Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK
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VI 38<br />
Der Anspruch auf Krankengeld endet<br />
- mit dem nicht nur vorübergehenden Ende <strong>der</strong> Zugehörigkeit des in § 53 Absatz 6<br />
SGB V genannten Personenkreises,<br />
- mit dem Bezug einer in § 50 Absatz 1 SGB V genannten Leistungen; dies gilt auch,<br />
wenn vergleichbare Leistungen von Dritten (z. B. berufsständischen Versicherungs-<br />
/ Versorgungseinrichtungen) gezahlt werden,<br />
- mit Eintritt einer vollen Erwerbsmin<strong>der</strong>ung im Sinne des § 43 Absatz 2 Satz 2<br />
SGB VI,<br />
- mit Wirksamwerden <strong>der</strong> Kündigung des Tarifs nach Absatz XV o<strong>der</strong> XVI,<br />
- mit dem Ende <strong>der</strong> Mitgliedschaft bei <strong>der</strong> <strong>Betriebskrankenkasse</strong>.<br />
Über das Anspruchsende hinaus gezahltes Krankengeld ist vom Mitglied zurück zu<br />
zahlen.<br />
Höhe<br />
VII 39 Die Höhe des Krankengeldes beträgt für die in § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3<br />
SGB V genannten Versicherten 60 v. H. des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens,<br />
soweit es <strong>der</strong> Beitragsberechnung <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt;<br />
maximal bis zur Höhe des Arbeitseinkommens <strong>der</strong> jeweiligen Tarifgruppe.<br />
Die in § 46 Satz 2 SGB V genannten Mitglie<strong>der</strong> erhalten ein einkommensabhängiges<br />
Krankengeld in Höhe <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschrift (§ 47 SGB V.)<br />
Es erfolgt eine jährliche Überprüfung des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens seitens<br />
<strong>der</strong> <strong>Betriebskrankenkasse</strong>. Bei Unterschreiten <strong>der</strong> Einkommensgrenzen erfolgt<br />
auch während eines laufenden Leistungsbezuges eine Umgruppierung nach Absatz<br />
XVIII.<br />
38 Geän<strong>der</strong>t durch Nachtrag Nr. 4, genehmigt vom BVA am 01.08.2012, Inkrafttreten zum 01.07.2012<br />
39 Geän<strong>der</strong>t durch Nachtrag Nr. 4, genehmigt vom BVA am 01.08.2012, Inkrafttreten zum 01.07.2012<br />
<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>energie</strong>-<strong>BKK</strong> Seite 52 von 62 Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013,<br />
in Kraft ab 16.04.2013