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TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

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TC/36/9<br />

Seite 51<br />

jedes Merkmal und für jede Stufe eine Beispielssorte verwendet werden müsste.<br />

Beispielssorten sind die Sorten, die dem Sachverständigen, der das Dokument ausarbeitete,<br />

zur Verfügung standen. Es ist auch nicht möglich, weltweit dieselben Beispielssorten zu<br />

verwenden. Jeder Staat wird seine eigene Liste von Beispielssorten, die in seiner Region oder<br />

in seinem Land angebaut werden, aufzustellen haben. Beispielssorten vertreten somit<br />

hauptsächlich die bzw. vermitteln eine Vorstellung von der Ausprägungsstufe eines<br />

gegebenen Merkmals, entweder am Prüfungsort des Sachverständigen, der den Entwurf der<br />

Prüfungsrichtlinien oder die Revision bestehender Prüfungsrichtlinien ausarbeitete, oder an<br />

Prüfungsorten mit ähnlichen Umgebungen. Die nationalen Behörden werden aus den in den<br />

Prüfungsrichtlinien angegebenen Beispielssorten oder aus weiteren in der Region angebauten<br />

Sorten jene auswählen, die sie als am geeignetsten betrachten.<br />

198. Ist die Serie von Beispielssorten, die für Merkmale in den Prüfungsrichtlinien genannt<br />

werden, auf zwei oder mehrere Verbandsstaaten aus verschiedenen Regionen nicht anwendbar<br />

(oder für sie nicht zweckdienlich), kann in den Prüfungsrichtlinien eine zweite Serie von<br />

Beispielssorten aus der entsprechenden Region angegeben werden. In diesem Falle sollte die<br />

Übereinstimmung der Beispielssorten in den verschiedenen Serien, insbesondere in Bezug auf<br />

quantitative Merkmale bei der Ausarbeitung der Prüfungsrichtlinien, durch Informations- und<br />

Datenaustausch zwischen den verschiedenen Regionen angestrebt werden.<br />

Erläuterung<br />

i) Die außergewöhnliche Aufnahme einer zweiten Serie von Beispielssorten in<br />

die Prüfungsrichtlinien ist nur zuzulassen, wenn diejenigen einer gegebenen<br />

Region in anderen Regionen, in denen die Arten hauptsächlich angebaut werden,<br />

nicht angebaut werden können.<br />

ii) Um zu gewährleisten, dass eine für eine andere Region ausgewählte Serie<br />

von Beispielssorten die gleichen Ausprägungsstufen, wie in der Merkmalstabelle<br />

angegeben, vertreten, wird vorgeschlagen,<br />

a) nach Möglichkeit die Beispielssorten für die zweite Serie in einem<br />

Versuch mit einigen in der Merkmalstabelle genannten Beispielssorten direkt zu<br />

vergleichen (für quantitative Merkmales vorzugsweise für mindestens zwei<br />

Ausprägungsstufen), um die Skalen miteinander zu verbinden, oder, wenn dies<br />

nicht möglich ist,<br />

b) für andere Sorten, die möglicherweise in beiden Regionen angebaut<br />

werden können, die an dem Standort, an dem die Beispielssorten für die<br />

Merkmalstabelle ausgewählt wurden, erstellten Sortenbeschreibungen mit den in<br />

dieser zweiten Region erstellten Beschreibungen zu vergleichen und, falls die<br />

beiden Beschreibungen übereinstimmen, jene Sorten als Beispielssorten für die<br />

entsprechenden Ausprägungsstufen zu verwenden, und<br />

c) ganz allgemein die Ergebnisse der DUS-Prüfungen mit den Daten und<br />

Informationen über die aus dem ersten Standort erzielten Merkmale,<br />

einschließlich detaillierter Begriffsbestimmungen oder Erklärungen der<br />

Merkmale, der an den Beispielssorten erfassten Zahlenwerte und der<br />

Bildaufnahmen der Beispielssorten, zu vergleichen.

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