Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK
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2. Die Kosten werden für die Dauer <strong>der</strong> medizinischen Notwendigkeit übernommen. Mit <strong>der</strong><br />
Zustimmung nach Nummer 1 Buchstabe e erhalten die Versicherten eine schriftliche Information<br />
über die Voraussetzungen <strong>der</strong> Leistung, den Umfang und die Dauer <strong>der</strong> Kostenübernahme<br />
durch die <strong>Betriebskrankenkasse</strong> sowie die voraussichtliche Höhe des Eigenanteils.“<br />
E. 11 Leistungen <strong>der</strong> Psychotherapie aus dem Bereich <strong>der</strong> nicht zugelassenen Leistungserbringer<br />
1. Versicherte können unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung psychotherapeutische<br />
Leistungen bei nicht zugelassenen Psychotherapeuten o<strong>der</strong> vergleichbar qualifizierten<br />
Therapeuten in Anspruch nehmen. Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung von<br />
einem Leistungserbringer durchgeführt wird, <strong>der</strong> einen Nachweis über seine psychotherapeutische<br />
Qualifikation erbringt.<br />
2. Die Therapie soll als kurzfristige Intervention bei <strong>der</strong> Bewältigung einer akuten Krisensituation<br />
unterstützen und bei Bedarf mit dem Übergang zu einer psychotherapeutischen Kurzo<strong>der</strong><br />
Langzeittherapie, ggf. mit Kontaktvermittlung zu einem an<strong>der</strong>en Leistungsanbieter,<br />
enden.<br />
3. Die <strong>Betriebskrankenkasse</strong> übernimmt die Kosten für maximal fünf Sitzungen von mindestens<br />
50 Minuten Dauer je Kalen<strong>der</strong>jahr und Versicherten. Die Erstattung <strong>der</strong> Kosten<br />
(Rechnungsbetrag) ist begrenzt auf 50,00 Euro pro Sitzung.<br />
4. Zur Erstattung sind <strong>der</strong> <strong>Betriebskrankenkasse</strong> die spezifizierten Originalrechnungen des<br />
Leistungserbringers sowie die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.<br />
F. 12 Leistungen <strong>der</strong> zahnärztlichen Behandlung - Professionelle Zahnreinigung<br />
1. Die <strong>Betriebskrankenkasse</strong> erstattet die Kosten <strong>der</strong> professionellen Zahnreinigung durch<br />
einen Zahnarzt für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr für maximal zwei Sitzungen insgesamt<br />
je Kalen<strong>der</strong>jahr und Versicherten.<br />
11 Eingefügt durch Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013, Inkrafttreten zum 16.04.2013<br />
12 Eingefügt durch Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013, Inkrafttreten zum 16.04.2013<br />
<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>energie</strong>-<strong>BKK</strong> Seite 29 von 62 Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013,<br />
in Kraft ab 16.04.2013