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TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

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TC/36/9<br />

Seite 35<br />

Hybriden aus verengerten Populationen oder aus einer anderen fremdbefruchtenden Linie<br />

sind.<br />

133. Damit diese Hybridsorten für die Prüfung als solche behandelt werden können und<br />

somit verschieden behandelt werden, sollte die Prüfungsbehörde davon überzeugt sein, dass<br />

die Kandidatensorte tatsächlich eine Hybride ist. Die Vorlage und die Prüfung der<br />

Erzeugerlinien ist eine übliche Voraussetzung für diese Überprüfung.<br />

Erläuterung<br />

In bestimmten Fällen kann es andere Wege geben, um die Prüfungsbehörde davon<br />

zu überzeugen, dass die Kandidatensorte tatsächlich eine Hybride ist. Deshalb<br />

fordern die nationalen Behörden für einige Gemüsearten den Antragsteller nicht<br />

systematisch auf, die Erzeugerlinien für eine hybride Kandidatensorte vorzulegen.<br />

7.6.1 Prüfung der Homogenität bei Hybridsorten aus Inzuchtlinien<br />

134. Hybridsorten aus einer Einfachkreuzung sind wie überwiegend selbstbefruchtende<br />

Sorten zu behandeln. Daher ist im Vergleich zu eindeutig selbstbefruchtenden Sorten (Kapitel<br />

7.4.2) zum Zwecke der DUS-Prüfung eine höhere Toleranz zulässig, und der<br />

Populationsstandard für die Berechnung der Höchstzahl der zulässigen Abweicher für<br />

eindeutig selbstbefruchtende Sorten wird in der Regel verdoppelt. Dies wird in Dokument<br />

TGP/1 näher erläutert (siehe auch Kapitel 7.4.1).<br />

135. Außer diesem doppelten Populationsstandard ist eine zusätzliche Toleranz bei der Sorte<br />

für das Auftreten von Inzuchtpflanzen zuzulassen. Es ist nicht möglich, hierfür einen<br />

Prozentsatz festzusetzen, da die Entscheidungen je nach Art und Züchtungsmethode<br />

unterschiedlich sind. Der Anteil an Inzuchtpflanzen sollte indessen nicht so hoch sein, dass er<br />

die Versuche beeinflusst. Die zulässige Höchstzahl wird in den Prüfungsrichtlinien festgelegt.<br />

7.6.2 Homogenitätsprüfung bei Mehrfachhybridsorten<br />

136. Für andere Kategorien von Hybriden als lediglich solche aus Inzuchtlinien (z. B.<br />

Dreiweg- oder Doppelkreuzungen) ist eine Aufspaltung bestimmter Merkmale annehmbar,<br />

wenn sie mit der Züchtungsmethode der Sorte vereinbar ist.<br />

a) Ist die Vererbung eines eindeutigen aufspaltenden Merkmals bekannt, hat sich<br />

dieses Merkmal in der vorausgesagten Weise zu verhalten.<br />

b) Ist die Vererbung des Merkmals nicht bekannt, ist es wie bei anderen Kategorien<br />

fremdbefruchtender Sorten (synthetische Sorten oder Populationen) zu behandeln, mit<br />

anderen Worten ist die Homogenität mit jener bereits bekannter vergleichbarer Sorten zu<br />

vergleichen (siehe Kapitel 7.5).<br />

c) Für die Festsetzung einer Toleranz für das Auftreten von Inzuchtpflanzen oder<br />

Elternpflanzen gelten dieselben Überlegungen wie für eine Hybridsorte aus einer<br />

Einfachkreuzung (siehe Kapitel 7.6.1).

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