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Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK

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§ 12a Wahltarif Selbstbehalt<br />

I 17<br />

Mitglie<strong>der</strong> können für sich jeweils für ein Kalen<strong>der</strong>jahr einen Teil <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Betriebskrankenkasse</strong><br />

zu tragenden Kosten übernehmen (Selbstbehalt). Bei Auszubildenden<br />

und Studenten beträgt <strong>der</strong> jährliche Selbstbehalt 120,00 EUR, bei Mitglie<strong>der</strong>n, die wegen<br />

Überschreitens <strong>der</strong> Jahresarbeitsentgeltgrenze <strong>der</strong> Krankenversicherung freiwillig<br />

versichert sind, beträgt <strong>der</strong> jährliche Selbstbehalt 800,00 EUR, bei allen an<strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong>n<br />

beträgt <strong>der</strong> jährliche Selbstbehalt 300,00 EUR.<br />

II 18<br />

Auf den Selbstbehalt werden die Kosten für die Inanspruchnahme folgen<strong>der</strong> Leistungen<br />

nicht angerechnet:<br />

- Prävention (§§ 20 und 20d SGB V),<br />

Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe § 21 SGB<br />

V, Individualprophylaxe § 22 SGB V, Zahnprophylaxe § 55 Absatz 1 Satz 4 Nummer<br />

2 SGB V),<br />

- medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen<br />

in anerkannten Kurorten,<br />

- Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V),<br />

- Vorsorgeleistungen während <strong>der</strong> Schwangerschaft nach den Mutterschafts-<br />

Richtlinien.<br />

III<br />

Soweit Leistungen mit Ausnahme <strong>der</strong> Leistungen nach Absatz II in Anspruch genommen<br />

werden, erfolgt die Anrechnung dieser Leistungen auf den Selbstbehalt in Höhe <strong>der</strong><br />

tatsächlich entstandenen Aufwendungen.<br />

Bei <strong>der</strong> Abrechnung von Fall- und/o<strong>der</strong> Komplexpauschalen erfolgt die Anrechnung<br />

anteilig; aufgeteilt auf tatsächliche Tage.<br />

Werden vertragsärztliche o<strong>der</strong> vertragszahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen<br />

in Anspruch genommen, erfolgt keine Anrechnung dieser Leistungen auf den<br />

Selbstbehalt.<br />

IV<br />

Für die Dauer <strong>der</strong> Entscheidung für den Selbstbehalt erstattet die <strong>Betriebskrankenkasse</strong><br />

dem Mitglied einen Teil <strong>der</strong> gezahlten Beiträge als Prämie. Die Prämie beträgt bei einem<br />

17 Geän<strong>der</strong>t durch Nachtrag Nr. 4, genehmigt vom BVA am 01.08.2012, Inkrafttreten zum 01.01.2012<br />

18 Geän<strong>der</strong>t durch Nachtrag Nr. 4, genehmigt vom BVA am 01.08.2012, Inkrafttreten zum 01.01.2012<br />

<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>energie</strong>-<strong>BKK</strong> Seite 33 von 62 Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013,<br />

in Kraft ab 16.04.2013

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