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TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

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TC/36/9<br />

Seite 21<br />

begründen, können diese aus den Standardmerkmalen der UPOV-Prüfungsrichtlinien oder aus<br />

jenen nicht in den UPOV-Prüfungsrichtlinien enthaltenen Merkmalen, ausgewählt werden, die<br />

sich für die DUS-Prüfung eignen, jedoch nur in einem oder wenigen Verbandsstaaten von<br />

Bedeutung sind und daher nicht in die UPOV-Prüfungsrichtlinien aufgenommen wurden. Es<br />

wird empfohlen, die UPOV zu unterrichten (siehe Dokument TGP/5), wenn Merkmale, die<br />

nicht in den UPOV-Prüfungsrichtlinien enthalten sind, routinemäßig verwendet werden, und<br />

die Merkmale sollten anlässlich der nächsten Überarbeitung für die Aufnahme in die UPOV-<br />

Prüfungsrichtlinien in Betracht gezogen werden.<br />

64. Nichtroutine-Merkmale sind Standardmerkmale der UPOV-Prüfungsrichtlinien oder<br />

Standardmerkmale, die nicht in den UPOV-Prüfungsrichtlinien enthalten sind, was bedeutet,<br />

dass sich diese Merkmale für die DUS-Prüfung eignen, jedoch nur in einem oder wenigen<br />

Verbandsstaaten von Bedeutung sind oder nur sehr selten für die Unterscheidbarkeit<br />

verwendet werden und daher nicht in den UPOV-Prüfungsrichtlinien enthalten sind. Sie<br />

werden für DUS nur verwendet, wenn die Routinemerkmale die Unterscheidbarkeit nicht<br />

feststellen können.<br />

65. Nichtroutine-Merkmale sollten alle grundlegenden Anforderungen erfüllen, die von<br />

allen Merkmalen erfüllt werden müssen, bevor sie für die DUS-Prüfung verwendet werden<br />

können (siehe Kapitel 5.1).<br />

5.2.3 Merkmalskategorien<br />

66. Damit Sorten geprüft werden können und eine Sortenbeschreibung erstellt werden kann,<br />

werden die Merkmale in den UPOV-Prüfungsrichtlinien in ihre verschiedenen<br />

Ausprägungsstufen oder kurz “Stufen” aufgeteilt, und nach der Bezeichnung jeder Stufe steht<br />

eine Note. Zur Klärung der Ausprägungsstufen eines Merkmals werden in den UPOV-<br />

Prüfungsrichtlinien Beispielssorten angegeben. Die für die DUS-Prüfung verwendeten<br />

Merkmalskategorien sind nachstehend dargelegt. Für detaillierte Informationen siehe<br />

Dokument TGP/7.<br />

5.2.3.1 Echte qualitative Merkmale<br />

67. “Echte qualitative Merkmale” sind Merkmale, die diskrete, diskontinuierliche Stufen<br />

aufweisen, ohne dass die Anzahl der Stufen willkürlich begrenzt wird (beispielsweise Pflanze:<br />

Geschlecht: zweihäusig weiblich(1), zweihäusig männlich (2), einhäusig eingeschlechtlich<br />

(3), einhäusig zwittrig(4)). Dies sind qualitative Merkmale mit eindeutigen (diskreten),<br />

diskontinuierlichen Ausprägungsstufen, wobei sich jede Stufe selbst erklärt und auf<br />

unabhängige Weise bedeutungsvoll ist. Jede Stufe ist deutlich von den übrigen verschieden,<br />

und in der Regel werden die Merkmale nicht durch die Umwelt beeinflusst.<br />

5.2.3.2 Quantitative Merkmale<br />

68. “Quantitative Merkmale” sind Merkmale, die auf einer eindimensionalen Skala messbar<br />

sind und von einem Extrem zum anderen eine kontinuierliche Variation aufweisen. Sie<br />

werden zum Zwecke der Beschreibung in eine Reihe von Ausprägungsstufen aufgeteilt. Die<br />

Aufteilung wird nur für die Beschreibung, nicht für Unterscheidbarkeitszwecke,<br />

vorgenommen. Die Prüfungsrichtlinien geben den für die Unterscheidbarkeit erforderlichen

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