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Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie<br />
und sind nach Maßgabe <strong>der</strong> Entsprechungstabelle im Anhang VIII zu lesen.<br />
Artikel 18<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union in Kraft.<br />
Artikel 2 Absatz 1, Artikel 5, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a,<br />
Artikel 9, Artikel 11 Absätze 1, 3, 4, 5 und 6, Artikel 12 und die Anhänge I, II und III gelten ab<br />
dem … * .<br />
*<br />
Zwei Jahre nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie.<br />
9010/1/06 REV 1 CAS/fr 31<br />
DG C III<br />
DE