Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK
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III<br />
Der Bonus nach Absatz II wird erhöht, wenn Versicherte folgende Zusatzmaßnahmen<br />
nachweisen:<br />
1. Aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein, einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio<br />
o<strong>der</strong> einer Betriebssportgruppe. Für den Nachweis erhält <strong>der</strong> Versicherte<br />
kalen<strong>der</strong>jährlich jeweils einmalig 20 Bonuspunkte.<br />
2. Erlangung eines Sport-, Schwimm-, Wan<strong>der</strong>abzeichens. Für den Nachweis erhält<br />
<strong>der</strong> Versicherte kalen<strong>der</strong>jährlich jeweils einmalig 10 Bonuspunkte.<br />
3. Teilnahme an Aktionen einer Krankenkasse o<strong>der</strong> eines Betriebes zur Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
und Krankheitsverhütung (z. B. Impfaktionen, Screenings, Diabetestests,<br />
Check-ups, Sportwettbewerbe). Für den Nachweis erhält <strong>der</strong> Versicherte<br />
kalen<strong>der</strong>jährlich jeweils 10 Bonuspunkte.<br />
4. Inanspruchnahme einer qualitätsgesicherten Leistung zur primären Prävention<br />
nach § 20 Absatz 1 SGB V. Für den Nachweis erhält <strong>der</strong> Versicherte kalen<strong>der</strong>jährlich<br />
jeweils 10 Bonuspunkte (maximal 20 Bonuspunkte).<br />
5. Der Body-Mass-Index (BMI) des Versicherten liegt im Bereich des Normalgewichts<br />
(= 18,5 kg/m² - 25 kg/m²). Für den Nachweis erhält <strong>der</strong> Versicherte kalen<strong>der</strong>jährlich<br />
einmalig 10 Bonuspunkte.<br />
6. Der Versicherte ist seit mindestens sechs Monaten Nichtraucher. Für den Nachweis<br />
erhält <strong>der</strong> Versicherte kalen<strong>der</strong>jährlich einmalig 10 Bonuspunkte.<br />
IV<br />
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind folgende<br />
Pflichtmaßnahmen nachzuweisen:<br />
1. Teilnahme an den nach § 26 Absatz 1 SGB V vorgesehenen Kin<strong>der</strong>untersuchungen.<br />
2. Teilnahme an <strong>der</strong> Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen<br />
nach § 22 SGB V.<br />
3. Vollständige Teilnahme an allen von <strong>der</strong> Ständigen Impfkommission empfohlenen<br />
Standard- und Auffrischungsimpfungen gemäß § 20d SGB V.<br />
Für die Erfüllung <strong>der</strong> Pflichtmaßnahmen erhalten die Versicherten bei Wahl <strong>der</strong> Geldprämie<br />
40 Bonuspunkte, bei Wahl des Zuschusses für gesundheitsbezogene Leistungen<br />
60 Bonuspunkte.<br />
<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>energie</strong>-<strong>BKK</strong> Seite 46 von 62 Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013,<br />
in Kraft ab 16.04.2013