TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
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TC/36/9<br />
Seite 33<br />
123. Methoden zur Behandlung der Messungen an Einzelpflanzen zur Prüfung der<br />
Abweicher bei vegetativ vermehrten Sorten und echt oder überwiegend selbstbefruchtenden<br />
Sorten sind in Dokument TGP/10 dargelegt.<br />
7.4.1 Prüfung der Homogenität bei vegetativ vermehrten Sorten<br />
124. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die annehmbare Anzahl Abweicher, die bei Proben<br />
verschiedener Größen zulässig ist, für vegetativ vermehrte Sorten der meisten Arten auf<br />
einem Populationsstandard von 1% und einer Akzeptanzwahrscheinlichkeit von mindestens<br />
95% beruht. Falls dies gerechtfertigt ist, können die Prüfungsrichtlinien einen höheren<br />
Populationsstandard (beispielsweise bei zahlreichen Obstarten 2% im Falle von Sorten, die<br />
aus Mutationen hervorgehen) empfehlen.<br />
125. Der Populationsstandard lässt sich als Prozentsatz der Abweicher ausdrücken, die<br />
zulässig wären, wenn alle Einzelpflanzen der Sorte geprüft werden könnten. Die<br />
Wahrscheinlichkeit der korrekten Akzeptanz einer homogenen Sorte wird als<br />
Akzeptanzwahrscheinlichkeit bezeichnet. Aufgrund statistischer Berechnungen für<br />
Populationsstandards und Akzeptanzwahrscheinlichkeiten geben die Technischen<br />
Arbeitsgruppen in jeder der individuellen UPOV-Prüfungsrichtlinien an, ob der<br />
anzuwendende Populationsstandard 1% und die Akzeptanzwahrscheinlichkeit mindestens<br />
95% beträgt oder ob die Art oder ein bestimmter Typ einer Sorte dieser Art einen anderen<br />
Populationsstandard und eine andere Akzeptanzwahrscheinlichkeit rechtfertigt. Die<br />
Prüfungsrichtlinien geben für eine gegebene Probengröße auch die Höchstzahl der zulässigen<br />
Abweicher an. Detailliertere Informationen sind in Dokument TGP/10 enthalten.<br />
7.4.2 Prüfung der Homogenität bei selbstbefruchtenden Sorten und Inzuchtlinien von<br />
Hybridsorten<br />
126. Dieselben Kriterien und Toleranzen, die auf vegetativ vermehrte Sorten (siehe<br />
vorherigen Absatz) anwendbar sind, gelten auch für eindeutig selbstbefruchtende Sorten.<br />
127. Zum Zwecke der DUS-Prüfung sind überwiegend selbstbefruchtende Sorten jene<br />
Sorten, die nicht vollständig selbstbefruchtend sind, die für die Prüfung jedoch als<br />
selbstbefruchtend betrachtet werden. Für diese wie auch für die Inzuchtlinien von<br />
Hybridsorten ist eine höhere Toleranz zulässig, und der Populationsstandard für die<br />
Berechnung der Höchstzahl der für eindeutig selbstbefruchtende Sorten zulässigen Abweicher<br />
wird in der Regel verdoppelt. Dies wird in Dokument TGP/10 ausführlicher erläutert (siehe<br />
auch Kapitel 7.6.1).<br />
Erläuterung<br />
i) Hier ist anzumerken, dass nicht die Anzahl der zulässigen Abweicher<br />
verdoppelt wird (wie in der Vergangenheit), sondern der Populationsstandard.<br />
ii) Die Regel der Verdoppelung des Populationsstandards gilt somit<br />
beispielsweise auch für mit sich selbst unverträgliche Sorten.<br />
iii) Hybridsorten aus einer Einfachkreuzung werden nachstehend in Kapitel<br />
7.6.1 behandelt.