TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
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TC/36/9<br />
Seite 29<br />
6.5.2.2 Visuell erfasste quantitative Merkmale<br />
102. Quantitative Merkmale werden nicht zwangsläufig durch Messen oder Zählen erfasst<br />
und können visuell erfasst werden (z. B. Intensität der Anthocyanfärbung). Stellt ein<br />
normalerweise visuell erfasstes quantitatives Merkmal das einzige unterscheidende Merkmal<br />
zu einer anderen Sorte dar, so sollte es im Zweifelsfall gemessen werden, wenn dies mit<br />
vertretbarem Aufwand möglich ist.<br />
103. In jedem Fall empfiehlt es sich, einen unmittelbaren Vergleich zwischen zwei ähnlichen<br />
Sorten durchzuführen, da unmittelbare paarweise Vergleiche am zuverlässigsten sind. Bei<br />
jedem Vergleich ist es vertretbar, einen Unterschied zwischen zwei Sorten anzunehmen, wenn<br />
dieser Unterschied visuell erfasst werden kann und auch gemessen werden könnte, obwohl die<br />
Messung nicht durchführbar sein könnte oder einen nicht vertretbaren Aufwand erfordern<br />
würde.<br />
104. Das einfachste Kriterium für die Begründung der Unterscheidbarkeit sind<br />
gleichgerichtete Unterschiede (gesicherte Unterschiede mit demselben Vorzeichen) in<br />
paarweisen Vergleichen, vorausgesetzt, dass erwartet werden kann, dass sie in den folgenden<br />
Versuchen wiederkehren. Die Anzahl der Vergleiche muss ausreichend sein, um die<br />
Zuverlässigkeit zu gewährleisten.<br />
105. Für weitere Einzelheiten bezüglich der Behandlung visuell erfasster Merkmale bei der<br />
Unterscheidbarkeitsprüfung siehe Dokument TGP/9.<br />
6.5.2.3 Visuell erfasste pseudoqualitative Merkmale<br />
106. Der Einsatz der Statistik für die Prüfung pseudoqualitativer Merkmale hängt vom<br />
Einzelfall ab, und es kann keine allgemeine Empfehlung abgegeben werden. In bestimmten<br />
Fällen gelten dieselben Regeln wie für echte qualitative Merkmale, in anderen dieselben<br />
Regeln wie für quantitative Merkmale.<br />
6.5.3 Gemessene Merkmale<br />
107. Die UPOV hat mehrere statistische Verfahren für die Behandlung gemessener<br />
quantitativer Merkmale vorgeschlagen. Beim Standardverfahren wird der Unterschied<br />
zwischen zwei Sorten als deutlich betrachtet, wenn er die LSD auf dem<br />
Wahrscheinlichkeitsniveau von 1% übersteigt. Die Unterschiede können als gleichgerichtet<br />
gelten, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder in zwei von drei Jahren mit<br />
demselben Vorzeichen auftreten.<br />
108. Für vegetativ vermehrte oder selbstbefruchtende Sorten kann eine so einfache Methode<br />
ausreichen, da sie in der Regel sehr homogen sind (siehe auch Kapitel 7 Absatz 4 Ziffer 1).<br />
Für fremdbefruchtende Sorten entwickelte die UPOV differenziertere Verfahren, die<br />
verschiedenes mögliches Ausgangsmaterial berücksichtigen.<br />
109. Es wurde eine Methode entwickelt, die verlangt, dass die Größe der Unterschiede über<br />
die Jahre übereinstimmt, und das die Variation zwischen den Jahren berücksichtigt. Sie wird<br />
als Analyse des Kombinierten Unterscheidbarkeitskriteriums über mehrere Jahre (Combined<br />
Over Years Distinctness Analysis (COYD)) bezeichnet und in Dokument TGP/9 erläutert.