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TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

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TC/36/9<br />

Seite 39<br />

10.2 Titelseite<br />

10.2.1 Originalsprache<br />

148. Die Prüfungsrichtlinien werden in den meisten Fällen ursprünglich in englischer<br />

Sprache abgefasst, in dieser Form angenommen und sodann in die übrigen UPOV-<br />

Arbeitssprachen übersetzt (Deutsch, Französisch und Spanisch).<br />

10.2.2 Hinweis auf die fundamentalen Grundsätze der DUS-Prüfung (Allgemeine<br />

Einführung)<br />

149. Jedes Dokument mit individuellen Prüfungsrichtlinien weist auf der ersten Seite auf die<br />

Allgemeine Einführung hin, um zu gewährleisten, dass die bei der Anwendung der<br />

Prüfungsrichtlinien zu befolgenden harmonisierten fundamentalen Grundsätze beachtet<br />

werden.<br />

Erläuterung<br />

Der Hinweis ist insbesondere für jene Anwender der Prüfungsrichtlinien<br />

erforderlich, die möglicherweise nur an einer einzigen Art interessiert und mit der<br />

allgemeinen Philosophie der UPOV nicht sehr vertraut sind.<br />

10.3 Einzelne Kapitel der Prüfungsrichtlinien<br />

150. Die UPOV-Prüfungsrichtlinien enthalten zehn Kapitel. Die einzelnen Kapitel geben<br />

technische Empfehlungen und Sonderberatung bezüglich der betreffenden Art ab. In<br />

Kapitel VII, dem Hauptkapitel, sind die zu erfassenden Merkmale aufgelistet. Die<br />

Kapitelüberschriften lauten wie folgt:<br />

Kapitel I: Anwendung dieser Richtlinien<br />

Kapitel II: Anforderungen an das Vermehrungsmaterial<br />

Kapitel III: Durchführung der Prüfung<br />

Kapitel IV: Methoden und Erfassungen<br />

Kapitel V: Gruppierung der Sorten<br />

Kapitel VI: Merkmale und Symbole<br />

Kapitel VII: Merkmalstabelle<br />

Kapitel VIII: Erklärungen zu der Merkmalstabelle<br />

Kapitel IX: Literatur<br />

Kapitel X: Technischer Fragebogen<br />

10.3.1 Anwendung dieser Richtlinien (Kapitel I)<br />

151. In der Regel werden für jede Art getrennte Prüfungsrichtlinien aufgestellt. Es kann<br />

indessen für notwendig erachtet werden, zwei oder mehrerer Arten, eine ganze Gattung oder

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