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9.3. Die Fahrprüfer bewerten außerdem folgende Verhaltensweisen des Bewerbers:<br />
9.3.1. Gebrauch <strong>der</strong> Bedienvorrichtungen des Fahrzeuges: richtige Verwendung <strong>der</strong> Sicherheitsgurte,<br />
<strong>der</strong> Rückspiegel, <strong>der</strong> Kopfstützen, des Sitzes, <strong>der</strong> Scheinwerfer, Leuchten und<br />
sonstigen Ausrüstungsgegenstände des Fahrzeugs, <strong>der</strong> Kupplung, <strong>der</strong> Gangschaltung, des<br />
Gaspedals, <strong>der</strong> Bremssysteme (auch eines dritten Bremssystems, wenn vorhanden), <strong>der</strong><br />
Lenkung; das Fahrzeug unter verschiedenen Umständen und bei unterschiedlichen<br />
Geschwindigkeiten beherrschen; die Gleichmäßigkeit <strong>der</strong> Fahrweise wahren, die Eigenschaften,<br />
das Gewicht und die Abmessungen des Fahrzeugs berücksichtigen, das Gewicht<br />
und die Art <strong>der</strong> Ladung berücksichtigen (nur für die Klassen BE, C, CE, C1, C1E, DE und<br />
D1E); den Komfort <strong>der</strong> Passagiere berücksichtigen (nur für die Klassen D, DE, D1 und<br />
D1E) (kein schnelles Beschleunigen, ruhiges Fahren und kein scharfes Bremsen);<br />
9.3.2. umweltfreundliches und sparsames Fahren, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Drehzahl, des<br />
Gangwechsels, <strong>der</strong> Verzögerung und <strong>der</strong> Beschleunigung (nur für die Klassen BE, C, CE,<br />
C1, C1E, D, DE, D1 und D1E);<br />
9.3.3. Aufmerksamkeit: Rundblick, richtige Benutzung <strong>der</strong> Spiegel, Sicht auf kurze, lange und<br />
mittlere Entfernungen;<br />
9.3.4. Vorrang geben: Vorrang an Kreuzungen und Einmündungen; Vorrang geben unter an<strong>der</strong>en<br />
Umständen (Richtungs- und Fahrbahnwechsel, Ausführung bestimmter Fahrmanöver);<br />
9.3.5. Einordnen auf <strong>der</strong> Fahrbahn: richtiges Einordnen auf <strong>der</strong> Straße, auf den Fahrstreifen, in<br />
einen Kreisverkehr, in Kurven unter Berücksichtigung des Typs und <strong>der</strong> Eigenschaften des<br />
Kraftfahrzeuges; vorausschauende Positionierung auf <strong>der</strong> Straße;<br />
9.3.6. Abstand halten: ausreichenden Abstand nach vorne und zur Seite halten; ausreichenden<br />
Abstand zu übrigen Verkehrsteilnehmern halten;<br />
9010/1/06 REV 1 CAS/fr 21<br />
ANHANG II DG C III DE