.1);<br />
d) Hybridformel (siehe Dokument TGP/4).<br />
93. Verschiedene Homogenitätsgrade werden als Merkmal für die Unterscheidbarkeit nicht<br />
akzeptiert.<br />
94. Verschiedene Ausprägungsniveaus, die an Mischproben geprüft werden können, werden<br />
in Dokument TGP/12 untersucht.<br />
6.4 Auswertung der Erfassungen für die Prüfung der Unterscheidbarkeit ohne Anwendung<br />
statistischer Methoden<br />
95. Bei zahlreichen Arten, deren Sorten vegetativ vermehrt werden, werden die Prüfungen<br />
auf Unterscheidbarkeit in der Regel durch visuelle Erfassung vorgenommen, und<br />
grundsätzlich werden keine statistischen Methoden angewandt. Ist in Ausnahmefällen die<br />
Anendung der Statistik zur Prüfung der Unterscheidbarkeit erforderlich, sind statistische<br />
Methoden in Dokument TGP/9 zu finden.<br />
96. Für weitere Einzelheiten über die Prüfung der Unterscheidbarkeit ohne Anwendung<br />
statistischer Methoden siehe Dokument TGP/9.