TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
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TC/36/9<br />
Seite 51<br />
jedes Merkmal und für jede Stufe eine Beispielssorte verwendet werden müsste.<br />
Beispielssorten sind die Sorten, die dem Sachverständigen, der das Dokument ausarbeitete,<br />
zur Verfügung standen. Es ist auch nicht möglich, weltweit dieselben Beispielssorten zu<br />
verwenden. Jeder Staat wird seine eigene Liste von Beispielssorten, die in seiner Region oder<br />
in seinem Land angebaut werden, aufzustellen haben. Beispielssorten vertreten somit<br />
hauptsächlich die bzw. vermitteln eine Vorstellung von der Ausprägungsstufe eines<br />
gegebenen Merkmals, entweder am Prüfungsort des Sachverständigen, der den Entwurf der<br />
Prüfungsrichtlinien oder die Revision bestehender Prüfungsrichtlinien ausarbeitete, oder an<br />
Prüfungsorten mit ähnlichen Umgebungen. Die nationalen Behörden werden aus den in den<br />
Prüfungsrichtlinien angegebenen Beispielssorten oder aus weiteren in der Region angebauten<br />
Sorten jene auswählen, die sie als am geeignetsten betrachten.<br />
198. Ist die Serie von Beispielssorten, die für Merkmale in den Prüfungsrichtlinien genannt<br />
werden, auf zwei oder mehrere Verbandsstaaten aus verschiedenen Regionen nicht anwendbar<br />
(oder für sie nicht zweckdienlich), kann in den Prüfungsrichtlinien eine zweite Serie von<br />
Beispielssorten aus der entsprechenden Region angegeben werden. In diesem Falle sollte die<br />
Übereinstimmung der Beispielssorten in den verschiedenen Serien, insbesondere in Bezug auf<br />
quantitative Merkmale bei der Ausarbeitung der Prüfungsrichtlinien, durch Informations- und<br />
Datenaustausch zwischen den verschiedenen Regionen angestrebt werden.<br />
Erläuterung<br />
i) Die außergewöhnliche Aufnahme einer zweiten Serie von Beispielssorten in<br />
die Prüfungsrichtlinien ist nur zuzulassen, wenn diejenigen einer gegebenen<br />
Region in anderen Regionen, in denen die Arten hauptsächlich angebaut werden,<br />
nicht angebaut werden können.<br />
ii) Um zu gewährleisten, dass eine für eine andere Region ausgewählte Serie<br />
von Beispielssorten die gleichen Ausprägungsstufen, wie in der Merkmalstabelle<br />
angegeben, vertreten, wird vorgeschlagen,<br />
a) nach Möglichkeit die Beispielssorten für die zweite Serie in einem<br />
Versuch mit einigen in der Merkmalstabelle genannten Beispielssorten direkt zu<br />
vergleichen (für quantitative Merkmales vorzugsweise für mindestens zwei<br />
Ausprägungsstufen), um die Skalen miteinander zu verbinden, oder, wenn dies<br />
nicht möglich ist,<br />
b) für andere Sorten, die möglicherweise in beiden Regionen angebaut<br />
werden können, die an dem Standort, an dem die Beispielssorten für die<br />
Merkmalstabelle ausgewählt wurden, erstellten Sortenbeschreibungen mit den in<br />
dieser zweiten Region erstellten Beschreibungen zu vergleichen und, falls die<br />
beiden Beschreibungen übereinstimmen, jene Sorten als Beispielssorten für die<br />
entsprechenden Ausprägungsstufen zu verwenden, und<br />
c) ganz allgemein die Ergebnisse der DUS-Prüfungen mit den Daten und<br />
Informationen über die aus dem ersten Standort erzielten Merkmale,<br />
einschließlich detaillierter Begriffsbestimmungen oder Erklärungen der<br />
Merkmale, der an den Beispielssorten erfassten Zahlenwerte und der<br />
Bildaufnahmen der Beispielssorten, zu vergleichen.