20.11.2013 Aufrufe

TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TC/36/9<br />

Seite 31<br />

7. HOMOGENITÄTSPRÜFUNG<br />

7.1 Allgemein<br />

113. Gemäß Artikel 8 des Übereinkommens wird eine Sorte als homogen angesehen, wenn<br />

sie hinreichend einheitlich in ihren maßgebenden Merkmalen ist, abgesehen von<br />

Abweichungen, die aufgrund der Besonderheiten ihrer Vermehrung zu erwarten sind. Die<br />

maßgebenden Merkmale einer Sorte umfassen mindestens alle Merkmale, die als Grundlage<br />

für die Unterscheidbarkeit verwendet werden oder die zum Zeitpunkt der Erteilung des<br />

Schutzes für diese Sorte in der Sortenbeschreibung enthalten sind. Außerdem können alle<br />

offensichtlichen Merkmale als maßgebend betrachtet werden, ungeachtet dessen, ob sie in den<br />

Prüfungsrichtlinien erscheinen oder nicht. Das bedeutet, dass das für vegetativ vermehrte<br />

Sorten, eindeutig selbstbefruchtende Sorten, überwiegend selbstbefruchtende Sorten,<br />

Inzuchtlinien von Hybridsorten, fremdbefruchtende Sorten, überwiegend fremdbefruchtende<br />

Sorten, synthetische Sorten und Hybridsorten erforderliche absolute Homogenitätsniveau<br />

unterschiedlich sein wird (siehe Kapitel 7.4).<br />

114. Die UPOV-Voraussetzung bezüglich der Unterscheidbarkeit (Kapitel 6 Absatz 1) misst<br />

der Tatsache große Bedeutung bei, dass die Homogenitätsstandards für die ersten Sorten einer<br />

neuen Pflanzenart oder eines neuen Pflanzentyps auf ein angemessenes Niveau festgesetzt<br />

werden. Diesbezügliche Beratung wird in Dokument TGP/10 erteilt.<br />

7.2 Auswertung der Erfassungen zur Prüfung der Homogenität ohne Anwendung<br />

statistischer Methoden<br />

115. Bei vielen Arten, deren Sorten vegetativ vermehrt werden, werden die<br />

Homogenitätsprüfungen in der Regel visuell vorgenommen, und es werden grundsätzlich<br />

keine statistischen Methoden angewandt. Ist in Ausnahmefällen die Anwendung der Statistik<br />

für die Prüfung der Homogenität erforderlich, sind statistische Methoden in Dokument<br />

TGP/10 zu finden.<br />

116. Für weitere Einzelheiten über die Prüfung der Homogenität ohne Anwendung<br />

statistischer Methoden siehe Dokument TGP/10.<br />

7.3. Auswertung der Erfassungen zur Prüfung der Homogenität unter Anwendung<br />

statistischer Methoden<br />

117. Je nach dem Vermehrungssystem der Sorte und ihrer Reaktion auf<br />

Umweltveränderungen werden bei der Prüfung der Homogenität verschiedene statistische<br />

Methoden eingesetzt. Für vegetativ vermehrte und selbstbefruchtende Sorten bildet in der<br />

Regel die Anzahl der Abweicher in der Sorte, die aufgrund des in den entsprechenden<br />

Prüfungsrichtlinien festgelegten Populationsstandards und der Akzeptanzwahrscheinlichkeit<br />

beurteilt wird, die Grundlage der Prüfung. Insbesondere für fremdbefruchtende Sorten bildet<br />

die Variation innerhalb der Kandidatensorte, verglichen mit der Variation bei vergleichbaren<br />

Sorten (relative Homogenität), die Grundlage der Prüfung (siehe Dokument TGP/10).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!