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9. Bewertung <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Fähigkeiten und Verhaltensweisen<br />

9.1. Bei je<strong>der</strong> <strong>der</strong> genannten Verkehrssituationen wird bewertet, wie vertraut <strong>der</strong> Bewerber im<br />

Umgang mit den verschiedenen Bedienvorrichtungen des Fahrzeugs ist; darüber hinaus<br />

muss er seine Fähigkeit nachweisen, im Straßenverkehr sicher ein Fahrzeug führen zu<br />

können. Der Prüfer muss sich während <strong>der</strong> gesamten Fahrprüfung sicher fühlen. Fahrfehler<br />

o<strong>der</strong> gefährliche Verhaltensweisen, die das Prüfungsfahrzeug, seine Insassen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr unmittelbar gefährden, führen – unabhängig davon,<br />

ob <strong>der</strong> Prüfer o<strong>der</strong> die Begleitperson eingreifen musste o<strong>der</strong> nicht – zum Nichtbestehen <strong>der</strong><br />

Prüfung. Der Prüfer kann jedoch frei entscheiden, ob die Prüfung <strong>der</strong> Fähigkeiten und<br />

Verhaltensweisen zu Ende zu führen ist.<br />

Die Fahrprüfer müssen so ausgebildet werden, dass sie korrekt beurteilen können, ob <strong>der</strong><br />

Bewerber in <strong>der</strong> Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Die Arbeit <strong>der</strong> Fahrprüfer muss<br />

von einer durch den Mitgliedstaat zugelassenen Stelle kontrolliert und überwacht werden,<br />

um eine korrekte und konsequente Fehlerbewertung gemäß den Kriterien dieses Anhangs<br />

zu gewährleisten.<br />

9.2. Fahrprüfer achten während ihrer Einschätzung beson<strong>der</strong>s darauf, ob <strong>der</strong> Bewerber defensiv<br />

und rücksichtsvoll fährt. Dies sollte sich im gesamten Fahrstil wi<strong>der</strong>spiegeln und <strong>der</strong> Fahrprüfer<br />

sollte dies auch bei <strong>der</strong> Gesamtbeurteilung des Bewerbers berücksichtigen. Dies<br />

schließt angepasstes und zielstrebiges (sicheres) Fahren ein, unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Wetterlage und des Straßenzustandes, an<strong>der</strong>er Verkehrsteilnehmer und beson<strong>der</strong>s unfallgefährdeter<br />

Personen; <strong>der</strong> Bewerber sollte auch vorausschauend fahren.<br />

9010/1/06 REV 1 CAS/fr 20<br />

ANHANG II DG C III DE

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