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Satzung der energie-Betriebskrankenkasse - energie-BKK

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Artikel II<br />

Inkrafttreten<br />

1. Der Verwaltungsrat hat diese <strong>Satzung</strong> in seiner Sitzung am 26. Februar 2010 beschlossen.<br />

2. Die <strong>Satzung</strong> tritt mit Ausnahme von Artikel I § 12 Absatz II (Häusliche Krankenpflege),<br />

Absatz III (Haushaltshilfe) und § 19 (Bekanntmachungen) rückwirkend zum 1. August<br />

2009 in Kraft.<br />

Artikel I § 12 Absatz II (Häusliche Krankenpflege), Absatz III (Haushaltshilfe) und § 19<br />

(Bekanntmachungen) treten am Tag nach <strong>der</strong> Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten die <strong>Satzung</strong> vom 1. Juli 2004 und die dazu ergangenen Nachträge<br />

außer Kraft.<br />

3. § 13a <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong> tritt am Tag <strong>der</strong> Wirksamkeit des jeweiligen strukturierten Behandlungsprogramms<br />

in Kraft.<br />

Hannover, 26. Februar 2010<br />

Klaus Dieter Raschke<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Verwaltungsrates <strong>der</strong> <strong>energie</strong>-<strong>BKK</strong><br />

<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>energie</strong>-<strong>BKK</strong> Seite 60 von 62 Nachtrag Nr. 5, genehmigt vom BVA am 03.04.2013,<br />

in Kraft ab 16.04.2013

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