TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
TECHNISCHER AUSSCHUSS Sechsunddreißigste Tagung Genf, 3 ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
TC/36/9<br />
Seite 31<br />
7. HOMOGENITÄTSPRÜFUNG<br />
7.1 Allgemein<br />
113. Gemäß Artikel 8 des Übereinkommens wird eine Sorte als homogen angesehen, wenn<br />
sie hinreichend einheitlich in ihren maßgebenden Merkmalen ist, abgesehen von<br />
Abweichungen, die aufgrund der Besonderheiten ihrer Vermehrung zu erwarten sind. Die<br />
maßgebenden Merkmale einer Sorte umfassen mindestens alle Merkmale, die als Grundlage<br />
für die Unterscheidbarkeit verwendet werden oder die zum Zeitpunkt der Erteilung des<br />
Schutzes für diese Sorte in der Sortenbeschreibung enthalten sind. Außerdem können alle<br />
offensichtlichen Merkmale als maßgebend betrachtet werden, ungeachtet dessen, ob sie in den<br />
Prüfungsrichtlinien erscheinen oder nicht. Das bedeutet, dass das für vegetativ vermehrte<br />
Sorten, eindeutig selbstbefruchtende Sorten, überwiegend selbstbefruchtende Sorten,<br />
Inzuchtlinien von Hybridsorten, fremdbefruchtende Sorten, überwiegend fremdbefruchtende<br />
Sorten, synthetische Sorten und Hybridsorten erforderliche absolute Homogenitätsniveau<br />
unterschiedlich sein wird (siehe Kapitel 7.4).<br />
114. Die UPOV-Voraussetzung bezüglich der Unterscheidbarkeit (Kapitel 6 Absatz 1) misst<br />
der Tatsache große Bedeutung bei, dass die Homogenitätsstandards für die ersten Sorten einer<br />
neuen Pflanzenart oder eines neuen Pflanzentyps auf ein angemessenes Niveau festgesetzt<br />
werden. Diesbezügliche Beratung wird in Dokument TGP/10 erteilt.<br />
7.2 Auswertung der Erfassungen zur Prüfung der Homogenität ohne Anwendung<br />
statistischer Methoden<br />
115. Bei vielen Arten, deren Sorten vegetativ vermehrt werden, werden die<br />
Homogenitätsprüfungen in der Regel visuell vorgenommen, und es werden grundsätzlich<br />
keine statistischen Methoden angewandt. Ist in Ausnahmefällen die Anwendung der Statistik<br />
für die Prüfung der Homogenität erforderlich, sind statistische Methoden in Dokument<br />
TGP/10 zu finden.<br />
116. Für weitere Einzelheiten über die Prüfung der Homogenität ohne Anwendung<br />
statistischer Methoden siehe Dokument TGP/10.<br />
7.3. Auswertung der Erfassungen zur Prüfung der Homogenität unter Anwendung<br />
statistischer Methoden<br />
117. Je nach dem Vermehrungssystem der Sorte und ihrer Reaktion auf<br />
Umweltveränderungen werden bei der Prüfung der Homogenität verschiedene statistische<br />
Methoden eingesetzt. Für vegetativ vermehrte und selbstbefruchtende Sorten bildet in der<br />
Regel die Anzahl der Abweicher in der Sorte, die aufgrund des in den entsprechenden<br />
Prüfungsrichtlinien festgelegten Populationsstandards und der Akzeptanzwahrscheinlichkeit<br />
beurteilt wird, die Grundlage der Prüfung. Insbesondere für fremdbefruchtende Sorten bildet<br />
die Variation innerhalb der Kandidatensorte, verglichen mit der Variation bei vergleichbaren<br />
Sorten (relative Homogenität), die Grundlage der Prüfung (siehe Dokument TGP/10).