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TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

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TC/36/9<br />

Seite 32<br />

7.4 Abweicher als Grundlage für die Homogenitätsprüfung<br />

118. Für vegetativ vermehrte Sorten, selbstbefruchtende Sorten und Inzuchtlinien von<br />

Hybridsorten stützt sich die Prüfung der Homogenität auf den Begriff des Abweichers.<br />

119. Eine Pflanze ist als Abweicher zu betrachten, wenn sie, unter Berücksichtigung der<br />

spezifischen Art, in der Ausprägung eines bei der Unterscheidbarkeitsprüfung verwendeten<br />

Merkmals der ganzen Pflanze oder eines Pflanzenteils von der Sorte deutlich unterscheidbar<br />

ist.<br />

Erläuterung<br />

Diese Formulierung legt klarer dar, dass (z. B. im Falle einer Mutation an einem<br />

Teil der ganzen Pflanze) ein Abweicher bei einzelnen Organen (z. B. bei einigen<br />

Früchten), und nicht zwangsläufig bei allen, die Pflanze zu einem Abweicher<br />

machen könnte.<br />

120. Diese Begriffsbestimmung stellt klar, dass bei der Prüfung der Homogenität der<br />

Standard für die Unterscheidbarkeit zwischen Abweichern und einer Kandidatensorte gleich<br />

ist wie für die Unterscheidbarkeit zwischen einer Kandidatensorte und anderen Sorten (siehe<br />

Kapitel 6.5.2).<br />

121. Für eine Beurteilung dessen, ob eine Pflanze ein Abweicher ist, gelten daher dieselben<br />

Regeln, die für die Unterscheidbarkeit erwähnt wurden.<br />

a) Für echte qualitative Merkmale würde eine Pflanze mit einer Ausprägung einer<br />

unterschiedlichen Ausprägungsstufe einen Abweicher andeuten.<br />

b) Für visuell erfasste quantitative Merkmale wird eine Pflanze als Abweicher<br />

betrachtet, wenn der Unterschied visuell erfasst werden kann und gemessen werden könnte,<br />

auch wenn die Messung nicht durchführbar wäre.<br />

c) Für pseudoqualitative Merkmale würde die Beurteilung vom Merkmalstyp<br />

abhängen.<br />

Erläuterung<br />

Die meisten Merkmale vegetativ vermehrter Sorten und selbstbefruchtender<br />

Sorten werden visuell erfasst, so dass es nur in wenigen Fällen notwendig ist,<br />

tatsächlich die Statistik einzusetzen, um zu entscheiden, ob eine Pflanze ein<br />

Abweicher ist oder nicht.<br />

122. Das Prüfungsmaterial kann Pflanzen enthalten, die von denjenigen der Sorte stark<br />

abweichen. Diese werden nicht zwangsläufig als Abweicher behandelt und könnten<br />

unberücksichtigt bleiben, solange ihre Zahl die Prüfung nicht behindert. Bei der Wahl der<br />

Formulierung “könnten unberücksichtigt bleiben” stellt die UPOV klar, dass es von der<br />

Beurteilung des Pflanzensachverständigen abhängen würde, ob sie unberücksichtigt bleiben<br />

oder nicht. In der Praxis würde dies bedeuten, dass bei Prüfungen, die mit einer geringen<br />

Anzahl Pflanzen durchgeführt werden, nur bereits eine einzige Pflanze die Prüfung behindern<br />

und nicht unberücksichtigt bleiben könnte.

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