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Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK

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§ 14a Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten <strong>der</strong><br />

Versicherten 29<br />

I<br />

Versicherte, die sich gesundheitsbewusst verhalten, haben Anspruch auf einen Bonus,<br />

wenn sie, soweit sie zur Inanspruchnahme berechtigt sind, Maßnahmen je nach Alter<br />

vollständig innerhalb eines Kalen<strong>der</strong>jahres nachweisen. Der Bonus setzt sich aus<br />

Pflicht- und Zusatzmaßnahmen zusammen.<br />

Die Versicherten können bei <strong>der</strong> Bonuszahlung zwischen einer Geldprämie und einem<br />

Zuschuss für gesundheitsbezogene Leistungen 30 wählen.<br />

II<br />

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind folgende Pflichtmaßnahmen<br />

nachzuweisen:<br />

1. Teilnahme an einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung gemäß<br />

§ 25 Absatz 2 SGB V.<br />

2. Teilnahme an einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung gemäß<br />

§ 25 Absatz 1 SGB V. 31<br />

3. Teilnahme an <strong>der</strong> zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gemäß<br />

§ 55 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 SGB V.<br />

4. Vollständige Teilnahme an allen von <strong>der</strong> Ständigen Impfkommission empfohlenen<br />

Standard- und Auffrischungsimpfungen gemäß § 20d SGB V.<br />

Für die Erfüllung <strong>der</strong> Pflichtmaßnahmen erhalten die Versicherten bei Wahl <strong>der</strong> Geldprämie<br />

80 Bonuspunkte, bei Wahl des Zuschusses für gesundheitsbezogene Leistungen<br />

120 Bonuspunkte.<br />

29 Geän<strong>der</strong>t durch Nachtrag Nr. 3, genehmigt vom BVA am 29.08.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2011<br />

30 Erstattung bei Vorlage von Rechnungsnachweisen für die Inanspruchnahme von gesundheitsbezogenen<br />

Leistungen aus dem Teilnahme- und/o<strong>der</strong> Folgejahr in entsprechen<strong>der</strong> Höhe.<br />

31 Sofern die Untersuchung im Vorjahr durchgeführt wurde, gilt sie im Teilnehmerjahr als erfüllt.<br />

<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>energie</strong>-<strong>BKK</strong> Seite 45 von 62 Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013,<br />

in Kraft ab 16.04.2013

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