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TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

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TC/36/9<br />

Seite 33<br />

123. Methoden zur Behandlung der Messungen an Einzelpflanzen zur Prüfung der<br />

Abweicher bei vegetativ vermehrten Sorten und echt oder überwiegend selbstbefruchtenden<br />

Sorten sind in Dokument TGP/10 dargelegt.<br />

7.4.1 Prüfung der Homogenität bei vegetativ vermehrten Sorten<br />

124. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die annehmbare Anzahl Abweicher, die bei Proben<br />

verschiedener Größen zulässig ist, für vegetativ vermehrte Sorten der meisten Arten auf<br />

einem Populationsstandard von 1% und einer Akzeptanzwahrscheinlichkeit von mindestens<br />

95% beruht. Falls dies gerechtfertigt ist, können die Prüfungsrichtlinien einen höheren<br />

Populationsstandard (beispielsweise bei zahlreichen Obstarten 2% im Falle von Sorten, die<br />

aus Mutationen hervorgehen) empfehlen.<br />

125. Der Populationsstandard lässt sich als Prozentsatz der Abweicher ausdrücken, die<br />

zulässig wären, wenn alle Einzelpflanzen der Sorte geprüft werden könnten. Die<br />

Wahrscheinlichkeit der korrekten Akzeptanz einer homogenen Sorte wird als<br />

Akzeptanzwahrscheinlichkeit bezeichnet. Aufgrund statistischer Berechnungen für<br />

Populationsstandards und Akzeptanzwahrscheinlichkeiten geben die Technischen<br />

Arbeitsgruppen in jeder der individuellen UPOV-Prüfungsrichtlinien an, ob der<br />

anzuwendende Populationsstandard 1% und die Akzeptanzwahrscheinlichkeit mindestens<br />

95% beträgt oder ob die Art oder ein bestimmter Typ einer Sorte dieser Art einen anderen<br />

Populationsstandard und eine andere Akzeptanzwahrscheinlichkeit rechtfertigt. Die<br />

Prüfungsrichtlinien geben für eine gegebene Probengröße auch die Höchstzahl der zulässigen<br />

Abweicher an. Detailliertere Informationen sind in Dokument TGP/10 enthalten.<br />

7.4.2 Prüfung der Homogenität bei selbstbefruchtenden Sorten und Inzuchtlinien von<br />

Hybridsorten<br />

126. Dieselben Kriterien und Toleranzen, die auf vegetativ vermehrte Sorten (siehe<br />

vorherigen Absatz) anwendbar sind, gelten auch für eindeutig selbstbefruchtende Sorten.<br />

127. Zum Zwecke der DUS-Prüfung sind überwiegend selbstbefruchtende Sorten jene<br />

Sorten, die nicht vollständig selbstbefruchtend sind, die für die Prüfung jedoch als<br />

selbstbefruchtend betrachtet werden. Für diese wie auch für die Inzuchtlinien von<br />

Hybridsorten ist eine höhere Toleranz zulässig, und der Populationsstandard für die<br />

Berechnung der Höchstzahl der für eindeutig selbstbefruchtende Sorten zulässigen Abweicher<br />

wird in der Regel verdoppelt. Dies wird in Dokument TGP/10 ausführlicher erläutert (siehe<br />

auch Kapitel 7.6.1).<br />

Erläuterung<br />

i) Hier ist anzumerken, dass nicht die Anzahl der zulässigen Abweicher<br />

verdoppelt wird (wie in der Vergangenheit), sondern der Populationsstandard.<br />

ii) Die Regel der Verdoppelung des Populationsstandards gilt somit<br />

beispielsweise auch für mit sich selbst unverträgliche Sorten.<br />

iii) Hybridsorten aus einer Einfachkreuzung werden nachstehend in Kapitel<br />

7.6.1 behandelt.

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