TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
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TC/36/9<br />
Seite 21<br />
begründen, können diese aus den Standardmerkmalen der UPOV-Prüfungsrichtlinien oder aus<br />
jenen nicht in den UPOV-Prüfungsrichtlinien enthaltenen Merkmalen, ausgewählt werden, die<br />
sich für die DUS-Prüfung eignen, jedoch nur in einem oder wenigen Verbandsstaaten von<br />
Bedeutung sind und daher nicht in die UPOV-Prüfungsrichtlinien aufgenommen wurden. Es<br />
wird empfohlen, die UPOV zu unterrichten (siehe Dokument TGP/5), wenn Merkmale, die<br />
nicht in den UPOV-Prüfungsrichtlinien enthalten sind, routinemäßig verwendet werden, und<br />
die Merkmale sollten anlässlich der nächsten Überarbeitung für die Aufnahme in die UPOV-<br />
Prüfungsrichtlinien in Betracht gezogen werden.<br />
64. Nichtroutine-Merkmale sind Standardmerkmale der UPOV-Prüfungsrichtlinien oder<br />
Standardmerkmale, die nicht in den UPOV-Prüfungsrichtlinien enthalten sind, was bedeutet,<br />
dass sich diese Merkmale für die DUS-Prüfung eignen, jedoch nur in einem oder wenigen<br />
Verbandsstaaten von Bedeutung sind oder nur sehr selten für die Unterscheidbarkeit<br />
verwendet werden und daher nicht in den UPOV-Prüfungsrichtlinien enthalten sind. Sie<br />
werden für DUS nur verwendet, wenn die Routinemerkmale die Unterscheidbarkeit nicht<br />
feststellen können.<br />
65. Nichtroutine-Merkmale sollten alle grundlegenden Anforderungen erfüllen, die von<br />
allen Merkmalen erfüllt werden müssen, bevor sie für die DUS-Prüfung verwendet werden<br />
können (siehe Kapitel 5.1).<br />
5.2.3 Merkmalskategorien<br />
66. Damit Sorten geprüft werden können und eine Sortenbeschreibung erstellt werden kann,<br />
werden die Merkmale in den UPOV-Prüfungsrichtlinien in ihre verschiedenen<br />
Ausprägungsstufen oder kurz “Stufen” aufgeteilt, und nach der Bezeichnung jeder Stufe steht<br />
eine Note. Zur Klärung der Ausprägungsstufen eines Merkmals werden in den UPOV-<br />
Prüfungsrichtlinien Beispielssorten angegeben. Die für die DUS-Prüfung verwendeten<br />
Merkmalskategorien sind nachstehend dargelegt. Für detaillierte Informationen siehe<br />
Dokument TGP/7.<br />
5.2.3.1 Echte qualitative Merkmale<br />
67. “Echte qualitative Merkmale” sind Merkmale, die diskrete, diskontinuierliche Stufen<br />
aufweisen, ohne dass die Anzahl der Stufen willkürlich begrenzt wird (beispielsweise Pflanze:<br />
Geschlecht: zweihäusig weiblich(1), zweihäusig männlich (2), einhäusig eingeschlechtlich<br />
(3), einhäusig zwittrig(4)). Dies sind qualitative Merkmale mit eindeutigen (diskreten),<br />
diskontinuierlichen Ausprägungsstufen, wobei sich jede Stufe selbst erklärt und auf<br />
unabhängige Weise bedeutungsvoll ist. Jede Stufe ist deutlich von den übrigen verschieden,<br />
und in der Regel werden die Merkmale nicht durch die Umwelt beeinflusst.<br />
5.2.3.2 Quantitative Merkmale<br />
68. “Quantitative Merkmale” sind Merkmale, die auf einer eindimensionalen Skala messbar<br />
sind und von einem Extrem zum anderen eine kontinuierliche Variation aufweisen. Sie<br />
werden zum Zwecke der Beschreibung in eine Reihe von Ausprägungsstufen aufgeteilt. Die<br />
Aufteilung wird nur für die Beschreibung, nicht für Unterscheidbarkeitszwecke,<br />
vorgenommen. Die Prüfungsrichtlinien geben den für die Unterscheidbarkeit erforderlichen